…ist ein Betrag in Höhe von € 139,643,28 enthalten, der sich aus der quotenweisen Erfüllung meines gerichtlichen Zahlungsplans ergibt. Nach der alten Fassung des § 36 EStG (bis Ende 2005) gilt dieser Betrag nicht als Sanierungsgewinn im Sinne des Gesetzes (da keine Unternehmenssanierung vorlag…
…2013, rdb.at). In diesem Zusammenhang sei nicht verschwiegen, dass es für vertretbar erachtet wird, dass bei der Auslegung von Abkommensrecht im Rahmen einer Verständigungsvereinbarung ein größerer Interpretationsspielraum besteht als bei der Deutung rein innerstaatlicher Normen (Praxis des internationalen Steuerrecht, Hrsg. Lang Jirousek, 256). Dies…
…Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) sind vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). (2) Mängel von Eingaben (Formgebrechen, inhaltliche Mängel, Fehlen einer Unterschrift) berechtigen die Abgabenbehörde nicht zur Zurückweisung; inhaltliche Mängel liegen nur dann vor, wenn in einer Eingabe gesetzlich geforderte inhaltliche Angaben fehlen…
…daher die von der Bw. im Jahr 2003 bezogene Unfallrente steuerpflichtig ist. Die zur Anwendung gelangte gesetzliche Bestimmung ist außerdem einer neuerlichen Überprüfung auf ihre Verfassungsmäßigkeit entzogen. Auch die Bw. führt aus, dass sich die Berufung nicht gegen eine unrichtige oder willkürliche Auslegung von Gesetzen…
…7 ABGB hat die Auslegung von Gesetzen zunächst mit der Wortinterpretation zu beginnen. Dabei ist nach dem Wortsinn der Norm und innerhalb des durch den äußerst möglichen Wortsinn abgesteckten Rahmens nach der Bedeutung eines Ausdrucks im allgemeinen Sprachgebrauch oder dem des Gesetzgebers und in seinem…
…die gemäß § 11 Abs. 1 ArbVG normative Wirkung haben, - dies trifft auf die Regelung des § 5 Abs. 5 des beschwerdegegenständlichen Kollektivvertrages zu - nach den Regeln, die für die Auslegung von Gesetzen gelten, auszulegen (zB OGH 15. 9. 1994, 8 ObA 289/94; VwGH 17. 10…
…des Gesetzesbestimmung für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2003 - keinen Einfluss auf die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Unfallrenten im Jahre 2003 hat, insbesondere nicht der Nichtigkeit von Anfang an bedeutet. Die Berufung des Bw. richtet sich nicht gegen eine unrichtige oder willkürliche Auslegung von Gesetzen…
…der Gesetzesbestimmung für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2003 - keinen Einfluss auf die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Unfallrenten im Jahre 2003 hat, insbesondere nicht deren Nichtigkeit von Anfang an bedeutet. Die Berufung des Bw. richtet sich nicht gegen eine unrichtige oder willkürliche Auslegung von Gesetzen…
…Gesetzesbestimmung für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2003 - keinen Einfluss auf die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Unfallrenten im Jahre 2003 hat, insbesondere - wie die Bw. vermeint - nicht deren Nichtigkeit von Anfang an bedeutet. Die Berufung richtet sich nicht gegen eine unrichtige oder willkürliche Auslegung von…
…der Gesetzesbestimmung für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2003 - keinen Einfluss auf die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Unfallrenten im Jahre 2003 hat, insbesondere nicht deren Nichtigkeit von Anfang an bedeutet. Die Berufung der Bw. richtet sich nicht gegen eine unrichtige oder willkürliche Auslegung von Gesetzen…
…der Gesetzesbestimmung für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2003 - keinen Einfluss auf die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Unfallrenten im Jahre 2003 hat, insbesondere nicht deren Nichtigkeit von Anfang an bedeutet. Die Berufung der Bw. richtet sich nicht gegen eine unrichtige oder willkürliche Auslegung von Gesetzen…
…Die Saldierung ist nicht für jede einzelne Ausspielung vorzunehmen. Ausbezahlten Gewinne eines bestimmten Zeitraums (Monats) sind von der Summe der Einsätze desselben Zeitraums (Monats) in Abzug zu bringen. Es steht dem Gesetzgeber frei, die Abgabebemessung für mehrere Ausspielungen zusammengefasst vorzusehen (vgl dazu VwGH 24.6…
…finanziell entlastet werden sollten. Dieses Vorbringen wirft die grundsätzliche Frage nach der Auslegung von gesetzlichen Vorschriften auf, zu der das Bundesfinanzgericht folgende Rechtsauffassung vertritt: Gemäß dem in Art 18. B-VG geregelten Legalitätsprinzip darf die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund von Gesetzen ausgeübt werden…
…als sie in der getroffenen Regelung zum Ausdruck kommt. Im Zweifel ist das Bestehen einer Gesetzeslücke nicht anzunehmen (vgl. VwGH 15.11.2005, 2004/14/0106, VwGH 30.03.2011, 2008/13/0053). Daher hat sich die Auslegung von Gesetzen zunächst am Wortlaut zu orientieren. …
…Freispiele oder andere Vergünstigungen gewährt. Es ist auch nicht von Bedeutung, ob der Glücksspielunternehmer die den Spielern als Boni gewährten Vergünstigungen über die Einsätze früherer Ausspielungen oder etwa über Kredite finanziert. Es kann im Übrigen dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, bestimmte Werbemaßnahmen eines Glücksspielunternehmers steuerlich…
…gar nicht. Diese sei ausschließlich in § 103 Abs. 2 KFG vorgesehen und die Verwendung des Begriffes „Lenkerauskunft“ verbiete sich in Parkometerangelegenheiten aufgrund des Analogieverbotes von Bundesgesetzen auf Landesgesetze. Wenn der (Landes-) Gesetzgeber etwas Anderes meinte, dann hätte er die Bestimmung anders zu formulieren, zB. dass…
…der Gesetzesbestimmung für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2003 - keinen Einfluss auf die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Unfallrenten im Jahre 2003 hat, insbesondere nicht deren Nichtigkeit von Anfang an bedeutet. Die Berufung des Bw. richtet sich nicht gegen eine unrichtige oder willkürliche Auslegung von Gesetzen…
…Bundesfinanzgericht bei der Auslegung von Gesetzen - somit auch bei der Auslegung des § 3 Abs. 1 Z 10 lit. b EStG 1988 - an den Bestimmungen der §§ 6 und 7 ABGB zu orientieren (VwGH 28.10.1988, 1988/18/0091). Demnach darf einem Gesetz in der Anwendung…
…Glücksspielabgaben ausgehend von den Daten jener Kunden, die bei der Registrierung eine österreichische Adresse angegeben hatten, angeschlossen wurde. Gleichzeitig mit der Offenlegung wurden Anträge auf Festsetzung der Glücksspielabgabe mit € 0,00 eingebracht. Ab dem Monat Juni 2015 erfolgten monatlich innerhalb der gesetzlichen Frist Selbstberechnungen…
…Freispiele oder andere Vergünstigungen gewährt. Es ist auch nicht von Bedeutung, ob der Glücksspielunternehmer die den Spielern als Boni gewährten Vergünstigungen über die Einsätze früherer Ausspielungen oder etwa über Kredite finanziert. Es kann im Übrigen dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, bestimmte Werbemaßnahmen eines Glücksspielunternehmers steuerlich…