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UFSW RV/0774-W/05Aufteilung der in einer Rechnung ausgewiesenen Vorsteuern in einen abziehbaren und nichtabziehbaren Teil für erbrachte bzw. nicht erbrachte Leistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005

…2003, 2000/13/0218 ausgesprochen, dass die Vorsteuer in einen abziehbaren Teil für erbrachte Leistungen und einen nichtabzieharen Teil für nicht erbrachte Leistungen aufgeteilt werden kann. Die Rechtsmeinung der BP, dass eine Aufteilung der Vorsteuern nicht zulässig ist, kann somit nicht aufrecht erhalten werden. Auf…

UFSW RV/0773-W/05Aufteilung der in einer Rechnung ausgewiesenen Vorsteuern in einen abziehbaren und nichtabziehbaren Teil für erbrachte bzw. nicht erbrachte Leistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005

…hätten. Vorsteuer aus der Leistungsverrechnung mit der T GesmbH (Leistungen Dr. Ma und Mag. Lu): Die BP vermeine, dass der KG das Vorsteuerabzugsrecht aufgrund von der T GesmbH gelegten Honorarnoten vom 31. Dezember 1992, 1993 und 1994 nicht zur Gänze zustehe, weil teilweise über Nichtleistungen…

UFSW RV/1990-W/03Aufteilung der Vorsteuern in einen abziehbaren und nichtabziehbaren Teil
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2004

…hätten. Vorsteuer aus der Leistungsverrechnung mit der Ta GesmbH (Leistungen Dr. Ma und Mag. Lu ): Die BP vermeine, dass der Bw das Vorsteuerabzugsrecht aufgrund von der Ta GesmbH gelegten Honorarnoten vom 31. Dezember 1992, 1993 und 1994 nicht zur Gänze zustehe, weil teilweise über Nichtleistungen…

UFSW RV/1365-W/08Aufteilung des Vorsteuerbetrages, wenn in einer Rechnung sowohl über Leistungen als auch Nichtleistungen abgerechnet wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2010

…hätten. Vorsteuer aus der Leistungsverrechnung mit der T GesmbH (Leistungen Dr. M und Mag. L): Die BP vermeine, dass der KG das Vorsteuerabzugsrecht aufgrund von der T GesmbH gelegten Honorarnoten vom 31. Dezember 1992, 1993 und 1994 nicht zur Gänze zustehe, weil teilweise über Nichtleistungen…

BFG RV/7103135/2013Übertragung der Geschäftsführung einer KG an einen Dritten unter Ausschluss aller Gesellschafter von der Geschäftsführung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.01.2015

…hätten. Vorsteuer aus der Leistungsverrechnung mit der X GesmbH (Leistungen Dr. M und Mag. L): Die BP vermeine, dass der KG das Vorsteuerabzugsrecht aufgrund von der X GesmbH gelegten Honorarnoten vom 31. Dezember 1992, 1993 und 1994 nicht zur Gänze zustehe, weil teilweise über Nichtleistungen…

UFSG RV/0496-G/08Aufhebung eines Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid22.10.2008

…erlassen werden können. Obwohl dem Antragsteller bewusst gewesen sein musste, dass ihm die österreichische Vorsteuer nicht zur Gänze zustehen würde, habe er weder bei Antragstellung noch in der Berufung eine Aufteilung vorgenommen. Das Finanzamt werde dazu wohl die nötigen Ermittlungshandlungen vornehmen müssen. Gemäß § 115 Abs…

BFG RV/7102484/2022Schätzung im Baubereich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis19.07.2023Teil 3/4

…die nicht bereits in den elektronisch sichergestellten Rechnungen beim Bf. enthalten waren (siehe Aufstellung Tz 3.6. = Seite 18f des BP-Berichts). Für das Jahr 2012 ergibt sich daher: | Bezeichnung | Betrag | Sichergestellte Rechnungen mit Übergang der Steuerschuld | € 6.404…

BFG RV/7103254/2020Baugewerbe: Tatsächliche Erbringung von Leistungen durch Subunternehmen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.03.2023Teil 2/4

…so spreche dies absolut für die Fremdüblichkeit der Vorgangsweise, denn so gingen auch fremde Dritte im Geschäftsleben üblicherweise miteinander um. Nichtleistung von AGH-Zahlungen: Dies sei zwar ein gesetzwidriges Vergehen, aber ohne jegliche Relevanz für die steuerliche Beurteilung der Leistungen zwischen der Beschwerdeführerin und ***3…

UFSG RV/0458-G/09Prostituierte als einkommensteuerrechtliche Arbeitnehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2011Teil 2/2

…wurde. Zu Berufungspunkte B/3.4. bis 3.11. - Schätzungsmaßnahmen Grundtenor all dieser Berufungsausführungen ist, dass die Behörde Nichtleistungstage der Prostituierten wie Betriebsruhetage, Krankenstandstage und Urlaubstage nicht bei ihrer Berechnung miteinbezogen hat. Letztlich wird die Schätzungsberechtigung und Schätzungsmethode überhaupt bekämpft. Dem ist folgendes zu entgegnen…

BFG RV/7300024/2017Barzahlungen in Baubranche an (lt. Finanzamt) Scheinfirmen, keine Aufzeichnungen, diese Bürokratie sei laut Beschuldigten unüblich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.11.2020Teil 1/2

…nach Ansicht der Behörde somit seit Beginn des zweiten Halbjahres 2012 um eine Scheinfirma. Soweit Rechnungen zur N. in Erscheinung treten sind diese als Scheinrechnungen bzw. Nichtleistungsrechnungen zu werten, d.h. als Rechnungen, welche keinen tatsächlichen Leistungsaustausch widerspiegeln. Die tatsächlichen Urheber der bei der Firma…

UStR 2000 Rz 2051–206112.7. Gesondert geführter Betrieb
geltende FassungRichtlinien13.07.2005

…Nach § 12 Abs. 7 UStG 1994 hat das Finanzamt für Zwecke der Aufteilung der Vorsteuerbeträge auf Antrag zu gestatten, dass ein in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführter Betrieb wie ein selbstständiges Unternehmen behandelt wird. Rz 2052: Diese Vorschrift hat nur für den Vorsteuerabzug Bedeutung…

EStR 2000 Rz 737–7404.6.1.4 Nicht abzugsfähige Vorsteuer
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…der gesamte Rechnungsbetrag von 1.200.000 S zu aktivieren und auf die Restnutzungsdauer verteilt abzusetzen bzw. ist dieser Betrag für die Deckung eines Gewinnfreibetrages maßgebend. Die nichtabziehbare Vorsteuer für nicht aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter, teilt das steuerliche Schicksal des Grundaufwandes. Rz 738: Geht ein Vorsteuerabzug verloren…

UStR 2000 Rz 2011–204612.4. Aufteilung des Vorsteuerabzuges
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…berücksichtigt) hat auf die Vorsteueraufteilung keinen Einfluss (VwGH 3.7.1996, 96/13/0057). Rz 2033: Bei der Ermittlung des Umsatzschlüssels zur Aufteilung der Vorsteuern sind die folgenden beiden Umsatzgruppen zu unterscheiden: 12.5.1. Unecht steuerfreie Umsätze und bestimmte Auslandsumsätze Rz 2034: Das sind…

UStR 200015. Erleichterungen bei Aufteilung der Vorsteuerbeträge (§ 15 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien13.07.2005

15. Erleichterungen bei Aufteilung der Vorsteuerbeträge (§ 15 UStG 1994) Randzahlen 2351 bis 2380: derzeit frei.

UFSI RV/0123-I/021) Wechsel von Brutto- auf Nettomethode nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, 2) Vorsteuerberichtigung bei Nichtbezahlung der Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2004

…im Sinne der BAO. Tz 14. bezahlte USt beim Bruttorechner Die im Rahmen der Bruttoverrechnung in Ansatz zu bringende bezahlte Umsatzsteuer ist gemäß der unten angeführten Aufstellung zu berichtigten. | | 1995 | 1996 | 1996 | bezahlte USt lt. EAR | 0,00 S…

BFG RV/7104770/20171. Vorsteuerabzug bei malversierenden Subfirmen; 2. Aufwand aus Rechnungen malversierender Subfirmen keine Betriebsausgabe ; 3. Vom Beteiligungsausmaß abweichende Gewinnverteilung, die nicht nach Außen hinreichend zum Ausdruck kam; 4. mangelhafte Aufzeichnungen und Sicherheitszuschlag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.05.2020Teil 2/2

…Rechnung (§ 11) an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für näher bezeichnete Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Wurde die Lieferung oder sonstige Leistung an einen Unternehmer ausgeführt, der wusste oder wissen hätte müssen, dass der betreffende…

BFG RV/7300023/2017Hinterziehung, Baubranche, Deckungsrechnungen, Prüfung der Kontobewegungen im Zusammenhang mit Barzahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.04.2018Teil 2/2

…2014 unrichtige Abgabenerklärungen eingereicht, die jedoch nicht zu einer Abgabenfestsetzung geführt haben. Statt € 46.449,41 an Vorsteuern verblieb für das Jahr 2011 ein Betrag von € 28.906,01 Für das Jahr 2012 ist der Differenzbetrag noch wesentlich höher, statt € 51.281…

BFG RV/7103916/20201. Krankenstandstage sind keine Tätigkeitstage im Sinne des Art. 15 des Doppelbesteuerungsabkommens betreffend die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit 2. Ein im Folgejahr für das Vorjahr ausbezahlter Bonus ist nach den Verhältnissen in diesem Vorjahr zwischen Ansässigkeitsstaat und Tätigkeitsstaat aufzuteilen 3. Im Beschwerdeverfahren betreffend die Einkommensteuer besteht keine Bindung des Bundesfinanzgerichts an die durch die Dienstgeberin übermittelten Lohnzettel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.01.2025Teil 1/2

…Beilage zur Lohnzettelkorrektur, aus der wiederum die nach Meinung des Bf. zutreffende Aufteilung der Bezüge dahingehend, welche Bezugsteile in Österreich und welche Bezugsteile in ***Drittstaat*** zu versteuern wären, zu entnehmen war, - ein Inlandslohnzettel (Lohnzettelart L1) und ein Auslandslohnzettel (Lohnzettelart L8), - eine Beilage L1i, in der…

BFG RV/7102020/2012Vorteile aus "Stock Options" als ausländische sonstige Bezüge - Konsumation des Jahressechstels
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.07.2020Teil 1/2

…den Einkommensteuerbescheid 2010 vom 2. Juli 2012 Die steuerliche Vertretung des Beschwerdeführers beantragte die Korrektur der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug, welche nach dem progressiven Steuertarif zu versteuern sind, auf 2.900,78 € sowie die Anwendung der Begünstigung gemäß § 67 Abs 1 und…

BFG RV/7300023/2017Hinterziehung, Baubranche, Deckungsrechnungen, Prüfung der Kontobewegungen im Zusammenhang mit Barzahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.04.2018Teil 1/2

…kurioses Detail, welches der Beschuldigte freilich - wie andere ihn belastende Tatsachen - lediglich mit einem „Ich kann dazu keine Antwort geben.“ kommentierte. Den geltend gemachten Vorsteuern wurde die Abzugsfähigkeit versagt, hinsichtlich der Auswirkungen bei der Gewinnermittlung ist die Abgabenbehörde mit einer Reingewinnschätzung vorgegangen. Dabei hielt der…