…wenn das Gerüst durch den Mieter oder in dessen Auftrag von einem Dritten aufgestellt wird). Inbetriebnahme von Anlagen: Werden Anlagen geliefert, diese vom Leistungsempfänger installiert/montiert und in der Folge vom Lieferer in Betrieb genommen, liegt keine Bauleistung vor (zB der Unternehmer liefert an den…
…der Begründung des Finanzamtes in der Berufungsvorentscheidung, wonach es, bedingt durch die Tatsache, dass der Bw. in der oa. Schlussrechnung keine österreichische Umsatzsteuer ausgewiesen habe, von der Anwendung der Verordnung des BM Finanzen über die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen ausländischer Unternehmer, BGBl. Nr. 800/1974…
…vgl. § 19 Abs. 1b UStG 1994); bei Lieferungen von GasErdgas über allgemeine Verteilungsnetze, Elektrizität, Kälte über Kältenetze und StromWärme über Wärmenetze durch ausländische Unternehmer, wenn sich der Lieferort nachdie im Inland weder ihr § 3 Abs. 13 oder 14 UStG 1994 bestimmt (vgl. § 19 Abs. 1c…
…Bauvorhaben T 5XX vorgelegt, der auch die technische Komplexität des Bauvorhabens beweise und damit dessen Undurchführbarkeit durch eigene Schwarzarbeiter der Bw. Der Behauptung, ein sorgfältiger Kaufmann würde die von einem beauftragten Untenehmen begonnenen Leistungen nicht von einer unauffindbaren Firma zu Ende führen lassen, sei entgegenzuhalten…
…wörtlich wiedergegebenen Bestimmung des § 1 Abs. 1 der Verordnung des BMF, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird (BGBl 1995/279 idgF), Voraussetzungen für das Erstattungsverfahren. Es sei daher zwingend ein Erstattungsverfahren durchzuführen, eine Veranlagung gem…
…0098). Die Frage des Vorliegens oder Nichtvorliegens einer inländischen Betriebstätte ist eine Sachverhalts- und keine Rechtsfrage und daher jedenfalls keiner Revision zugänglich. Die Kommunalsteuerpflicht bei Arbeitskräfteüberlassung durch ausländische Unternehmen ohne inländische Betriebstätte ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz und ist daher auch nicht revisionsrechtsbegründend. Wien…
… 21 Abs 4 UStG 1994 sieht zu Vereinfachungszwecken zwar vor, dass ausländische Unternehmer, die im Inland ausschließlich eine Steuer gemäß § 19 Abs. 1a (Übergang der Steuerschuld für Bauleistungen) schulden, nicht zur Steuer veranlagt werden müssen. Wenn sie eine Veranlagung jedoch ausdrücklich schriftlich beantragen (gesonderter schriftlicher…
…Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, das Vorsteuererstattungsverfahren nicht zur Anwendung. Die Umsätze des bayrischen Unternehmers sind im Veranlagungsverfahren zu erfassen, in dem auch allfällige Vorsteuern geltend zu machen sind. Zu 3) Erstattungsfälle und Veranlagungsfälle sind zeitlich gesehen nacheinander, jedoch nicht nebeneinander möglich. Durch veranlagungspflichtige…
…durch Verordnung die Erstattung der Vorsteuern abweichend vom § 21 Abs. 1 bis 5 UStG 1994 sowie den §§ 12 und 20 UStG 1994 regeln. In der hierzu ergangenen Verordnung des Bundesministers für Finanzen für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer wurde ein eigenes Verfahren…
…nicht herzustellen. Wenn aber sämtliche Fremdleister in Konkurs gehen und das systemhaft im Zeitablauf nach gleichartigen Übernahmen durch ausländische 100 % Gesellschafter-Geschäftsführer und im Zusammenhang mit Prüfungsaufträgen lohnabhängiger Abgaben und im Wesentlichen nur Krankenkassenforderungen angemeldet werden und die Masseverwalter keine Fahrnisse feststellen können und Eingänge…
…der ***Bf-GmbH*** für die gleiche Arbeit (zB Räumungsarbeiten) eingesetzt worden sind. Diese Einschätzung werde durch die Aussagen des Vizepoliers der Baustelle ***Projekt 1*** (***A***) untermauert, wonach die Bauarbeiten nicht nur von ausländischen, sondern auch von österreichischen Arbeitskräften unter der Kontrolle der ***Bf-GmbH*** durchgeführt…
…Beauftragung von 16 Unternehmer zur Erbringung der Bauleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung der beiden Einfamilienhäuser nach den BTVG, die Kontrolle aller Baubelange in qualitativer, wirtschaftlicher, kostenmäßiger und rechtlicher Hinsicht, und die Verschaffung der rechtlichen Verfügungsmacht der Erwerber gegeben, sondern auch durch die Beteiligung am…
…eine Bauleistung vorliege, die Steuerschuld auf die Berufungswerberin übergeht und sie daher im Vertrauen darauf "netto" verrechnen konnten. Im Nachhinein nun zu behaupten, die Berufungswerberin sei nicht unternehmerisch tätig gewesen und die Steuerschuld sei nicht auf sie übergegangen obwohl durch die aufgenommenen Beweise das Gegenteil…
…die ihn angezeigt habe) erkundigt, wie es mit der Beschäftigung von ausländischen Unternehmern aussehen würde, habe sämtliche Papiere der Werkvertragsnehmer vorgelegt und nach Prüfung und interner Rückfragen am Finanzamt keine abschlägigen Auskünfte erhalten. Trotz der Auskünfte des Finanzamtes X habe sich der Berufungswerber nachweislich auch…
…die Identität des Abholenden ersichtlich sein und die jeweilige Funktion des einzelnen Handelnden in Bezug auf eine konkrete Lieferung eindeutig festgestellt werden können (Leistungsempfänger, unselbständiger Erfüllungsgehilfe oder selbständiger dritter Unternehmer; bei Abholung durch einen Frachtführer, Verfrachter oder Spediteur liegt jedoch eine Versendung vor). Ein Beleg…
…der sachlichen Ordnungsmäßigkeit für sich, sodass nur der in einwandfreiem Verfahren erbrachte Nachweis durch die Behörde, der die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung in materieller Hinsicht eindeutig entkräfte, eine Schätzung rechtfertigen würde. - Die B sei zum Zeitpunkt der Leistungsausführung ein existierendes Unternehmen gewesen, welches die in Rechnung…
…dass aufgrund des Vorliegens einer Niederschrift, die durch die Finanzpolizei am ***Datum2*** um 09:40 Uhr mit dem Inhaber der ***Bf***, Herrn ***Gf***, aufgenommen worden sei, von einer nochmaligen Niederschrift mit den ausländischen Personen bzw dem Firmeninhaber abgesehen worden sei. In dieser Niederschrift habe Herr…
…Art. 3 Abs. 8 2.Satz UStG nur durch den Nachweis der ordnungsgemäßen Meldung und Besteuerung im Staat des ig. Erwerbes nach Art. 3 Abs. 8 1.Satz UStG wegfällt. Das Ergänzen der ausländischen UID führt niemals zum Vorsteuerabzug in Österreich, da die gegenständlichen ig…
…wie beizufügen ist: absolut ermittlungs-, beweis- und feststellungsfrei - unterstellt wird. cc) Seite 8/9 oben Dort heißt es wortwörtlich "Durch die Auslagerung der Risiken und Abgabenpflichten auf solche betrugsbehafteten Firmen, erhalten die Auftraggeber einen Wettbewerbsvorteil gegenüber einem redlichen Unternehmer, da es aufgrund der bewussten "Abgabenersparnis…
…auf die Geltendmachung eines Vorsteuerabzuges und er habe daher den handschriftlichen Vermerk "x 20% = 17.821,70" angebracht. In diesem Streitpunkt war der Berufung aus nachfolgenden Erwägungen ein Erfolg beschieden: Da die Instandhaltungsarbeiten des französischen Unternehmers als Bauleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück zufolge …