…der Abgabe Rz 1570: Eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der Abgabe kann zB bei drohendem Insolvenzverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, bei Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung vorliegen (VwGH 24.2.2000…
…dass sich der Abgabenschuldner der Vollstreckung zu entziehen trachtet. Im Übrigen können insbesondere folgende Umstände die Annahme einer wesentlichen Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung begründet erscheinen lassen: drohendes Insolvenzverfahren, Exekutionsführung von dritter Seite, Auswanderungsabsicht, Vermögensverbringung ins Ausland, verschwenderisches Verhalten, Vorhaben einer weitgehenden Vermögensbelastung oder Vermögensentäußerung…
…13/0147; 17.12.1996, 95/14/0130) vor allem vor bei drohendem Konkurs -oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, bei Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte und bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben, wobei allerdings letzteres allein, d.h…
…oder Erschwerung der Einbringlichkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jedenfalls bei drohendem Konkurs- oder Ausgleichverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, Vermögensverschleppung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen…
…Rz 5 zu § 232) - bei einem drohendem Insolvenzverfahren, - bei Exekutionsführung von dritter Seite, - bei Auswanderungsabsicht, - bei Vermögensverschleppung, - bei Vermögensverschiebungen ins Ausland oder an Verwandte, - bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung. Der Bf bringt zum Kriterium der Besorgnis der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe…
…beispielsweise" vor (siehe dazu BAO Kommentar Ritz4, Rz 5 zu § 232) - bei einem drohendem Insolvenzverfahren, - bei Exekutionsführung von dritter Seite, - bei Auswanderungsabsicht, - bei Vermögensverschleppung, - bei Vermögensverschiebungen ins Ausland oder an Verwandte, - bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung. Den zuletzt genannten Umstand hat die Bf in ihrem…
…Die Erschwerung der Einbringung der Abgabe sei zu befürchten, weil die Begründung eines Hauptwohnsitzes in Wien einer etwaigen Auswanderungsabsicht nicht entgegensteht und eine Verbringung der Barmittel aus der Europäischen Union nicht ausgeschlossen werden kann. Weiters bestünde wegen der wiederholten Mängel bei der Barmittelanmeldung Grund zur…
…befürchten ist. Derartige Gefährdungen oder Erschwerungen werden u.a. bei drohendem Insolvenzverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben sein. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen, welche die…
…2012/15/0165; 30.9.2015, 2012/15/0174) vor allem vor: bei drohendem Insolvenzverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, bei Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte, bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung. Abgabenhinterziehung und Mängel der Buchführung allein reichen ohne Bedachtnahme…
…sind derartige Gefährdungen oder Erschwerungen u.a. bei drohendem Konkurs- oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen, welche die Annahme begründen…
…zumeist nur unter Bedachtnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Partei zu beurteilen sein. Im Übrigen können insbesondere ein drohendes Insolvenzverfahren, Exekutionsführung von dritter Seite, Auswanderungsabsicht, Vermögensverbringung ins Ausland, verschwenderisches Verhalten, Vorhaben einer weitgehenden Vermögensbelastung oder Vermögensentäußerung sowie Vermögensverschleppungen oder -verschiebungen die Annahme einer Gefährdung…
…§ 232 BAO Tz 5). Solche Umstände lägen laut Judikatur vor bei: - drohendem Insolvenzverfahren - Exekutionsführung von dritter Seite - Auswanderungsabsicht - Vermögensverschleppung - Vermögensverschiebungen - bei dringendem Verdacht der Abgabenhinterziehung Die abstrakte Möglichkeit von Vermögensverminderungen reiche nicht (OGH 3.9.1986). Es bedürfe entsprechender Tatsachenfeststellungen, die die Annahme der Gefährdung…
…eine Auswanderungsabsicht etc.. Die belange Behörde wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 18.04.2018 als unbegründet ab. Im Vorlageantrag vom 03.05.2018 wurde auf die Ausführungen in der Bescheidbeschwerde verwiesen. Mit Eingabe vom 06.05.2019 wurde der Antrag auf Durchführung einer mündlichen…
…gut, es drohe kein Insolvenzverfahren, es gebe keine andrängenden oder exekutierenden Gläubiger, keine Auswanderungsabsicht des Bw. und auch keine Vermögensverschiebungen ins Ausland oder an Verwandte. Der Bw. gehe davon aus und auch die Betriebsprüfung werde bestätigen, dass seine Meldungen und Zahlungen vollständig und richtig seien…
…Gefährdung oder Erschwerung der Einbringlichkeit nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jedenfalls bei drohenden Konkurs- oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, der Auswanderungsabsicht, Vermögensverschleppung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben ist. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen…
…sind derartige Gefährdungen oder Erschwerungen u.a. bei drohendem Konkurs- oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen, welche die Annahme begründen…
…gebundenes Vermögen. Durch seine kroatische Abstammung habe der Komplementär Herr XY einen starken Auslandsbezug. Die Vermögensverschiebung ins Ausland oder auch eine Auswanderungsabsicht könne daher nicht ausgeschlossen werden. Eine Gefährdung und wesentliche Erschwerung der Einbringung der Abgaben im Sinne des § 232 BAO sei gegeben, da aus…
…Rz 5 zu § 232) - bei einem drohendem Insolvenzverfahren, - bei Exekutionsführung von dritter Seite, - bei Auswanderungsabsicht, - bei Vermögensverschleppung, - bei Vermögensverschiebungen ins Ausland oder an Verwandte, - bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung. Der Bf bringt zum Kriterium der Besorgnis der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe…
…sind derartige Gefährdungen oder Erschwerungen u.a. bei drohendem Konkurs- oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen, welche die Annahme begründen…
…3.7.2003, 2000/15/0042) vor allem vor: bei drohendem Konkurs- oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, bei Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte, bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung. Im gegenständlichen Fall sprach für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung…