…Ehegatten sollten zweifelhafte Rechte in Bezug auf die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse in eindeutiger Weise klargestellt werden, sodass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. etwa VwGH 24.01.2002, 99/16/0147) auch diese Aufteilungsvereinbarungen als Vergleich im Sinne des …
…Ansicht vertrete, dass eine Vereinbarung über die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchsvermögens weder ein Vergleich noch ein sonstiger gebührenrechtlicher Tatbestand nach GGG oder Gebührengesetz, sondern eine Vereinbarung sui generis sei. Die Grunderwerbsteuer sei daher nach dem Einheitswert der erhaltenen Liegenschaft bzw. Liegenschaftsanteile…
…Unstrittig ist, dass der am 18. Dezember 2008 in Rechtskraft erwachsene Beschluss kein Tauschvertrag, sondern vielmehr eine gerichtliche Entscheidung ist, welche einzig und allein die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach erfolgter Scheidung regelt. Richtigerweise hätte das Finanzamt somit einen Steuersatz von…
…zur Aufteilung gelangten. Erst in Kontext zu Punkt zweitens drittens und viertens wird in Punkt fünftens unter Hinweis auf § 81 ff EheG ,in welchem die Aufteilung der gesamten ehelichen Ersparnisse und des gesamten ehelichen Gebrauchsvermögens - zu welchem auch die in Rede stehende Liegenschaft gehört- geregelt…
…VII. Mit diesem Vergleich sind alle gegenseitigen Forderungen aus dem Titel „Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse“ abgegolten.“ Mit Bescheid vom 3. September 2014 schrieb das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel dem Bf ausgehend von einer Gegenleistung in Höhe von 432.609…
…die Ehegatten in einer Vereinbarung im Zuge der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse anlässlich einer Ehescheidung eine Globalvereinbarung treffen und demzufolge eine bestimmte Gegenleistung für eine von dieser Vereinbarung mit umfasste grunderwerbsteuerpflichtige Übertragung nicht feststellbar ist, auch keine Gegenleistung im Sinne des …
…auf den unternehmerisch genutzten Anteil als eine Vereinbarung zur Auflösung des Miteigentums angesehen werden. Steuerrechtlich folgt daraus: Insoweit die Leibrente auf privat genutzte Liegenschaftsteile bzw. vermietete Liegenschaftsteile entfällt, handle es sich um die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach den Kriterien des …
…keine gemeinsamen ehelichen Kinder haben. 2 . Die Antragstellerin B verzichtet auf nachehelichen Unterhalt, auch für den Fall der Not, geänderter Verhältnisse, ... 3 . Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, der ehelichen Ersparnisse und der Mitwirkung im Erwerb: Festgestellt wird, dass die Antragsteller je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft…
…Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchsvermögens (§ 81 ff EheG), nicht aber allfällige Unterhaltsansprüche. Unterhaltsansprüche hängen sowohl in Bezug auf ihre Höhe als auch ihre grundsätzliche Berechtigung nach wie vor von mehreren Faktoren, insb dem Verschulden (alleinigem, überwiegenden oder gleichteiligem Verschulden), aber auch der…
…Erwerb des Vermögens im Zuge der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse iSd §§ 81 ff EheG könne dann keine Gegenleistung ermittelt werden, wenn es sich um einen Scheidungsvergleich mit "Globalcharakter" handle, bei dem infolge mehrerer unterschiedlicher gegenseitiger Ansprüche eine Vielschichtigkeit vorliege und daher…
…Aufteilung des zum ehelichen Gebrauchsvermögen und der ehelichen Ersparnisse gehörenden Vermögens gemäß §§ 81ff EheG aus. Sie vereinbaren, dass- in Pauschalierung des Anspruches der Bf. gemäß § 81 ff EheG- diese vom Ehemann nach Ablauf von fünf Ehejahren eine Abfindungssumme von Euro 100.000,00 erhält und…
…L OHG waren und Rochus L seinen Anteil an dieser OHG mit Abtretungsvertrag vom 22. November 2005 an die Bf abgetreten hat. Unter Pkt. 6 wurde vereinbart: „In Ausgleichung sämtlicher Ansprüche aus dem Titel der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach den…
…Ehescheidung und der' einvernehmlichen Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchvermögens. Frau UV , geb. am x, verkauft und übergibt und Herr Dipl.Ing. U.V. , geb. am xx, kauft und übernimmt die in B-LNr. 3 einverleibte Liegenschaftshälfte von Frau UV . § IV. ABGELTUNG DER…
…Vereinbarungen, die im Voraus die Aufteilung des übrigen ehelichen Gebrauchsvermögens regeln, bedürfen der Schriftform. (2) Von einer im Voraus geschlossenen Vereinbarung über die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchsvermögens mit Ausnahme der Ehewohnung kann das Gericht bei der Aufteilung nur abweichen, soweit…
…Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchsvermögens (§ 81 ff EheG), nicht aber allfällige Unterhaltsansprüche. Unterhaltsansprüche hängen sowohl in Bezug auf ihre Höhe als auch ihre grundsätzliche Berechtigung nach wie vor von mehreren Faktoren, insb dem Verschulden (alleinigem, überwiegenden oder gleichteiligem Verschulden), aber auch der…
…1310/67). Vereinbarungen über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse können so gestaltet sein, dass im Einzelfall eine Gegenleistung ermittelt werden kann, im anderen nicht, wobei die GrESt dann entweder von der Gegenleistung oder vom Wert des Grundstückes zu berechnen ist (vgl…
…die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchsvermögens schlossen der Bw. und IW am 27. November 2000 einen gerichtlichen Vergleich, lt. welchem (Punkte III bis V) IW die ihr eigentümlichen Anteile, nämlich die Hälfte an EZ 675 GBL, 1/7 an EZ 650 und…
…Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchsvermögens schlossen die Bw. und RW am 27. November 2000 einen gerichtlichen Vergleich, lt. welchem (Punkte III bis V) die Bw. die ihr eigentümlichen Anteile, nämlich die Hälfte an EZ 675 GBL, 1/7 an EZ 650 und…
…2017 bei sonstiger Exekution zu leisten. 6) Der Mann überlässt den ihm gehörigen PKW Volvo S 60 mit dem pol. Kennzeichen Nummer-2 an die Frau zur Benützung. 7) Die Ehegatten erklären, auf weitere Ansprüche hinsichtlich der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse (…
…2017 bei sonstiger Exekution zu leisten. 6) Der Mann überlässt den ihm gehörigen PKW Volvo S 60 mit dem pol. Kennzeichen Nummer-2 an die Frau zur Benützung. 7) Die Ehegatten erklären, auf weitere Ansprüche hinsichtlich der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse (…