…Vorliegen der Merkmale bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer gibt es eine Vielzahl von Entscheidungen des VwGH; auf die Zusammenfassung in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 22 Anm. 139 ff, darf verwiesen werden. Wenn nun vom Berufungswerber eingewendet wird, dass eine Trennung bzw. Aufteilung der…
…Auf Grund dieser Feststellungen wurde mit den Abgabenbescheiden vom 26. April 2004 u.a. der auf seine Bezüge entfallende Dienstgeberbeitrag (€ 1.177,30 für 2000, € 1.234,78 für 2001, € 2.025,32 für 2002 und € 2.481,67 für 2003…
…Schriftverkehr abwickelt und das Personal koordiniert und überwacht, bedingt eine nicht unbeträchtliche Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Berufungswerberin. Eine Aufteilung der Bezüge an den Geschäftsführer in solche aus der Geschäftsführertätigkeit und in solche aus dem operativen Bereich (manuelle, projektbezogene und künstlerische Arbeiten) kommt schon…
…die dafür bezogenen Vergütungen in dem anderen Staat besteuert werden. (2) Ungeachtet des Absatzes 1 dürfen Vergütungen, die eine in einem Vertragstaat ansässige Person für eine in dem anderen Vertragstaat ausgeübte unselbständige Arbeit bezieht, nur in dem erstgenannten Staat besteuert werden, wenn a) der Empfänger…
…sonstigen Bezüge ausgewiesen sind, werden die für das Jahr 2005 ermittelten Einkünfte anteilig (7:5) den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und jenen aus selbständiger Arbeit zugerechnet. Zusätzlich waren die nichtselbständigen Einkünfte um das Werbungskostenpauschale (132 €) zu kürzen und im Rahmen der Steuerermittlung der Verkehrsabsetzbetrag…
…EStG 1988 und an freie Dienstnehmer im Sinne des § 4 Abs. 4 ASVG ausbezahlte Bezüge. Gemäß § 41 Abs. 4 lit. f FLAG 1967 gehören Arbeitslöhne von Personen, die ab dem Kalendermonat gewährt werden, der dem Monat folgt, in dem sie das 60. Lebensjahr vollendet haben…
…einer Firmenpension durch Aufteilung der Bezüge auf einen längeren Zeitraum eine Erhöhung der Gesamtdeckelung bewirkt werde. Die Firmenpension sei eine aufgeschobene Vergütung für eine Erwerbsausübung, die sich an dem Zeitraum des „Erdienens“ orientiere und nicht dem Zeitraum der Auszahlung zuzuordnen sei. Wenn der Gesetzgeber die…
…11.2012 datierten Umsatzsteuerjahresbescheid 2010 gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig in Höhe von 99.370,12 € festgesetzt worden. Über die Aufteilung der Entgelte (§ 184 BAO) für alle Monate des Jahres 2010 ist mit dem gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufigen Umsatzsteuerveranlagungsbescheid für das…
…in der Aktivphase) - die EUR 500.000-Grenze. Insofern kann daher durch die Aufteilung der Bezüge auf einen längeren Zeitraum eine Erhöhung der Gesamtdeckelung bewirkt werden. Einerseits kann es aber sachlich nicht rechtfertigbar sein, dass es der Gesetzgeber zulässt, durch den bloßen Aufschub der Vergütungsauszahlung…
…bedarf es keiner weiteren Auseinandersetzung mit der Frage, in welcher Art und Weise allenfalls die Aufteilung der Einnahmen (Insolvenz-Entgelte) auf die Jahre 2008 und 2009 zu erfolgen hätte. Zum vom Bw erhobenen Einwand, die (gänzliche) Einbeziehung der strittigen Bezüge in die Besteuerung des Jahres…
…09 3) Werbungskosten mit ausschließlichem Bezug zu Österreich (Anm. der Richterin: in der Aufstellung des Bf detailliert aufgeschlüsselt): | Werbungskosten | -10.454,82 | Nach dem Tarif zu versteuernde Einkünfte | 44.948,55 II. Progressionseinkünfte | Laufende Bezüge entfallend auf 53 Arbeitstage in…
…bezogenen Bruttolohn in Höhe von € 128.684,98 Lohnsteuer in Höhe von € 44.589,96 und Solidaritätszuschlag in Höhe von € 2.452,26 in Deutschland in Abzug gebracht wurde sowie an Sozialversicherungsbeiträgen in Österreich € 1.306,80 abgeführt wurden. In der…
…dass dem Gestellungsnehmer bei einer Arbeitskräfteüberlassung bezogen auf die vom gestellten Arbeitnehmer durchzuführen Arbeiten (hier im Rahmen des Projektes STAR) bzw. projektbezogen ein Weisungsrecht zukommt, d.h., dass etwa Anordnungen betreffend Aufteilung der Arbeitszeit, Ausübung bzw. Art der Ausführung bestimmter Tätigkeiten vom Gestellungsnehmer getroffen werden…
…da während der Studienzeit selbstverständlich nur ein geringes Zeitbudget zur Verfügung steht. Überdies weise ich im Besonderen darauf hin, dass im anzuwendenden § 5 Abs. 1 Satz 3 lit. d FLAG idF vor BGBl 1 2000/142 keine Einschränkung, in Bezug auf andere Einkünfte als aus…
…begünstigte Versteuerung der Sonderzahlungen gemäß § 67 EStG 1988 zu versagen, komme einer Rechtsverhöhnung gleich. Gerade das Argument des Finanzamtes, dass die Verordnung zur Vermeidung von Härtefällen nur für Zeiträume ab dem 1. Juli 2001 anzuwenden sei, impliziere, dass die Zuteilung des Besteuerungsrechtes für Bezüge wesentlich…
…bezogenen Vergütungen im anderen Staat besteuert werden. Gemäß Artikel 15 Abs. 2 dürfen Vergütungen ungeachtet des Absatzes 1 dieses Artikels, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person für eine im anderen Vertragsstaat ausgeübte unselbständige Arbeit bezieht, nur im erstgenannten Staat besteuert werden, wenn a) der…
…Pensionszusagen, wenn sie ganz oder teilweise anstelle des bisher gezahlten Arbeitslohns oder der Lohnerhöhungen, auf die jeweils ein Anspruch besteht, gewährt werden, ausgenommen eine lohngestaltende Vorschrift im Sinne des § 68 Abs. 5 Z 1 bis 6 sieht dies vor. b) Bezüge und Vorteile von Personen…
Ergänzend dazu werde betreffend der Einwände in der Beschwerde Folgendes ausgeführt: Eine Aufteilung der Bezüge an den Gesellschafter-Geschäftsführer in solche aus der Geschäftsführertätigkeit und in solche aus dem sogenannten operativen Bereich sei schon nach dem Wortlaut des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988…
…keinerlei Hinweise im Verfahren gefunden haben, dass eine derartige Aufteilung der Bezüge im Berufungszeitraum überhaupt bestanden hat. Vielmehr zeigen die Ausführungen in der Berufungsschrift, laut denen ein offensichtlich geschätzter Betrag, der "üblicherweise für die Überlassung der Berufsbefugnis als Steuerberater" anzusetzen ist, als solcher anzusehen sei…
…September 2007 legte der Berufungswerber dem Finanzamt die geforderten Unterlagen vor. Am 24. Juli 2008 erließ das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005, mit dem die Einkommensteuer mit 4.989,17 € festgesetzt wurde, wobei das Finanzamt die Bezüge des Berufungswerbers aus seiner Tätigkeit…