…dass ein Regelbesteuerungsantrag aus 1999 existiere; als Folge der Beendigung der Unternehmereigenschaft im Jahr 2005 als Warenpräsentatorin würde auch die Bindungswirkung dieses Antrages erlöschen und bei Wiederaufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit nicht neuerlich aufleben (VwGH 11.11.2008, 2006/13/0041 etc.). In Beantwortung eines mündlich…
…0121). Das Unternehmen der Gesellschaft endet erst mit Abschluss der Liquidation (Vollbeendigung), wenn somit kein Abwicklungsbedarf mehr vorhanden ist (VwGH 17.12.1993, 92/15/0121). Rz 202: Die bloße Unterbrechung der aktiven unternehmerischen Tätigkeit führt nicht zur Beendigung der Unternehmereigenschaft (VwGH 25.1.1995…
…die mit der vorangegangenen Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit erloschenen Folgen nicht auf, weshalb der (neue) Unternehmer gegebenenfalls (neuerlich) die Erklärung nach § 6 Abs 3 UStG 1994 abzugeben hätte." Bezogen auf die Kernfrage des Beschwerdefalls, ob die Bf im November 2009 ihre unternehmerische Tätigkeit beendet hat…
…zeitlichen Unterbrechung tätig, so führt diese Unterbrechung nicht zu einem Wegfall der Bindung an die einmal abgegebene Verzichtserklärung. Dass die Berufungswerberin im Zeitpunkt der Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit per 30. Juni 2001 nicht daran gedacht hat, später wieder unternehmerisch tätig zu sein, ändert nichts an…
…der Bw. auch keinerlei Sachverhaltsaspekte oder Umstände benannt, aus denen man - allenfalls entgegen der Beurteilung des Prüfers - erschließen könnte, dass die OKEG eine unternehmerische Tätigkeit von Relevanz auch noch im Streitzeitraum 2006 bis 2008 entfaltet haben könnte. In Würdigung des letztgenannten Einwandes hatte sich der…
…Schriftsatz vom 2. Juni 2003 stellte die Berufungswerberin den Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Darin erklärte sie erneut, dass die seinerzeitige Verzichtserklärung nicht mehr gültig sei, da sie im Jahr 1997 ihre unternehmerische Tätigkeit aufgegeben habe. Da das…
…und 2009 geleisteten Anzahlungen für sich allein macht die laufenden und damit nicht zusammenhängenden Aufwendungen 2014 bis 2019 nicht zu unternehmerischen Leistungsbezügen, sondern ist ein Akt der seit 2014 bestehenden nichtunternehmerischen Vermögensverwaltung. Da mit Betriebsaufgabe zum 31.12.2013 die unternehmerische Tätigkeit der Bf endete…
…3 nach Beendigung des letzten Mietverhältnisses mit 31. August 2015 eingestellt und stellt dieses Wohnobjekt ab diesem Zeitpunkt keine Einkunftsquelle (mehr) dar, weshalb kein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den bezogenen Leistungen im Zeitraum Ende Oktober 2015 bis einschließlich Dezember 2015 und der unternehmerischen Tätigkeit des Bf…
…sei der Standpunkt des Bf. - ein besonderer Sachverhalt, weil hier zwei Dinge zusammenkommen. Man müsse diese zwei Dinge - Aufwand nach Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit / Zusammenhang mit der Veräußerung - gewissermaßen getrennt beurteilen, um insgesamt den Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit auch ganz klar zu sehen. Der…
…2022 stattgefundenen mündlichen Senatsverhandlung wurde von den Parteien im Wesentlichen Folgendes vorgebracht: Der steuerliche Vertreter des Bf. stellte zunächst die Besonderheiten des beschwerdegegenständlichen Sachverhaltes in zwei Aspekten dar: Zum Ersten sei die Beseitigung der Kontaminierung nach Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit der steuerpflichtigen Tätigkeit vorgenommen worden…
…dass ein Unternehmer nach Einstellung seiner unternehmerischen Tätigkeit noch weiter Miete zahlen musste, da eine Kündigung nicht möglich war (Mietvertrag ohne Kündigungsmöglichkeit für zehn Jahre). Die Räumlichkeiten blieben nach Betriebseinstellung ungenutzt. Fraglich war, ob auch nach Beendigung der wirtschaftlichen Tätigkeit noch Vorsteuern aus den Mietaufwendungen…
…Rechtswidrigkeit des strittigen Umsatzsteuerbescheides zu erweisen vermögen. 6) Vom Bf wird gar nicht in Abrede gestellt, dass die Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit der Miteigentumsgemeinschaft noch vor Fertigstellung des (zum Teil) zur Vermietung vorgesehenen Gebäudes und die damit verbundene Änderung der Verhältnisse, auch eine Vorsteuerberichtigung nach …
…Übernahme der Geschäftsführung im August 2010 keine weiteren Einnahmen mehr erzielt. Auch während des gesamten Jahres 2011 wurde keine Umsätze erzielt und die Betriebsprüfung ist für dieses Jahr nicht mehr von einer unternehmerischen Tätigkeit (Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit 2010) ausgegangen. Die von der Buchhalterin der…
…gab in der am 30. Oktober 2006 beim Finanzamt elektronisch eingelangten Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2005 keine Umsätze, dafür aber Vorsteuern in Höhe von € 1.801,00 an. Mit dem berufungsgegenständlichen Bescheid vom 31. Oktober 2006 wurden diese Vorsteuern "mangels unternehmerischer Tätigkeit" nicht anerkannt…
…im Inland an sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Die Unternehmereigenschaft endet nicht grundsätzlich mit der Beendigung der Leistungserstellung oder der Zurücklegung (Endigung) der Gewerbeberechtigung, sondern besteht solange, als auch nachträgliche Einnahmen und Ausgaben, die sich auf die unternehmerische Tätigkeit beziehen, auftreten (vgl…
…Das Ausbleiben der Umsätze am Markt ab 1998 sei nämlich nicht ausschlaggebend für eine Betriebsaufgabe im Jahr 1998. f. Eine Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit sei erst dann anzunehmen, wenn nachhaltig keine Umsätze mehr erzielt würden. Von fehlender Nachhaltigkeit könne ein Jahr nach der Erzielung von…
…Unternehmereigenschaft endet denn auch nicht mit der Beendigung der Leistungserstellung, sondern bleibt bis zur letzten Verwertungshandlung bestehen (Kolacny-Caganek, UStG³, § 4 Anm 30). Nachträgliche Einnahmen, die sich auf die unternehmerische Tätigkeit beziehen, oder nach Einstellung der Tätigkeit auftretende Änderungen der Bemessungsgrundlage gehören daher noch zur…
…mit der Beendigung des Betriebes, vielmehr kann auch nach Veräußerung oder Aufgabe des Betriebes ein entsprechender Funktionszusammenhang gegeben sein. Voraussetzung für das Vorliegen von nachträglichen betrieblichen Einkünften ist, dass die betriebliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt wird, also die Einkunftsquelle veräußert oder aufgegeben wurde. Anlässlich der…
…oder Liquidationsgewinn" gleichzuhalten, die in einer bestimmten betrieblichen Konstellation zwar noch nicht unmittelbar die Betriebseinstellung zur Folge hätten, die aber der Einstellung einer unternehmerischen Tätigkeit zumindest in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen nahe kämen. Sei beispielsweise einem Betrieb die Sanierungsfähigkeit zur Gänze abzusprechen, werde damit zum Ausdruck…
…unternehmerisch genutzt wurde und die ausgeübte Tätigkeit ein solches Arbeitszimmer notwendig gemacht hat. Wie die Bw jedoch selbst ausführt, liegt bezüglich sämtlicher als Arbeitsräume bezeichneten Räumlichkeiten eine gemischte Nutzung vor, weshalb bereits aus diesem Grund die diesbezüglichen Vorsteuern nicht abzugsfähig sein können. Im Zuge der…