…UStG 1994 über diese Leistung vermitteln. Es kann gegen eine solche Steuervorschreibung nicht mit Erfolg eingewandt werden, zur Wahrung der Aufkommensneutralität der Umsatzsteuer innerhalb der Unternehmerkette müsse dieser Umsatz steuerfrei behandelt werden. Eine Verletzung des Gemeinschaftsrechtes liegt daher nicht vor. Eine diesfalls erfolgte Umsatzsteuererhebung mit…
…Dass § 7 Abs 1 WVG nicht den Unternehmer und Leistungsempfänger als abgabepflichtigen Wasserabnehmer bestimmt, verstößt gegen den Grundsatz der Aufkommensneutralität der Umsatzsteuer innerhalb der Unternehmerkette, denn die unternehmerisch tätige Fruchtgenussgenussgemeinschaft ist mangels ordnungsgemäßer Rechnung nicht zur Geltendmachung der auf die Wassergebühren fallenden Vorsteuern befugt, sodass…
…Ausnahmebestimmung setzen könne ... eine unproportional hohe Steuerlast zu tragen, um den durch Ausnahme- und Sonderbestimmungen verursachten Einnahmenausfall zu "substituieren". Die Steuerlast wäre "bei Aufkommensneutralität entsprechend erniedrigbar, wenn die Sonder- und Ausnahmebestimmungen auf ein verfassungsrechtlich rechtfertigbares Maß zurückgenommen würden". Er wisse zwar, "dass die Bescheide auf…
…Vorsteuerabzug und abgeführter Umsatzsteuer sei von ihr angesprochen worden. Daneben sei auch angeführt worden, dass dadurch die vom Gesetzgeber normierte Neutralität der Umsatzsteuer und auch die Aufkommensneutralität nicht gegeben sei. Die Geschäftsführerin habe die Prüferin gebeten, ab Oktober die Prüfung in den Räumlichkeiten des Steuerberaters…
…ein (auf Grund aller anderen Umstände gerade nicht zu erwartendes) Ergebnis "ungültig" dauern dürfe, um im Sinne des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der Aufkommensneutralität der Umsatzsteuer von einer Zwangs- und Strafsteuer, wie sie die "UID-Erwerbssteuer" de facto im Falle des unverschuldeten Abhandenkommens des Empfängers…
…1 WVG nicht den Unternehmer und Leistungsempfänger als abgabepflichtigen Wasserabnehmer bestimme, wodurch u.a. gegen den Grundsatz der Aufkommensneutralität der Umsatzsteuer innerhalb der Unternehmerkette verstoßen werde, ist zu entgegnen, dass es im vorliegenden Fall nicht um die Umsatzsteuer geht. Mängel in der Parteibezeichnung des Beschwerdeführers…
…7 Abs. 1 WVG daher nicht den Unternehmer und Leistungsempfänger als abgabepflichtigen Wasserabnehmer bestimme, verstoße gegen den Grundsatz der Aufkommensneutralität der Umsatzsteuer innerhalb der Unternehmerkette, da die WEG als Steuersubjekt mangels ordnungsgemäßer Rechnung nicht zur Geltendmachung der auf die Wassergebühren fallenden Vorsteuern befugt sei, sodass…
…7 Abs. 1 WVG daher nicht den Unternehmer und Leistungsempfänger als abgabepflichtigen Wasserabnehmer bestimme, verstoße gegen den Grundsatz der Aufkommensneutralität der Umsatzsteuer innerhalb der Unternehmerkette, da die WEG als Steuersubjekt mangels ordnungsgemäßer Rechnung nicht zur Geltendmachung der auf die Wassergebühren fallenden Vorsteuern befugt sei, sodass…
…des § 7 Abs 1 WVG daher nicht den Unternehmer und Leistungsempfänger als abgabepflichtigen Wasserabnehmer bestimmt. verstößt gegen den Grundsatz der Aufkommensneutralität der Umsatzsteuer innerhalb der Unternehmerkette, da die WEG als Steuersubjekt mangels ordnungsgemäßer Rechnung nicht zur Geltendmachung der auf die Wassergebühren fallenden Vorsteuern befugt ist…
…20% Umsatzsteuer verrechnet. Im Gegenzug habe die D GmbH die Umsatzsteuer als Vorsteuer auf Vorleistungen für ihre umsatzsteuerpflichtigen Krankenbehandlungsleistungen geltend gemacht, sodass eine umsatzsteuerliche Aufkommensneutralität in der Unternehmenskette bestanden habe. Erfolge nun eine Umqualifizierung der Personalgestellungsentgelte in steuerbefreite Umsätze gemäß § 6 Abs. 1 Z 18…
…Zeit Einverständnis darüber geherrscht, dass die Rechnungsberichtigung im Wege der Erteilung einer Gutschrift erfolgen könne. 2. Formeller Mangel auf den Belegen: Ein wesentliches Grundprinzip der Umsatzsteuer sei ihre Aufkommensneutralität in der Unternehmerkette. Es werde auf die jederzeit mögliche Rechnungs- hier Gutschriftsberichtigung hingewiesen. 3. Zusammenfassung: Die…
…sich der Gewinn aus dem Betriebsertrag minus dem Betriebsaufwand ergibt. Letzterer Verstoß gegen elementarste Steuergrundsätze wiegt wohl noch schwerer. Es ist offenkundig, dass das System der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie den Grundsatz der Aufkommensneutralität verfolgt. Betriebliche Aufwendungen sind stets abzugsfähig, gegebenenfalls eben auch aliquot. Zuletzt hat der…
…sich der Gewinn aus dem Betriebsertrag minus dem Betriebsaufwand ergibt. Letzterer Verstoß gegen elementarste Steuergrundsätze wiegt wohl noch schwerer. Es ist offenkundig, dass das System der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie den Grundsatz der Aufkommensneutralität verfolgt. Betriebliche Aufwendungen sind stets abzugsfähig, gegebenenfalls eben auch aliquot. Zuletzt hat der…
…der Gemeinschuldner die Umsatzsteuer aus einer Lieferung nicht abgeführt habe und sich somit bereichern würde, wenn er die Umsatzsteuer wegen der Uneinbringlichkeit der Forderung zur Gänze berichtigen würde. Im gegenständlichen Fall werde die Aufkommensneutralität der Umsatzsteuer gestört, weil das Finanzamt 80 % der Umsatzsteuerschuld erhalten würde…
…der Unternehmerkette aufkommensneutral bleibt und einzelne Mitgliedsstaaten ihre Umsatzsteuergesetze in diesem Sinne auslegen (und nicht weitergehend). Die Aufkommensneutralität ist im Fall der Bw bereits jedoch dadurch gegeben, dass die von ihr dem LP in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge von der Amtspartei bei diesem ohnehin nicht zum…
…dem Grundsatz der Sollbesteuerung aufbauende Umsatzsteuersystem ad absurdum geführt werden, zumal auf der anderen Seite auch der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers aus offenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen vom Abgabengläubiger zuzulassen ist und somit die Aufkommensneutralität der Umsatzsteuer in der Unternehmerkette (der vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer) gestört wäre…
…Gesetzgeber könne allenfalls noch im Bestreben, durch die Gesetzesänderung eine Aufkommensneutralität zu erreichen, liegen, sei doch durch die geänderte Gesetzeslage im § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 die bisherige Absetzmöglichkeit für die Kosten eines qualifizierten Zweitstudiums eingeschränkt worden. Das Ziel, eine Aufkommensneutralität zu erreichen…
…Gesetzgeber könne allenfalls noch im Bestreben, durch die Gesetzesänderung eine Aufkommensneutralität zu erreichen, liegen, sei doch durch die geänderte Gesetzeslage im § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 die bisherige Absetzmöglichkeit für die Kosten eines qualifizierten Zweitstudiums eingeschränkt worden. Das Ziel, eine Aufkommensneutralität zu erreichen…
a) für Überschusserlöse, die von 1. Dezember 2022 bis 31. Mai 2023 erzielt wurden, beträgt die Obergrenze 140 Euro je MWh Strom; b) für Überschusserlöse, die nach dem 31. Mai 2023 erzielt wurden, beträgt die Obergrenze 120 Euro je MWh Strom. Liegen nach § 3 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch die ECL Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, 1010 Wien, Kohlmarkt 8-10, vom 16. März 2009 gegen den Feststellungsbescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 25. Februar 2009 betreffend Kammerumlage gemäß § 122 Wirtschaftskammergesetz 1998 für die…