…für den "Beginn der Gesellschaft" erforderlich wäre. Nach Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates völlig zu Recht ist also auf jeden Fall bis 21.10.2005 Herr RO (als Inhaber des in Rede stehenden Verwendungsbetriebes) noch als Einzelunternehmer und als solcher nach wie vor Rechtssubjekt im Geschäftsverkehr…
…abstrakt im Kontext zu den Ausführungen über die Geschäftsabwicklung durch die ***4***, dass Kunden von einer Vorgängerfirma übernommen wurden. Nochmals ist hier auf das Schreiben der ***Bf-kurz*** vom 10.10.2016 zu verweisen: "Faktisch bezieht die ***4*** somit eine Fremdleistung um selbst unter anderem…
…9.3.2022 einen sonstigen Beitrag zur Meldepflichtverletzung gemäß § 5 WiEReG der M-GmbH geleistet, gemäß § 136 FinStrG eingestellt. Begründung: ***Bf1*** ist Pensionist, sein Einkommen ist unbekannt. Er hat keine Sorgepflichten und ist finanzstrafbehördlich unbescholten. ***Bf2*** ist Geschäftsführer, hat seinen Angaben nach ein gutes Einkommen…
…im Inland Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz haben, sind hievon zu verständigen. Wie sich offenkundig aus dem Akteninhalt ergibt hat A Herrn K S als Zustellbevollmächtigten im Sinn des § 101 Abs. 3 BAO der Abgabenbehörde erster Instanz gegenüber namhaft gemacht (gültig jedenfalls ab 1. September 1995…
…seit Beginn der berufungswerbenden GmbH Arbeitnehmer gewesen und für sämtliche Arbeiten wie Anbotslegung, Auftragsannahme, Einstellung und Einteilung der Arbeiter, Rechnungslegung zuständig gewesen zu sein. Er habe im Auftrag der Bw. mit Firmen wie z.B. der Fa. Z. abgeschlossen. Einer der beiden Geschäftsführer der Bw…
…die steuerlichen Belange der Fa. X-GmbH zuständig gewesen. Bei Beginn der Zahlungsschwierigkeiten sei sofort von den drei Geschäftsführern gemeinsam beschlossen worden, professionelle Hilfe in Form einer Sanierungsberatung und vorbereitenden Insolvenzberatung in Anspruch zu nehmen. Die Fa. XY sei im November 2006, der Linzer Sanierungsberater…
…weswegen die Schätzung ab dem Beginn 2019 erfolgt sei (wohl mobiler Nageldienst). Im September 2021 sei ein Geschäft in ***2*** eröffnet worden. Laut einem Zeitungsbericht sei die Neounternehmerin bei der lokalen Bevölkerung aus ihrer Zeit als "***4***" und als Inhaberin einer Nageldesign Boutique am ***3…
…in Österreich zu versteuern seien. Das Finanzamt folgte den Feststellungen der Außenprüfung mit den im Verfahren RV/210006/2020 angefochtenen Umsatzsteuerbescheiden vom 16.09.2016 für die Kalenderjahre 2010 bis 2014, mit welchen für die Lieferungen aus dem Abo-Geschäft nach Österreich Umsatzsteuer gemäß Art…
…hätten, dh. ein Konvolut an Unterlagen entwickelt worden sei, welches in Summe einen geeigneten Liefernachweis ergebe. Gleichzeitig sei bereits zu Beginn der Tätigkeit der Geschäftsführer angehalten worden, dafür zu sorgen, dass die Geschäftspartner auch jene seien, für welche sich diese ausgeben würden, also reale Unternehmen…
…die Geschäftsführung und diverse andere Kosten für Miete, Leasing usw. beinhalten. Ab dem Jahr 1999 seien zwar keine Fakturen mehr gelegtworden, allerdings sei weiterhin eine erfolgswirksame Verbuchung sämtlicher Kosten erfolgt. Diese weiterverrechneten Kosten seien buchhalterisch abgegrenzt worden, sodass ca. 15% tatsächlich erfolgswirksam im Betriebergebnis der…
…vom Geschäftserfolg abhängig sein würde, wäre vom Bw. nicht beantwortet worden. Bei der Fa. C. AG wären neben Dr.S. und dem Bw. auch andere Mitarbeiter tätig gewesen, jedoch weder die Namen noch die Anzahl der Mitarbeiter vom Bw. bekannt gegeben worden." Zu Beginn der…
…der gemäß Abs. 3 zu entrichtenden Gebühren und Barauslagenersätze § 204 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 28. Juni 1961, betreffend allgemeine Bestimmungen und das Verfahren für die von den Abgabenbehörden verwalteten Abgaben idgF (Bundesabgabenordnung - BAO) keine Anwendung. Gem. Abs. 5 werden Gebühren und Auslagenersätze mit Beginn…
…Diese Maßnahmen seien auch entsprechend in einem Ordner (dieser sei wiederum der Betriebsprüfung bekannt) dokumentiert, der zu Beginn der Auftragsabwicklungen von einer seiner Angestellten (***29***) angelegt worden wäre und im Laufe der Geschäftsabwicklung mit verschiedensten Unterlagen befüllt worden wäre. In diesem Ordner würden sich folgende…
…seien von der Behörde nachzuweisen (vgl. Ritz, BAO5, § 22 Tz 3). Im Bericht würden sich keine Argumente finden, die über eine allgemeine Feststellung, warum konkret eine missbräuchliche Gestaltung vorliegen solle, hinausgehen würden. Es sei nicht ausgeführt worden, welche Gründe dafürsprechen, dass das gewählte Geschäftsmodell bei…
…Verantwortung als Geschäftsführer einer Gesellschaft beginnt aber nicht erst mit der Begründung der Vertretungsfunktion, weil der Geschäftsführer auch verpflichtet ist, bis dahin angesammelte Abgabenrückstände zu begleichen (VwGH 16.9.2003, 2000/14/0162). Es kommt nicht darauf an, dass der die Steuerpflicht der Gesellschaft auslösende…
… 33 Abs. 1 FinStrG (Faktum Pkt. 3.) begangen. B. Zusätzlich ist A (noch nicht rechtkräftig) schuldig gesprochen worden, weil er in Salzburg als faktischer Geschäftsführer der B-GmbH, FNbb, sohin als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen, vorsätzlich unter Verletzung deren abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Mitte…
…Finanzamt nicht ab.“ Unter Pkt.9 samt Beil.2,3,7,9 des Berufungsergänzungsschreibens vom 14.Jänner 2008 legte der Steuerberater zum Handel, zur Gf.-Warenaufzeichnung samt Reklamationsabwicklung [7.23, 7.24 PB] im Wesentlichen offen, dass Kunden zu Beginn der Geschäftstätigkeit nur offene Waren…
…es für die Beurteilung, ob eine nachträgliche Betriebsausgabe vorliegt oder nicht, unerlässlich bekanntzugeben, welcher Geschäftsfall der Zahlung iHv € 1.000 zugrunde liegt und zu welchem Zeitpunkt dies bekannt wurde. Da dieser Nachweis nicht erfolgte, wurde die Zahlung nicht als nachträgliche Betriebsausgabe iSd § 32 Z…
…folgt erläutert: Stellungnahme Herr Ä und Herr W1: KL hatte den Business Plan entwickelt und hatte die Aufgabe Investoren zu suchen (Business Angels). Konkret wurde ein Finanzplan der zu gründenden J Inc. für die ersten 4 Jahre ab Beginn der Geschäftstätigkeit erstellt, in dem Umsatz…
…Vergehen der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 Abs. 1 und Abs. 2a FinStrG iVm § 38 Abs. 1a FinStrG begangen zu haben. Daraus wäre unmittelbar abzuleiten, dass das Verhalten des Bw. von Beginn seiner Geschäfte als selbstständiger Unternehmer an auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der…