…96/14/0144. Die Vertretung einer GmbH & Co KG nach außen obliegt nach österreichischem Recht der Komplementär- GmbH, konkret deren Geschäftsführern iSd § 19 GmbH-G (Koppensteiner, in: Straube (Hrsg), HGB Kommentar, Tz 7 zu § 170). Mit dem Vorbringen, RL besitze die gewerberechtliche Befugnis zum Baumeister…
…die im Zuge der abgabenbehördlichen Prüfung vorgelegt wurden, zu befragen. Zu den Eingangsrechnungen wurden entsprechende Überweisungen auf die auf den Rechnungen angegebenen Bankkonten vorgenommen. Zu den einzelnen Subunternehmern: L GmbH: Die L GmbH, mit Adresse S*, hatte seit 3.3.2015 den handelsrechtlichen Geschäftsführer R*…
…Hintertür" einen unerwarteten Vermögensnachteil (Steuerpflicht) für den Kommanditisten mit sich bringe. Verschärfend komme im gegenständlichen Fall dazu, dass neben ihrer gesellschaftsrechtlichen Stellung als Kommanditistin in der BH GmbH & Co KEG parallel ein Dienstverhältnis (unselbständige Beschäftigung im Unternehmen) bestanden hätte. Dieser Umstand hätte ihre - nach handelsrechtlichen…
…welche komplementär zu den vom Unternehmen hergestellten oder gehandelten Produkten sind (sowie Tätigkeit auf anderen Lieferstufen, Einzelhandel, Großhandel, Herstellung, etc.)". Lt. Pkt. 10.2 verpflichten sich die C-GmbH , der Bw. und Ehefrau des Bw. "jeweils insb. für einen Zeitraum von drei Jahren ab Stichtag…
…Bei einer GmbH & Co KG, bei welcher die KG durch die Komplementär-GmbH, somit im Ergebnis durch deren Geschäftsführer, vertreten wird, haben diese Geschäftsführer die abgabenrechtliche Verpflichtungen, die die KG betreffen, zu erfüllen. Sie haften bei schuldhafter Pflichtverletzung für die Abgaben der KG (VwGH 25…
…entgegen zu halten, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 6.8.1996, 92/17/0186) die Verpflichtung zur Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten erst mit ihrer Abstattung endet und der Geschäftsführer einer GmbH sich bei der Übernahme seiner Geschäftsführertätigkeit daher darüber unterrichten muss, ob und in…
…gegründet und im Streitjahr in der Rechtsform einer vermögensverwaltenden KEG betrieben. Als Komplementärin der KEG fungierte im Streitjahr die B , Kommanditisten waren die B und Frau W . Handelsrechtliche Geschäftsführer der Komplementär-GmbH waren im Streitjahr Frau W und Herr P . Beginn der Vermietungstätigkeit der Bf…
…einen Steuerpflichtigen in seiner Eigenschaft als Gesellschafter jener Gesellschaft gegenüber erbracht wird, an der er im Sinne des § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 wesentlich beteiligt ist. Herr AB war im gesamten Prüfungszeitraum Geschäftsführer der AB Filmproduktions GmbH. Die von der AB Filmproduktions GmbH…
…Die G besteht aus dem Geschäftsführer M und W, und den Gesellschaftern S und DS. Die S besteht aus dem Geschäftsführer DG, M und DS und den Gesellschaftern DG, DS, FS, KD und der EGT-GmbH. Prokurist ist M. Mit einem Kaufvertrag verkaufte die ST…
…auch dieser Entscheidung zugrunde gelegt. Weiters zugrunde gelegt wird diesem Erkenntnis der sich aus dem Erkenntnis des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg vom 25.03.2008, Zahl UVS-11/10699/18-2008, ergebende Sachverhalt. Mit diesem Erkenntnis wurde das Straferkenntnis gegen den handelsrechtlichen Geschäftsführer der ***10*** GmbH…
…der GmbH ist es nicht von Bedeutung, ob ihre Tätigkeit bloß die Geschäftsführung für eine KG umfasst (VwGH 17.12.2001, 2001/14/0209). Ein Kommanditist in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der KG ist kein Dienstnehmer, wohl aber idR als Organ (Geschäftsführer) der Komplementär-GmbH…
…der Veranlagung wird keine von Abs. 1 und 3 abweichende Fälligkeit begründet (§ 21 Abs. 5 UStG). Unbestritten war die BGmbH persönlich haftender Gesellschafterin der BGmbH & Co KG. Bei einer GmbH & Co KG, bei welcher die KG durch die KomplementärGmbH, somit im Ergebnis durch deren Geschäftsführer…
…Man kann aus dem Chef der ***1*** Gruppe keinen Dienstnehmer machen. Das Erkenntnis des (verstärkten Senats des) VwGH vom 9.12.1980, 1666/79 u.a., das zu zwei Gesellschafter-Geschäftsführern einer Komplementär-GmbH zur Frage der Dienstnehmereigenschaft für Zwecke der Erhebung des Dienstgeberbeitrages zum…
…19% Gesellschafter einer GmbH und hielt weitere 19% als Treuhänder für eine andere Person. Dieser Sachverhalt wurde mit Notariatsakt festgehalten und auch dem Finanzamt mitgeteilt. Im Firmenbuch war der Gesellschafter mit 38% Gesellschaftsanteil und als handelsrechtlicher Geschäftsführer eingetragen. Nunmehr möchte er sich in der gleichen…
…ARD 5143/17/2000). Dazu sei der Vollständigkeit halber noch bemerkt, dass Fr. F Michaela seit 11.2.1993 im Firmenbuch eingetragene handelrechtliche Geschäftsführerin der Gesellschaft mit einer selbständigen Vertretungsbefugnis ist und diese Befugnis seit dem April 2000 alleinverantwortlich ausübt. Mit Schreiben vom 31.3…
…X-GmbH & Co KGY . Bei einer GmbH & Co KG, bei welcher die KG durch die KomplementärGmbH, somit im Ergebnis durch deren Geschäftsführer, vertreten wird, haben diese Geschäftsführer die abgabenrechtliche Verpflichtungen, die die KG betreffen, zu erfüllen. Sie haften bei schuldhafter Pflichtverletzung für die Abgaben der…
…It. ZMR in Österreich abgemeldet und nicht auffindbar. Die UID-Nummer wurde mit 29.2.2012 begrenzt. S. GmbH: Lt. Erhebungen der BP war im Zeitraum der Erstellung der o.g. Rechnungen der handelsrechtliche Geschäftsführer, K.L., geb. yy.yy.yyyy schon in Österreich polizeilich…
…K.GmbH& Co KG. Bei einer GmbH & Co KG, bei welcher die KG durch die KomplementärGmbH, somit im Ergebnis durch deren Geschäftsführer, vertreten wird, haben diese Geschäftsführer die abgabenrechtliche Verpflichtungen, die die KG betreffen, zu erfüllen. Sie haften bei schuldhafter Pflichtverletzung für die Abgaben der…
…mit einer der beiden Verkäuferinnen (der B GmbH - Alleingesellschafter und Geschäftsführer beider Gesellschaften ist Herr Dipl. Ing. NAME-Architekt) spricht dafür, dass ein Erwerb der Liegenschaftsanteile nicht ohne gleichzeitige Erteilung des Auftrages für die Generalplanung, Ausschreibung und technische Baubetreuung möglich war. Aus dem Protokoll der…
…Man kann aus dem Chef der ***5*** Gruppe keinen Dienstnehmer machen. Das Erkenntnis des (verstärkten Senats des) VwGH vom 9. 12. 1980, 1666/79 u.a., das zu zwei Gesellschafter-Geschäftsführern einer Komplementär-GmbH zur Frage der Dienstnehmereigenschaft für Zwecke der Erhebung des Dienstgeberbeitrages zum…