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UFSW FSRV/0102-W/04Aufhebung und Zurückverweisung der Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.10.2004

…es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird. Gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen…

BFG RV/5100634/2020Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an das Finanzamt bei mangelnder Sachverhaltsfeststellung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss23.06.2023

…die nach Ablauf einer Frist vorgebrachten Angaben über tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse zu prüfen und zu würdigen. Gemäß § 278 Abs 1 BAO kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen…

BFG RV/7103511/2016Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde, weil nicht nachvollzogen werden konnte, inwieweit und in welchem Umfang die Vermutung einer Abgabenhinterziehung in das Ausmaß der geschätzten Umsätze und der Höhe der Einkünfte aus Gewerbebetrieb Eingang gefunden haben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss10.03.2021

…Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anderslautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Eine solche Aufhebung ist unzulässig…

BFG RV/7100235/2021Aufhebung und Zurückverweisung der Sache wegen fehlender grundlegender Sachverhaltsfeststellungen zur Geltendmachung von Familienheimfahrten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss18.02.2021

…lit g für die Inanspruchnahme des Pendlerpauschales und des Pendlereuros erforderlich gewesen wäre. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Gemäß § 278 Abs. 1 BAO kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen…

UFSW FSRV/0054-W/10Aufhebung und Zurückverweisung der Sache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG zwecks umfangreicher Ergänzung des (wegen mangelnder Mitwirkung des Beschuldigten) in erster Instanz unvollständig gebliebenen Untersuchungsverfahrens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.03.2011

…verfügt der Unabhängige Finanzsenat gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG die Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die erste Instanz. Im Rahmen der dabei zu treffenden Ermessensentscheidung waren Zweckmäßigkeitserwägungen dahingehend, dass der Umfang der durchzuführenden Erhebungen den verfahrensökonomischen Rahmen der Aufgaben der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz sprengen…

UFSW FSRV/0020-W/09Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG zur Klärung der objektiven und subjektiven Tatseite. Den Abgabenvorschriften und insolvenzrechtlichen Bestimmungen entsprechende Entrichtung und somit der Eintritt der strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeigen im anhängigen Konkursverfahren noch offen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.10.2009

…Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen…

UFSW RV/1258-W/07Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid05.05.2009

…§ 274) zu erklären, so kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz gemäß § 289 Abs. 1 BAO die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein…

UFSW FSRV/0122-W/07Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die erste Instanz zur umfangreichen Ergänzung des Untersuchungsverfahrens (§ 161 Abs. 4 FinStrG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.04.2008

…Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen…

UFSW FSRV/0052-W/07Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zur umfangreichen Ergänzung des Untersuchungsverfahrens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2007

…setzen und das angefochtene Erkenntnis (den Bescheid) abzuändern oder aufzuheben, den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder das Rechtsmittel als unbegründet abzuweisen. Gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an…

BFG RV/6100283/2018Aufhebung des Umsatzsteuerbescheides und Zurückverweisung der Sache zur Erledigung an das FA (§ 278 Abs1 BAO), da der entscheidungsrelevante Sachverhalt fehlt.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss04.02.2019

…Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Eine solche Aufhebung ist unzulässig…

UFSZ3K ZRV/0048-Z3K/09Eingangsabgabenbefreiung für Übersiedlungsgut, Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde erster Stufe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.01.2010

… 256 Abs. 3, § 274) zu erklären ist, die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder…

UFSZ3K ZRV/0061-Z3K/04Durchführung eines widerrechtlichen Binnenverkehrs, Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde erster Stufe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)25.01.2006

…275) oder als gegenstandslos (§ 256 Abs.3, 274) zu erklären ist, die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs.1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid…

UFSZ3K ZRV/0062-Z3K/04Durchführung eines widerrechtlichen Binnenverkehrs, Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde erster Stufe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)25.01.2006

…275) oder als gegenstandslos (§ 256 Abs.3, 274) zu erklären ist, die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs.1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid…

UFSZ3K ZRV/0060-Z3K/04Durchführung eines widerrechtlichen Binnenverkehrs, Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde erster Stufe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)25.01.2006

…275) oder als gegenstandslos (§ 256 Abs.3, 274) zu erklären ist, die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs.1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid…

UFSK RV/0104-K/07Haftungsbescheid, Aufhebung und Zurückverweisung der Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid14.09.2010

…BAO durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides zu erledigen. Nachdem der Unabhängige Finanzsenat im Falle einer meritorischen Entscheidung gemäß § 289 Abs. 2 BAO berechtigt wäre, die angefochtenen Bescheide nach jeder Richtung (auch zu Ungunsten des Bw.) abzuändern, ergibt sich die Notwendigkeit zur Durchführung ergänzender Sachverhaltsermittlungen im…

BFG RV/2101369/2015Liebhaberei bei einer Hochsee-Rennsegelyacht: Liebhabereibeurteilung bei bereits abgeschlossener Bewirtschaftung (Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss20.06.2016

…werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Die Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde ist zweckmäßig, weil es die Kapazitäten des Verwaltungsgerichtes übersteigt, (erstmals) zu ermitteln, ob bzw. inwieweit die einzelnen Erträge tatsächlich durch die Vermietung der (ersten) Rennyacht "A" erzielt worden sind…

UFSZ3K ZRV/0057-Z3K/05Ausfuhrerstattung, Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde erster Stufe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.06.2005

…Bestimmungen und das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes verwalteten Abgaben (Bundesabgabenordnung, BAO, BGBl.Nr. 194/1961 idgF) kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz, sofern die Beschwerde weder zurückzuweisen noch als zurückgenommen oder als gegenstandslos zu erklären ist, die Beschwerde durch die Aufhebung der…

UFSZ3K ZRV/0052-Z3K/04Eingangsabgabenbefreiung für Rückwaren, Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde erster Stufe
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid17.01.2005

…zweiter Instanz, sofern sie keine das Verfahren abschließende Formalentscheidung zu treffen hat, die Berufung (hier nach § 85c ZollR-DG die Beschwerde) auch durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides (der angefochtenen Berufungsvorentscheidung) unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1…

UFSZ3K ZRV/0052-Z3K/03Eingangsabgaben betreffend Zigaretten, Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde erster Stufe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.05.2006

… 256 Abs. 3, § 274) zu erklären ist, die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder…

BFG RV/2100819/2011Umsatzsteuer und Kapitalertragsteuer: Vermietung eines Einfamilienhauses durch eine Privatstiftung an eine nahe stehende GmbH für Wohnzwecke eines Stifters (Aufhebung der angefochtenen Bescheide unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.10.2016

…ohne die Feststellung, ob für Mietobjekte der streitgegenständlichen Art ein entsprechender Mietenmarkt vorliegt, nicht gerechtfertigt. Gemäß § 278 Abs. 1 BAO kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen…