…Hinweis auf RZ 218 LStR). Im gegenständlichen Fall sei den Zwischenscheinen eindeutig nicht die Eigenschaft von zum Börsenhandel zugelassenen Beteiligungen zugekommen, sodass der Börsenkurs zum 5. September 2008 selbst bei Annahme des Zuflusses an diesem Stichtag keinen tauglichen Wert für die Ermittlung des Veräußerungsgewinnes darstelle…
…auf Rz 218 LStR). Den im gegenständlichen Fall ausgehändigten Zwischenscheinen komme die Eigenschaft von zum Börsenhandel zugelassenen Beteiligungen eindeutig nicht zu. Deshalb stelle der Börsenkurs zum 5. September 2008 selbst bei Annahme des Zuflusses an diesem Tag keinen tauglichen Wert für Ermittlung des Veräußerungsgewinnes dar…
42.5.2 § 3 EStG 1988 Randzahl 10033: entfällt Rz 10041: § 3 Abs. 1 Z 4 lit. a EStG 1988 - Schweizerische Mutterschaftsentschädigung mit inländischem Wochengeld vergleichbar? (Rz 41) (2010) Eine in Österreich ansässige Arbeitnehmerin erhält von ihren Schweizer Arbeitgeber im Lohnausweis offen ausgewiesenes Mutterschaftsgeld ausbezahlt…
…€ 22,99. Der Kurs am 16. Oktober 2000 (Ende der Lock-Up-Frist) betrug € 12,8. Im Jänner 2002 war der Börsenkurs verfallen, im Jänner 2003 musste die C-AG den Konkurs anmelden. Der Stifter C. R. unterzeichnete am 13. Juni 2000 eine…
…Bei Optionen, die an einer Börse notieren, entspricht der gemeine Wert dem Börsenkurs am Tag des Übergangs der Verfügungsmacht (Einräumung der Option)'. Hinsichtlich des Zeitpunktes der Versteuerung normiert die Verordnung den Zeitpunkt der Übertragung des Wirtschaftsgutes als Zuflusszeitpunkt. Eine andere Beurteilung ist nur dann möglich…
…die diese Unternehmensmitarbeiter nach einer dreijährigen Wartezeit innerhalb eines 10-Jahreszeitraumes berechtigen, Aktien der US-Muttergesellschaft zum Börsenkurswert am Optionsscheinausgabetag zu erwerben, so zählt ein hiedurch den Belegschaftsmitgliedern zugewendeter Vermögensvorteil zu deren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Dieser Vermögensvorteil wird nach Auffassung des BM für Finanzen…
…die diese Unternehmensmitarbeiter nach einer dreijährigen Wartezeit innerhalb eines 10-jahreszeitraumes berechtigen, Aktien der US-Muttergesellschaft zum Börsenkurswert am Optionsscheinausgabetag zu erwerben, so zählt ein hiedurch den Belegschaftsmitgliedern zugewendeter Vermögensvorteil zu deren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Dieser Vermögensvorteil wird nach Auffassung des BM für Finanzen…
…Abschreibungen vorzunehmen, um sie mit dem Wert anzusetzen, der sich aus dem niedrigeren Börsenkurs oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt. Ist ein Börsenkurs oder Marktpreis nicht festzustellen und übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den beizulegenden Wert, so ist der Vermögensgegenstand auf diesen Wert abzuschreiben. Aus § 6…
…in gesetzlich anerkannte Zahlungsmittel bzw. in andere Kryptowährungen und umgekehrt anbietet, wobei Käufer und Verkäufer der Kryptowährungen unter den Grundsätzen von Angebot und Nachfrage unmittelbar miteinander kontrahieren. Ist kein Börsenkurs vorhanden, ist der Kurswert eines Kryptowährungshändlers anzusetzen. Als "Kryptowährungshändler" gilt gemäß § 6 Z 4 KryptowährungsVO…
…zu Beginn des Jahres 2 nach Rumänien entsandt und übt er drei Jahre nach Tätigkeitsbeginn in Rumänien (sonach zu Beginn des Jahres 5) die Option auch tatsächlich aus (wobei der von ihm zu leistende "Strike Price" 100 und der Börsenkurs zu diesem Zeitpunkt 140 beträgt)…
…die diese Unternehmensmitarbeiter nach einer dreijährigen Wartezeit innerhalb eines 10-Jahreszeitraumes berechtigen, Aktien der US-Muttergesellschaft zum Börsenkurswert am Optionsscheinausgabetag zu erwerben, so zählt ein hiedurch den Belegschaftsmitgliedern zugewendeter Vermögensvorteil zu deren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Dieser Vermögensvorteil wird nach Auffassung des BM für Finanzen…
…dann entspricht es dem Fremdverhaltensgrundsatz, dass die dem Dritten erwachsenden Kosten (Differenz zwischen dem Aktien-Börsenkurs am Optionsausübungstag und dem seinerzeitigen Preis für die Erlangung des Optionsrechtes sowie die aliquoten allgemeinen Kosten wie z.B. Planerstellung und damit zusammenhängende Beratungsaufwendungen oder bezughabende interne Verwaltungskosten) vom…
…Bei Optionen, die an einer Börse notieren, entspricht der gemeine Wert dem Börsenkurs am Tag des Überganges der Verfügungsmacht (der Einräumung der Option). Notiert die Option nicht an der Börse, ist der Wert der Option unter Berücksichtigung des inneren Wertes und des Zeitwertes zu ermitteln…
…April 2008 die Option ausgeübt, 2000 Stück X Aktien zum Ausübungspreis von € 16,50 zu erwerben. Auf Basis des Börsenkurses am Schlusstag 27. Mai 2008 ermittelte die X AG den steuerrelevanten Vorteil aus dem seinerzeitigen Dienstverhältnis (ich bin seit Oktober 2005 in Pension) mit…
…Veräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar ist. Haben die Anteile im Inland einen Börsenkurswert, dann wird dieser maßgebend sein. Der Umstand, dass Insiderwissen über einen bevorstehenden Firmenzusammenschluss bereits im Zuzugszeitpunkt eine begründete Hoffnung auf einen den Börsenkurswert künftig übersteigenden Marktwert entstehen lässt, muss hiebei unberücksichtigt bleiben…
…dass bei der Beteiligung der Bw. an der S.AG an deren Aktienkapital im Ausmaß von 50% wegen der im Jahre 2003 eingetretenen Börsenkursentwicklung eine Zuschreibung nach § 6 Z 13 EStG 1988 in Höhe von € 9.437.000,00 vorzunehmen sei. Das Finanzamt folgte…
…Abgabeortes zu erfolgen. Notieren Beteiligungen (Aktien, Partizipationsscheine) an einer Börse, entspricht der übliche Endpreis des Abgabeortes dem Börsenkurs am Tag der Übertragung der Beteiligung. Notieren Beteiligungen nicht an einer Börse, ist der übliche Endpreis des Abgabeortes analog zum gemeinen Wert zu ermitteln. Die Anwendung des…
…Diese APE-Aktien wurden an der NYSE separat gehandelt und ausschließlich an die bisherigen Aktionäre ausgegeben. Mit Ausgabe dieser APE-Aktien veränderte sich der Börsenkurs der AMC-Aktien wie folgt: Schlusskurs am 19.08.2022 - 18,02 USD Eröffnungskurs am 22.08.2022 - 11,33…
…AG als auch die Aktien der X AG waren bzw sind zum amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassen. Der Kaufpreis entsprach jeweils dem aktuellen Börsenkurs der Aktien vom 09.01.2015. Die erworbenen Aktien wurden von der ***Bf1*** zur Bedienung der Verpflichtungen aus dem…
…Z 2 lit. a EStG durch eine entsprechende Bewertung zum (niedrigeren) Teilwert Rechnung getragen werden. Die vom geprüften Unternehmen durchgeführten Abschreibungen sind insoweit nicht anzuerkennen, als der Börsenkurswert höher ist als der Wert, der für die Abschreibung herangezogen wurde (VwGH 26.07.2005, 2002/14…