…2002 die Tätigkeit eines diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegers teils selbstständig, teils nichtselbstständig aus. Bei der selbstständig ausgeübten Pflegetätigkeit ist von einer gewerblichen Betätigung auszugehen, die zu Einkünften aus Gewerbebetrieb gemäß § 23 EStG 1988 führt. Aus der Einzelauflistung der zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit für…
…einem Dienstverhältnis, das die Ausübung einer gehobenen nichtselbstständigen Tätigkeit vorsieht, grundsätzlich der Dienstgeber allfälliges Hilfspersonal beistellt (vgl. Doralt, EStG, 4. Aufl., Tz 220 zu § 16, Stichwort: Hilfskraft). Wenn der Bw. sich dennoch veranlasst sah, die oben angeführten Arbeiten von seiner Ehefrau erledigen zu lassen und…
…Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte in F.(BRD) würden teils mit dem PKW und teils mit öffentlichem Verkehrsmittel zurückgelegt. Der übliche Ausgangspunkt der Tätigkeit sei der Flughafen F.(BRD). Mit dem Dienstverhältnis zur Lu. sei eine Verpflichtung zur Aufrechterhaltung eines Wohnsitzes während der…
…für das Vorliegen einer nichtselbständigen Tätigkeit (UFS 14. 12. 2010, RV/0780-W/09 ). Verfügt ein Bauunternehmen nicht über angestellte Bauhilfsarbeiter, fehlt dem wirtschaftlichen Organismus "Bauunternehmen" ein wesentlicher Teil. Werden für Bauhilfsarbeiten Personen im Werkvertrag beschäftigt, füllen sie genau diese Funktion aus und sind daher…
…für das Vorliegen einer nichtselbständigen Tätigkeit (UFS 14. 12. 2010, RV/0780-W/09 ). Verfügt ein Bauunternehmen nicht über angestellte Bauhilfsarbeiter, fehlt dem wirtschaftlichen Organismus "Bauunternehmen" ein wesentlicher Teil. Werden für Bauhilfsarbeiten Personen im Werkvertrag beschäftigt, füllen sie genau diese Funktion aus und sind daher…
…Umsätze, sondern jene der Prostituierten als Folge ihrer selbstständigen Tätigkeit seien. Das BMF bemühe sich mittels Erlasses aus dem Jahr 2014 Prostituierte, die im Rahmen von Bordellen tätig sind und nicht in Laufhäusern oder auf der Straße in die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu zwingen…
…Umsätze, sondern jene der Prostituierten als Folge ihrer selbstständigen Tätigkeit seien. Das BMF bemühe sich mittels Erlasses aus dem Jahr 2014 Prostituierte, die im Rahme von Bordellen tätig sind und nicht in Laufhäusern oder auf der Straße in die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu zwingen…
…Tätigkeit einer Immobilienvermittlung angeführt. Der Geschäftsführer (***7***) bestreitet, dass er die Arbeitszeiten der einzelnen Prostituierten einteile. Die auf der Homepage angegebenen Zeiten entsprächen den von den Prostituierten gewünschten Zeiten und der Geschäftsführer koordiniere diese bloß. Sämtliche Prostituierte geben in den Personenblättern an, dass sie selbstständig…
…Umsätze, sondern jene der Prostituierten als Folge ihrer selbstständigen Tätigkeit seien. Das BMF bemühe sich mittels Erlasses aus dem Jahr 2014 Prostituierte, die im Rahmen von Bordellen tätig sind (und nicht in Laufhäusern oder auf der Straße) in die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu zwingen…
…Aufnahme einer weiteren Tätigkeit in Österreich (Vorlage von Lohn-Gehaltsabrechnungen ab Juni 2020) ändert nachträglich nichts an den Umständen im Rückforderungszeitraum November 2009 bis März 2018. Das angebliche tägliche Pendeln von Wien zur Schule der Kinder in ***12***, obwohl es eine nahegelegene Wohnmöglichkeit und den…
…gegenwärtig keine Rückstände an Sozialversicherungsbeiträgen bestehen - einen Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 4.3.2005, MA 63 - 100838R04/05/1, in dem festgestellt wird, dass bei der ***G1*** GmbH die Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes "Baumeister" vorliegen und die Bestellung von ***Gf2G1*…
…gegenwärtig keine Rückstände an Sozialversicherungsbeiträgen bestehen - einen Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 4.3.2005, MA 63 - 100838R04/05/1, in dem festgestellt wird, dass bei der ***G1*** GmbH die Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes "Baumeister" vorliegen und die Bestellung von ***Gf2G1*…
…beiträgt, nicht von der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit auszugehen. Die Annahme, dass tatsächlich eine nichtselbstständige Tätigkeit ausgeübt worden ist, stützt nicht zuletzt der Umstand, dass Unterlagen, die entsprechend der getroffenen Vereinbarung vorgesehen gewesen wären und die üblicherweise Voraussetzung für die ordnungsgemäße Abwicklung von Bauaufträgen sind…
…beiträgt, nicht von der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit auszugehen. Die Annahme, dass tatsächlich eine nichtselbstständige Tätigkeit ausgeübt worden ist, stützt nicht zuletzt der Umstand, dass Unterlagen, die entsprechend der getroffenen Vereinbarung vorgesehen gewesen wären und die üblicherweise Voraussetzung für die ordnungsgemäße Abwicklung von Bauaufträgen sind…
…üblichen Gestaltungsweise und der Verkehrsauffassung Gewicht beizumessen sind. Unter den dargestellten Gesichtspunkten ist das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbstständigkeit oder jene der Unselbstständigkeit überwiegen. Die Art der erbrachten Leistung ist grundsätzlich kein entscheidendes Abgrenzungskriterium zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit…
…Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit auszugehen. Die Annahme, dass tatsächlich eine nichtselbstständige Tätigkeit ausgeübt worden ist, stützt nicht zuletzt der Umstand, dass Unterlagen, die entsprechend den getroffenen Vereinbarungen vorgesehen gewesen und die Voraussetzung für die ordnungsgemäße Abwicklung von Bauaufträgen wären, wie beispielsweise Abrechnungspläne, Aufmassaufstellungen, Abnahmebescheinigungen und…
…üblichen Gestaltungsweise und der Verkehrsauffassung Gewicht beizumessen sind. Unter den dargestellten Gesichtspunkten ist das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbstständigkeit oder jene der Unselbstständigkeit überwiegen. Die Art der erbrachten Leistung ist grundsätzlich kein entscheidendes Abgrenzungskriterium zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit…
…der Arbeitspause, Überwachung der Arbeit durch Aufsichtspersonen und eine disziplinäre Verantwortlichkeit. Die Planung und Vorbereitung der Tätigkeit übernimmt der Arbeitgeber. Es gibt Fälle, in denen beide Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbstständig und einer nichtselbstständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen. Der Verwaltungsgerichtshof zeigt in ständiger…
…der Arbeitspause, Überwachung der Arbeit durch Aufsichtspersonen und eine disziplinäre Verantwortlichkeit. Die Planung und Vorbereitung der Tätigkeit übernimmt der Arbeitgeber. Es gibt Fälle, in denen beide Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbstständig und einer nichtselbstständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen. Der Verwaltungsgerichtshof zeigt in ständiger…
…der Arbeitspause, Überwachung der Arbeit durch Aufsichtspersonen und eine disziplinäre Verantwortlichkeit. Die Planung und Vorbereitung der Tätigkeit übernimmt der Arbeitgeber. Es gibt Fälle, in denen beide Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbstständig und einer nichtselbstständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen. Der Verwaltungsgerichtshof zeigt in ständiger…