…Garage im Wohnungsverband auch privat mitbenützt (zB Lagerung von Schiern, Getränkekisten usw.) ist eine solcherart gemischt genutzte Garage durch den Wohnort bedingt und sind auf Grund des Aufteilungsverbotes damit im Zusammenhang stehende Kosten nicht absetzbar. Wird eine Hälfte einer Doppelgarage weder für ein zweites betrieblich…
…betrieblich und privat veranlasst, zB bei Reisen mit "Mischprogramm", siehe dazu Rz 1651) der Fall. Rz 4760: Kein Aufteilungsverbot besteht für Wirtschaftsgüter, die ausschließlich oder nahezu ausschließlich betrieblich oder beruflich verwendet werden (zB Fernsehapparat im Gästezimmer eines Gasthauses) sowie für Aufwendungen, bei denen eine klar…
5.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung 5.1.12.1. Allgemeines Rz 1564: Die Realteilung ist ungeachtet der gesellschaftsrechtlichen Verankerung ein tauschartiger Vorgang, der sich ertragsteuerlich von einem rechtsgeschäftlichen Veräußerungsvorgang insofern unterscheidet, als der ausscheidende Mitunternehmer nicht mit Geld und/oder anderen Wirtschaftsgütern der Mitunternehmerschaft…
…aus den Seminaren auch im privaten Lebensbereich profitiert. Aufgrund des Aufteilungsverbotes sind die Aufwendungen jedoch insgesamt nicht als Werbungskosten abzugsfähig, sondern stellen gemäß § 20Abs. 1 Z 2 lit.a EStG Aufwendungen für die Lebensführung dar (VwGH 23.4.1985, 84/14/0119). Das Aufteilungsverbot bestimmt…
…Nachweises nicht ausschließlich durch den Betrieb des Mitbeteiligten - der Bw betreibt eine Ordination als HNO-Arzt und bezeichnet sich als Alternativmediziner - veranlasst gewesen ist, die dafür geltend gemachten Kosten entgegen dem Aufteilungsverbot des § 20 EStG 1988 (schätzungsweise) zur Hälfte als Betriebsausgaben anerkannt hat. Dem lagen…
…Ausgaben) die Berufung abzuweisen, da der Besuch der berufungsgegenständlichen Messen von jedermann möglich war und unzweifelhaft von allgemeinem Interesse war. Auch eine Trennung derartiger Kosten in einen privaten bzw. beruflichen Anteil ist aufgrund des Aufteilungsverbotes unzulässig. Derartige Aufwendungen stellen keine Werbungskosten dar, sondern sind als…
…die Einkunftserzielung veranlasst ist. Die private Veranlassung dieser Maßnahmen kann nicht als derart untergeordnet angesehen werden, dass die Veranlassung der strittigen Maßnahmen (fast) ausschließlich durch die vorherige Einkunftserzielung veranlasst worden wäre. Die strittigen Beträge können daher wegen des Aufteilungsverbotes (vgl. Quantschnigg/Schuch, EStHB, 769f) gemäß…
…der Privatsphäre zuzurechnenden und daher nicht abzugsfähigen Teil ist gegenständlich nicht möglich. Nach den oben dargestellten Grundsätzen des so genannten Aufteilungsverbotes musste der gesamte Aufwand zur Gänze den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung zugerechnet werden. Was schließlich den Hinweis der Berufungswerberin betrifft, bei ihrer Kollegin…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 vom 29. Mai 2002 entschieden Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die festgesetzte Abgabe betragen: zu versteuerndes Einkommen für 2001…
5.2.2. Teilungsmasse 5.2.2.1. Allgemeines Rz 1574: Steuerrechtlich kann die Teilungsmasse nur Betriebsvermögen in nachstehender Form umfassen: In- und ausländische land- und forstwirtschaftliche, freiberufliche, sonstige selbständige oder gewerbliche Betriebe (Rz 1548) In- und ausländische Teilbetriebe und zwar Teilbetriebe im Sinne des…
…die sich aus der Differenz zwischen Veräußerungserlös und Buchwert ergeben. Damit zusammenhängende Aufwendungen führen grundsätzlich zu keinen Betriebsausgaben. Eine Ausnahme davon besteht für Nutzungseinlagen außerhalb des Aufteilungsverbotes (zB nicht überwiegend betrieblich genutztes Kraftfahrzeug - siehe Abschn. 5, Gebäude im Falle der untergeordneten betrieblichen Nutzung - siehe Rz…
…Abs. 1 Z. 2 lit. a EStG 1988 normierten Aufteilungsverbotes die diesbezüglich geltend gemachten Aufwendungen schon deshalb der privaten Sphäre zuzurechnen und daher nicht abzugsfähig sind. Hinsichtlich der als Werbungskosten geltend gemachten Ausgaben für Spenden ist der Bf. darauf zu verweisen, dass freiwillige Zuwendungen gemäß …
…EUR 253,90 geltend gemacht. Kontoführungskosten einschließlich der Kosten für Scheck- bzw. Bankomatkarte, die das Gehaltskonto eines Steuerpflichtigen betreffen sowie Aufwendungen für eine Kreditkarte sind aufgrund des geltenden Aufteilungsverbotes keine Werbungskosten. Dies selbst dann nicht, wenn das Konto auf Verlangen des Dienstgebers eingerichtet wird (vgl…
…Sicherungskosten für die Kaufpreisfinanzierung dar. Da sie nicht zu den Anschaffungskosten gehören und mit dem nicht steuerbaren Vermögensstamm in einem nicht unwesentlichen Zusammenhang stehen, sind sie zufolge des Aufteilungsverbotes nicht als Werbungskosten abzugsfähig (ebenso BFH 29.10.1985, IX R 56/82, BStBl II 1986…
…Teil des angemessenen, wenn auch unter falschem Rechtstitel ausbezahlten Leistungsentgelts (diesfalls Lohnsteuerpflicht) darstellen. 13.1.7.2 Abgrenzung zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen Rz 577: Im Bereich der verdeckten Ausschüttungen kommt es auf die Frage des Aufteilungsverbotes (siehe EStR 2000 Rz 4707) im Sinne des § 20…
…Verfahrensgang Der Beschwerdeführer betreibt eine Fahrschule. Im Zuge der Betriebsprüfung wurde eine Kürzung des Leasingaufwandes und Vorsteuerabzuges für das Fahrzeug Segway aufgrund des Aufteilungsverbotes vorgenommen. Für zweii Kfz jeweils der Marke Porsche wurde die betriebliche Veranlassung verneint und die Vorsteuern nicht anerkannt sowie die Befreiung…
…nicht abzugsfähig seien, gelte nicht, wenn im Schätzungswege die Bestimmung der beruflichen Veranlassung möglich sei und sei es insoweit daher zu einer "Aufweichung" des Aufteilungsverbotes gekommen (höchstgerichtlich zB bei Reiseaufwendungen oder bei Gegenständen, die sowohl privat als auch betrieblich verwendet werden könnten). Dies werde auch…
…ab und führte begründend aus, dass die nicht berücksichtigten Reisekosten infolge des Aufteilungsverbotes der privaten Sphäre des Beschwerdeführers hätten zugerechnet werden müssen und die Kürzung zu Recht erfolgt sei. Die vom Beschwerdeführer verwendete Sondennahrung sei ein Essensersatz zur adäquaten und ausreichenden Versorgung; diese Produktgruppe sei…
…Daher habe der politische Teil nicht ausschließlich vorgeherrscht. Infolge des Aufteilungsverbotes müssten die gesamten Aufwendungen der privaten Sphäre zugerechnet werden. Aufwendungen auf Grund gesellschaftlicher Konventionen erfüllten nicht den Ausnahmetatbestand des § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1988). bb.) Fahrtkosten: Eine beruflich veranlasste Fahrt liege bei…
…dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer privaten und beruflichen Veranlassung, nicht abzugsfähig seien. Aufgrund des "Aufteilungsverbotes" seien solche Aufwendungen zur Gänze nicht abzugsfähig. Aufwendungen für Gegenstände, die üblicherweise der privaten Lebensführung zu dienen bestimmt seien, könnten daher nur dann als Werbungskosten Berücksichtigung finden…