9.4. Erster Säumniszuschlag (§ 217 Abs. 2 BAO) Rz 930: Wird eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so entsteht der Abgabenanspruch (§ 4 BAO) für den ersten Säumniszuschlag in Höhe von 2% des nicht entrichteten Betrages. Die Dauer des Verzuges ist für die Höhe des…
…der auf Grund des § 212a Abs. 5 erster und zweiter Satz BAO nicht automatisch mit Berufungserledigung, sondern regelmäßig erst mit bescheidmäßiger Verfügung des Aussetzungsablaufes oder ihrem Widerruf nach § 294 BAO endet. Der Ablauf der Aussetzung ist gemäß § 212a Abs. 5 dritter Satz BAO (zwingend) anlässlich…
…vor, dass durch die Berufungserledigung vom 28. April 2005 die Sache selbst erledigt worden sei. Durch das - über dreieinhalb Jahre - unverhältnismäßig lange liegen lassen der bescheidmäßigen Verfügung des Aussetzungsablaufes sei es zu einer hohen Zinsenforderung an die Bw. gekommen. Es werde daher beantragt, den Bescheid…
…der auf Grund des § 212a Abs. 5 erster und zweiter Satz BAO nicht automatisch mit Berufungserledigung, sondern regelmäßig erst mit bescheidmäßiger Verfügung des Aussetzungsablaufes oder ihrem Widerruf nach § 294 BAO endet. Der Ablauf der Aussetzung ist gemäß § 212a Abs. 5 dritter Satz BAO (zwingend) anlässlich…
…der (siehe Abs. 5 erster und zweiter Satz leg. cit.) nicht automatisch mit Berufungserledigung, sondern erst mit bescheidmäßiger Verfügung des Aussetzungsablaufes oder ihrem Widerruf nach § 294 BAO endet. Nach § 212a Abs. 9 BAO " sind für Abgabenschuldigkeiten, a) solange auf Grund eines Antrages auf Aussetzung der…
…Aussetzung der Einhebung von Abgabenschuldigkeiten also in einem Zahlungsaufschub, der (siehe Abs. 5 erster und zweiter Satz leg. cit.) nicht automatisch mit Berufungserledigung, sondern erst mit bescheidmäßiger Verfügung des Aussetzungsablaufes oder ihrem Widerruf nach § 294 BAO endet. Nach § 212a Abs. 9 BAO " sind für Abgabenschuldigkeiten,…
…Folge gab. Nach Abweisung dieser Zwangsstrafenberufung mit Berufungsvorentscheidung vom 28. Februar 1996 verfügte das Finanzamt für die einhebungsausgesetzte Zwangsstrafe 1995 mit Bescheid vom 4. März 1996 den Aussetzungsablauf. Am 21. März 1996 stellte der steuerliche Vertreter der Berufungswerberin für vorgenannte Zwangsstrafenberufung vom 17. Jänner 1995…
…dieser Zwangsstrafenberufung mit Berufungsvorentscheidung vom 28. Februar 1996 verfügte das Finanzamt für die einhebungsausgesetzte Zwangsstrafe 1995 mit Bescheid vom 4. März 1996 den Aussetzungsablauf. Am 21. März 1996 stellte der steuerliche Vertreter der Berufungswerberin für vorgenannte Zwangsstrafenberufung vom 17. Jänner 1995 einen Vorlageantrag an die…
…dieser Zwangsstrafenberufung mit Berufungsvorentscheidung vom 28. Februar 1996 verfügte das Finanzamt für die einhebungsausgesetzte Zwangsstrafe 1995 mit Bescheid vom 4. März 1996 den Aussetzungsablauf. Am 21. März 1996 stellte der steuerliche Vertreter der Berufungswerberin für vorgenannte Zwangsstrafenberufung vom 17. Jänner 1995 einen Vorlageantrag an die…
…dieser Zwangsstrafenberufung mit Berufungsvorentscheidung vom 28. Februar 1996 verfügte das Finanzamt für die einhebungsausgesetzte Zwangsstrafe 1995 mit Bescheid vom 4. März 1996 den Aussetzungsablauf. Am 21. März 1996 stellte der steuerliche Vertreter der Berufungswerberin für vorgenannte Zwangsstrafenberufung vom 17. Jänner 1995 einen Vorlageantrag an die…
…mit Bescheid vom 5. Juni 1996 die antragsbetroffenen Abgaben ausgesetzt worden wären, wäre es für die genannten Abgabenschuldigkeiten ab diesem Zeitpunkt auf Grund des Bewilligungsbescheides weiterhin zu einem Zahlungsaufschub gekommen. Da der Aussetzungsablauf aus Anlass jeder Art der Berufungserledigung zu verfügen wäre, wäre am 7…
…cit. folgt, dass sich der Aussetzungszinsenbemessungszeitraum bei Antragsstattgabe von den oben genannten Einschränkungen abgesehen grundsätzlich vom Tag der Antragseinbringung bis zur bescheidmäßigen Verfügung des Aussetzungsablaufes erstreckt. Frühestens mit dem Aussetzungsablauf, der nach dem Gesetzeswortlaut anlässlich der Erledigung des zugrunde liegenden Berufungsverfahrens zu verfügen ist, sind…
…Aussetzungsablaufes oder ihrem Widerruf nach § 294 BAO endet. Werden einhebungsausgesetzte Abgaben über Verlangen des Abgabepflichtigen davor bereits entrichtet (vgl. § 212a Abs. 8 BAO), so tritt diesfalls das Ende des Zahlungsaufschubes bereits im Entrichtungszeitpunkt ein. Gemäß § 212a Abs. 5 dritter Satz BAO ist (zwingend!) der Aussetzungsablauf…
…für 1998 und 1999 von 10.573,75 € bzw. 12.769,42 €. Wegen Beendigung des vorgenannten Berufungsverfahrens wurde am selben Tag auch der Aussetzungsablauf für ESt 1998 und 1999 verfügt. Weiters wurden dem Bw. mit selbem Datum auch Aussetzungszinsen für den Zeitraum 27…
…wären. Aussetzungszinsen waren für ESt 1998 und 1999 laut Aktenlage vielmehr erst für den Zeitraum nach Ablauf der konkreten Stundungsbewilligung für die Dauer des daran auf Grund der Einhebungsaussetzungsbewilligung anschließenden Zahlungsaufschubes nach § 212a BAO bis zur Verfügung des Aussetzungsablaufes am 27. November 2002 vorzuschreiben. Da…
…10.573,75 €. Wegen Beendigung des Grundlagenbescheidberufungsverfahrens verfügte das Finanzamt am 8. Jänner 2003 (ESt 1999) und am 22. Mai 2003 (ESt 1998) außerdem auch den Aussetzungsablauf für ESt 1998 und 1999. Weiters wurden der Bw. mit Bescheid vom 8. Jänner 2003 Aussetzungszinsen für…
…waren für ESt 1998 und 1999 laut Aktenlage vielmehr erst für den Zeitraum nach Ablauf der konkreten Stundungsbewilligung für die Dauer des daran auf Grund der Einhebungsaussetzungsbewilligung anschließenden Zahlungsaufschubes nach § 212a BAO bis zur Verfügung des Aussetzungsablaufes für ESt 1999 am 8. Jänner 2003 bzw…
…Folge der am 13./19. Juni 2001 erlassenen abweisenden Berufungsvorentscheidung verfügte das Finanzamt am 21. Juni 2001 den Aussetzungsablauf für Einkommensteuern 1995 im Umfang von 1.253.985,-- S, wodurch dieser Abgabenbetrag wiederum in die laufende Verrechnung am Steuerkonto des Bw. einbezogen wurde. Am 19…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch NN., vom 4. November 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 5. Oktober 2010, Zl. zzz, betreffend Ablauf der Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) entschieden: Die Beschwerde wird…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch W-GmbH, vom 25. Juli 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 7. Juli 2008 betreffend Ablauf einer Aussetzung der Einhebung und Festsetzung von Aussetzungszinsen entschieden: Die angefochtenen Bescheide und die Berufungsvorentscheidung…