…Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen iSd Art. 15 DBA-Japan einzustufen, da dieser - abweichend von Art. 16 OECD-MA - auch den Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen "ähnliche Zahlungen" erfasst und in Z 3 des Protokolls zum DBA-Japan festgelegt wurde, "dass sich Artikel 15 des Abkommens auf die in…
…der Unfallrenten unter Artikel 15 noch unter Artikel 18 OECD-MA zu bewirken. Denn ein Rückgriff auf innerstaatliches österreichisches Recht ist bei der Abkommensauslegung nur dann zulässig, wenn sich weder aus dem Abkommenswortlaut noch aus dem Abkommenszusammenhang Anderes ergibt (Art. 3 Abs. 2 OECD-Musterabkommen)…
…einer Doppelbesteuerung eintreten, der aber sodann auf der Grundlage von Artikel 23 des Abkommens auf Seiten des Ansässigkeitsstaates zu beseitigen ist (vorletzter Satz in Z 8.10 des OECD-Kommentars zu Art. 15 OECD-MA). Dieser Entlastungsmechanismus kann allerdings nur dann wirksam werden, wenn der…
…solchen Fällen Art. 3 Abs. 2 des Abkommens anzuwenden und es ist folglich diese Frage nach dem innerstaatlichen Recht der das Abkommen anwendenden Staaten zu entscheiden (Z 8.7 OECD-Kommentar zu Art. 15 OECD-MA), wobei sodann der Ansässigkeitsstaat der entsandten Arbeitskräfte gemäß Art…
…die von § 25 EStG 1988 erfasst werden und daher Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, regelmäßig unter jene Zuteilungsregel der österreichischen DBA, die dem Art. 15 OECD-MA nachgebildet sind. Ist ihr Arbeitgeber die österreichische Bildungseinrichtung, wird das Besteuerungsrecht Österreich selbst dann zugeteilt, wenn die inländische…
…Auffassung stellen Abfertigungszahlungen keine "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" im Sinn von Artikel 18 des OECD-Musterabkommens und der darauf aufbauenden österreichischen DBAs dar. Daraus folgt, dass die Zuteilung der Besteuerungsrechte daran nach Artikel 15 des OECD-Musterabkommens und der sich daran orientierenden DBAs vorzunehmen ist…
…sich jedenfalls kein brauchbares Beurteilungsergebnis gewinnen, welche der drei Gestaltungsformen in einer für die Finanzverwaltung anerkennungsfähigen Form vorliegt. In Fällen dieser Art wird es daher im Zweifel unabdingbar sein, zunächst eine Beratung durch hierzu berufene Wirtschaftstreuhänder in Anspruch zu nehmen; dies erscheint für international tätige…
…im internationalen Verhältnis auf die dem Artikel 15 des OECD-Musterabkommens nachgebildeten Bestimmungen der einzelnen DBA. Bei den im Fall der EAS 2253 engagierten Regisseuren eines österreichischen Theaters handelte es sich um auf Werkvertragsbasis unter Vertrag genommene Regisseure, deren Honorare - mangels inländischer Betriebstätte - in Österreich…
…diesen Fällen nicht in Wahrheit weitere (steuerliche) Dienstverhältnisse zu den ausländischen Tochtergesellschaften begründet werden. Auf die diesbezüglichen Abgrenzungshilfen in Ziffer 8 des Kommentars der OECD zu Artikel 15 des OECD-Musterabkommens (Stand 1. September 1992) und auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 19.4.1988…
…daher im Glauben auf eine entstehende Steuerpflicht (aufgrund Überschreitens der 183 Tage Frist) abgeführt worden und nicht in der Voraussicht die neue Interpretationslinie des VwGH hinsichtlich des wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff im Sinne des Art. 15 OECD-MA anzuwenden. Im Rahmen der Veranlagung sei anschließend festgestellt worden…
…der familiären Bindung eine herausragende Bedeutung zu (Art. 4 Nr. 15 MK). Der Verwaltungsgerichtshof entscheide in ständiger Rechtsprechung, dass im Regelfall nach den Erfahrungen des Lebens die stärksten persönlichen Beziehungen zu dem Ort bestehen würden, an dem man regelmäßig und Tag für Tag mit seiner…
…gleichwohl in diesem Staat bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen oder Vermögen der Person einbezogen werden.“ Anzuwenden ist demnach die Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt. Nach Art. 15 OECD-Musterabkommen werden Einkünfte aus der Ausübung von Aktienoptionsrechten von Arbeitnehmern in der Regel dort erzielt…
…Qualifikationskonflikt (Anwendung von Artikel 15 im Ausland und von Artikel 10 in Österreich) keine Doppelbesteuerung aus. Denn wenn der Ansässigkeitsstaat 50% der Geschäftsführerbezüge auf der Grundlage von Artikel 10 der inländischen Besteuerung unterwirft, ist er nach dem "Methodenartikel" (Art. 23 OECD-Musterabkommen) zur Anrechnung der…
…Art. 15 OECD-MA ist grundsätzlich nicht sachgemäß und auch nicht nachvollziehbar, da ohnehin ein konkretes DBA zur Anwendung gelangt, das für den zu beurteilenden Sachverhalt auch Bestimmungen enthält, die seitens der Finanzverwaltung, wie zu zeigen sein wird, nicht entsprechend gewürdigt wurden Somit ist Art…
…auch hinsichtlich jener Lohnbestandteile wahrzunehmen, die auf die im Ausland ausgeübten Tätigkeiten entfallen. Aus zwischenstaatlicher Sicht ist gemäß der dem Art. 15 OECD-MA nachgebildeten Zuteilungsnorm des jeweiligen DBA zu prüfen, wie lange der Auslandsaufenthalt des inländischen Arbeitnehmers im Ausland beträgt. Bei einem länger als…
…Sinne des DBA anzunehmen sein, würde selbst bei einer kurzfristigen - also einer nicht länger als 183 Tagen dauernden - Entsendung des österreichischen Arbeitnehmers zur ausländischen Muttergesellschaft das Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats auf Grund von Art. 15 Abs. 2 lit. c OECD-MA aufleben. Dabei wäre in Österreich…
…Besteuerung unterliegen. Wegen der in Art. 3 Abs. 2 OECD-MA ausdrücklich bestätigten Rückgriffsmöglichkeit auf innerstaatliches Recht können die Geschäftsführerbezüge nicht der Zuteilungsregel des Art. 15 OECD-MA zugeordnet werden (EAS 1712). Rz 396a: In Art. 7 Abs. 7 DBA-Deutschland und Art. 7 Abs…
…ist. Zudem ist zu berücksichtigen, dass nach Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bei Abfindungszahlungen i.S.d. Art. 15 OECD-MA in der Regel dem Ansässigkeitsstaat im Zeitpunkt der Auszahlung das Besteuerungsrecht zusteht. Dieser Rechtsprechung stehen auch nicht die bisherigen Konsultationsvereinbarungen entgegen, da diese nur für die…
…der Grundlage von Art. 15 OECD-MA in Anwendung des Kausalitätsprinzips der Besteuerung zugeführt, da dort die zum Entstehen der Pensionsansprüche führende Tätigkeit ausgeübt worden ist. Solange daher nicht zweifelsfrei feststeht, dass die Slowakei auf Pensionsabfindungen vor Erreichung des Pensionsalters Art. 18 OECD-MA anwendet…
…aus einem Dienstverhältnis zu behandeln und fällt unter Art 15 DBA. Das Besteuerungsrecht kommt hier - nach dem Kausalitätsprinzip - dem Tätigkeitsstaat (Bendlinger/Kofler in Bendlinger/Kanduth-Kristen/Kofler/Rosenberger (Hrsg), Internationales Steuerrecht2 (2018) Die Verteilungsnormen im OECD-MA (Art 6 bis 22 OECD-MA) - Teil 2…