…des Bw und zielten auf ein Arbeitsverhältnis zu diesem Tochterunternehmen ab. Sein österr. Arbeitgeber habe keine Kenntnis von dem angestrebten Arbeitsplatzwechsel gehabt, sodass der Bw keine Kostenersätze erhalten hat. Die Arbeitsmittel gehörten zu den Fortbildungskosten. Der Bw habe ein wirtschaftliches Studium am WIFI (FH Wien…
…in der dem Bf. ermöglicht wird, den Bescheid inhaltlich zu bekämpfen bzw. diesen nicht in Rechtskraft erwachsen zu lassen. Nach der oben angeführten Rechtsprechung betreffend die Auslegung von Parteienvorbringen, könnte daher allenfalls in Betracht kommen, dass der Bf. keine Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens 2018 beantragen wollte…
…hinausgehende Beurteilung ist nicht revisibel. Die Frage, gegen welche Bescheide sich der gegenständliche Vorlageantrag richtet, ist eine Auslegung von Parteienvorbringen und als in freier Beweiswürdigung getroffene Einzelfallbeurteilung ebenfalls nicht revisibel. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist daher nicht zulässig. Wien, am 25. September 2025
…der Beurteilung von Parteienvorbringen nicht auf Bezeichnungen und zufällige verbale Formen ankommt, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel eines Parteischrittes (Hinweis E 14. Juni 1973, 1637/72; E 14. August 1991, 89/17/0174), setzt voraus, dass eine der Auslegung zugängliche…
…der Beurteilung von Parteienvorbringen nicht auf Bezeichnungen und zufällige verbale Formen ankommt, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel eines Parteischrittes (Hinweis E 14.6.1973, 1637/72; E 14.8.1991, 89/17/0174), setzt voraus, dass eine der Auslegung zugängliche…
…der Beurteilung von Parteienvorbringen nicht auf Bezeichnungen und zufällige verbale Formen ankommt, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel eines Parteischrittes (Hinweis E 14.6.1973, 1637/72; E 14.8.1991, 89/17/0174), setzt voraus, dass eine der Auslegung zugängliche…
…der Beurteilung von Parteienvorbringen nicht auf Bezeichnungen und zufällige verbale Formen ankommt, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel eines Parteischrittes (Hinweis E 14.6.1973, 1637/72; E 14.8.1991, 89/17/0174), setzt voraus, dass eine der Auslegung zugängliche…
…säumig ist, das Verfahren von Amts wegen wiederaufzunehmen. Hierbei darf ausdrücklich auf die Richtlinien des Bundesministeriums für Finanzen verwiesen werden, dass - ungeachtet der Richtigkeit der Feststellung der Behörde im Abweisungsbescheid - (sic) ´Der Bescheidspruch ist nicht nur bei unzutreffender Auslegung von Rechtsvorschriften inhaltlich rechtswidrig. Er ist…
…mit den Verfahrensvorschriften der BAO laufend befassten Rechtsanwendern – automatisch die Bestimmung des § 303 BAO über die Wiederaufnahme von Verfahren ein. Deshalb hätten auch dem Finanzamt Zweifel bei der Auslegung des Inhaltes dahingehend kommen müssen, dass es sich nicht nur um eine materiell-rechtliche Thematik handelte…
…Rn 22, 23) und ist als nicht in letzter Instanz berufenes Gericht zur Vorlage von Fragen über die Auslegung von Sekundärrecht berechtigt. Das Ersuchen ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Beschwerdeführer (Bf) und dem - nunmehr - Finanzamt Österreich als belangte Behörde wegen Rückforderung der Familienbeihilfe…
…orientiert. Das vorstehende Erkenntnis habe eine Änderung der "Verwaltungsgebarung" bewirkt, durch das vorstehende Erkenntnis seien die Gewerbesteuer-Richtlinien mehr oder weniger "over-ruled" worden. Die Rechtslage ergebe sich als Summe von Gesetzestext und Auslegung der Gesetze. Um den Sinn eines Gesetzes zu erschließen, sei dem…
…insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sowohl zu den Grundsatzfragen (Abschnitt 4.2.) als auch zur Auslegung von Punkt 4.1…
…im Vorlagebericht die Auslegung rechtsirrig auf Zeiträume vor dem UN-Modellkommentar 2017 (Veröffentlichung im Mai 2018) bezogen wurde. Die Rechtsansicht der Amtspartei sei der EAS 3436 zu entnehmen. Die beigelegte EAS 3436 vom 1.6.2022 lautet wie folgt: EAS 3436, Bereitstellung von IT-Dienstleistungen…
… 9 Abs. 10 letzter Satz KStG 1988 (Ausscheiden aus der Unternehmensgruppe innerhalb von drei Jahren nach Eintritt) oder § 10 Abs. 2 zweiter Satz KStG 1988 (Jahresfrist für Beteiligung). Eine solche Rückwirkung ergibt sich überdies aus der Auslegung von Abgabenvorschriften, etwa für die Berücksichtigung nachträglicher Entrichtungen…
…festzuhalten: Da das Verwaltungsgericht zum Einen nach der Judikatur des EuGH die Verpflichtung zur Feststellung dieser Umstände trifft, müssen sie - sofern nicht ohnehin diesbezügliches, konkrete Ermittlungsschritte auslösendes Parteienvorbringen vorhanden ist - diese von Amts wegen treffen dürfen, da sie ansonsten keine Gesamtwürdigung durchführen könnten (vgl. Pfleger…
…zwar von Anfang möglich gewesen, den Namen des jeweiligen Datenhalters mitzuteilen, jedoch erschien dies aufgrund der Formulierung in § 15 Abs. 2 WTFG "in den Geschäftsunterlagen vorhandene Identifikationsdaten" nicht geschuldet, da eben objektiv keine der im Gesetz genannten Daten bei XY vorlägen. Auch eine Auslegung von…
…gefasst: I. Das mit 2. 1. 2014 datierte und am 7. 1. 2014 eingebrachte Anbringen wird, soweit es sich nicht um eine Beschwerde gegen den Bescheid betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen vom 18. 12. 2013 handelt, gemäß § 85 Abs. 2 BAO als zurückgenommen erklärt. II. Gegen…
…der Beurteilung von Parteienvorbringen nicht auf Bezeichnungen und zufällige verbale Formen ankommt, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel eines Parteischrittes (Hinweis VwGH 14.6.1973, 1637/72; 14.8.1991, 89/17/0174), setzt voraus, dass eine der Auslegung zugängliche Parteienerklärung…
…dass der Bf. in Wahrheit - und entgegen der ausdrücklichen Bezeichnung der von ihm genutzten Funktion in FinanzOnline - etwas anderes als die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht wollte. Daher bestehen seitens des Gerichtes keine Zweifel an der Auslegung seines Anbringens, die gegebenenfalls eine Umdeutung des…
…Es besteht keine Befugnis oder Pflicht der Behörde, von der Partei tatsächlich nicht erstattete Erklärungen aus der Erwägung als erstattet zu fingieren, dass der Kontext des Parteienvorbringens die Erstattung der nicht erstatteten Erklärung nach behördlicher Beurteilung als notwendig, ratsam oder empfehlenswert erscheinen lässt (vgl VwGH…