…GZ. 2013/16/0217, entschieden, dass sich aus § 8 und § 9 NAG die gesetzliche Gliederung in Aufenthaltstitel und Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts ergibt (vgl. VwGH 2.10.2010, 2008/21/0564). Das unionsrechtlich begründete Recht auf Aufenthalt entfaltet unmittelbare Wirkung (vgl. VwGH 19.3.2009…
…2 FLAG darauf an, ob für den Anspruchsberechtigten (Abs 1) und das anspruchsvermittelnde Kind (Abs 2) ein aufrechter Aufenthaltstitel nach § 8 (oder eine Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts nach § 9) NAG besteht. Es besteht somit nach geltender Rechtslage kein Anspruch auf FB, wenn kein gültiger Aufenthaltstitel…
…Verlängerungs- oder Zweckänderungsantrag (Z 11 und 12) ist; 14. unionsrechtliches Aufenthaltsrecht: das auf Grund der Freizügigkeitsrichtlinie gewährte Recht eines EWR-Bürgers und seiner Angehörigen sich im Bundesgebiet für mehr als drei Monate oder auf Dauer aufzuhalten; 15. Haftungserklärung: die von einem österreichischen Notar oder einem…
…Anspruch auf Familienbeihilfe für meinen Sohn habe, weil ich als Ehefrau eines freizügigkeitsberechtigten Österreichers seither unionsrechtlich aufenthaltsberechtigt in Österreich lebe und die Aufenthaltskarte lediglich deklaratorische Wirkung hat. Mittelfristig beantrage ich daher die Zuerkennung der Familienbeihilfe rückwirkend ab September 2021." Die Bf. legte folgende Unterlagen bei: …
…inhaltlicher Rechtswidrigkeit angefochten: § 3 FLAG 1967 kann mir nicht entgegengehalten werden: Mir wurde jahrelang durch rechtswidrige Auffassungen der Niederlassungsbehörden das mir zustehende Aufenthaltsrecht und damit auch der Zugang zu einer Beschäftigung rechtswidrig versagt. In einem richtungsweisenden Erkenntnis (VfGH vom 9.6.1999, B 1045/98)…
… […] § 54 Abs. 1 NAG lautet: § 54. (1) Drittstaatsangehörige, die Angehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EWR-Bürgern (§ 51) sind und die in § 52 Abs. 1 Z 1 bis 3 genannten Voraussetzungen erfüllen, sind zum Aufenthalt für mehr als drei Monate berechtigt. Ihnen ist auf Antrag eine…
…beiden letztgenannten bezog der Bw. Familienbeihilfe bis 12/06. Aufgrund eines Ergänzungsersuchens des Finanzamtes legte der Bw. folgende Aufenthaltstitel vor: Für sich "Niederlassungsbewilligung (beschränkt)" bis 31.05.2007 und für seine Frau H. eine "vorläufige Aufenthaltsberechtigung Republik Österreich, Bundesasylamt, Bescheinigung gemäß § 19 AsylG mit der…
…bis Nov. 2007 aufrecht. Sie könne keinen positiven bzw. negativen Asylbescheid vorweisen, da ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sei und sie noch immer auf die Entscheidung des Bundesasylamtes warte. Vorgelegt wurden ua. Kopien von Aufenthaltsberechtigungskarten gemäß § 36b AsylG, ausgestellt vom Bundesasylamt, der Bw., ihres Gatten…
…sie nicht über einen Aufenthaltstitel nach dem NAG verfüge. Sie sei Asylwerberin und gemäß § 51 AsylG aufenthaltsberechtigt. Das Finanzamt erließ einen Bescheid mit dem der Antrag vom 18.05.2006 auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind J. ab 1. Juni 2006 abgewiesen wurde. Begründung:…
…erfüllt. Die Berufungswerberin hatte ohne jeden Zweifel keinen Aufenthaltstitel nach der neuen gesetzlichen Regelung. Der Berufung kann auch die Tatsache, dass die Berufungswerberin Asylwerberin war und bis zur rechtskräftigen Abweisung ihres Asylantrages über eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung gemäß § 19 Asylgesetz 1997 verfügte, nicht zum Erfolg verhelfen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 20. Dezember 2010, gegen den (Sammel-)Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 19. November 2010 betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe - für die beiden Kinder x Z, geboren am nn, und…
…aus, dass weder die Bw. noch deren Tochter über einen Asylstatus verfügen und in beiden Fällen kein rechtmäßiger Aufenthalt nach den Bestimmungen des NAG vorliege. Die Aufenthaltsberechtigung gründe sich auf § 19 Asylgesetz 1997. Die Bw. sei bereits seit Dezember 2002 durchgehend als Reinigungskraft erwerbstätig. Die…
…bedeutet dies nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates, dass die Bw und ihre mj. Tochter für die Dauer des Verlängerungsverfahrens und damit im Zeitpunkt des Außerkrafttretens des FrG weiterhin über den Status von Aufenthaltsberechtigten im Sinne des § 49 Abs. 1 FrG mit allen Rechten aus diesem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der A B, Adresse, vertreten durch Dr. Peter Philipp, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Graben 17, vom 7.7.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling, 2500 Baden, Josefsplatz 13, vom…
…Voraussetzungen des Buchstaben a, b oder c erfüllt, begleitet oder ihm nachzieht. (2) Das Aufenthaltsrecht nach Absatz 1 gilt auch für Familienangehörige, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen und die den Unionsbürger in den Aufnahmemitgliedstaat begleiten oder ihm nachziehen, sofern der Unionsbürger die Voraussetzungen…
…jeweils fest, dass der Inlandsaufenthalt mit dem Ablauf des Besuchervisums zeitlich begrenzt war. Dass sich seine Gattin und die Tochter entgegen der aufenthaltsrechtlichen Vorschriften über längere Zeiträume im Inland aufgehalten hätten, wird vom Berufungswerber auch nicht behauptet. Wenn aber in Österreich keine Niederlassungsbewilligung besteht, Einreisen…
…für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, so dass sie während ihres Aufenthalts weder Sozialhilfeleistungen noch die Ausgleichszulage in Anspruch nehmen müssen, […]" § 53 NAG lautet auszugsweise "(1) EWR-Bürger, denen das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht zukommt (§§ 51 und 52), haben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der A B Ca, Adresse, vertreten durch Mag. Thomas Scholik, 1130 Wien, Fichtnergasse 6A, vom 30.11.2015, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1220 Wien…
…zuerkannt. (6) Einem Fremden, dem am oder nach dem 31. Dezember 2005 eine befristete Aufenthaltsberechtigung nach den Bestimmungen des Asylgesetzes 1991 oder des Asylgesetzes 1997 zugekommen ist oder zuerkannt wurde, gilt der Status des subsidiär Schutzberechtigten als zuerkannt. (7) Am 1. Juli 2008 beim unabhängigen…
1.2.3 GastarbeiterGewöhnlicher Aufenthalt ausländischer ArbeitnehmerInnen Rz 4: Ausländische Arbeitnehmer, die eine Arbeitserlaubnis oder einen Arbeitsvertrag für die Dauer von mehr als sechs Monaten besitzen, haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und sind daher bereits ab Beginn des Inlandsaufenthaltes unbeschränkt steuerpflichtig (§ 26 BAO). Sie…