…Rückerstattung | Gutschrift | Anspruch auf das Pendlerpauschale und Einkommensteuer von unter 0 | Rz 811 ff 5.4.1 Allgemeines zum Pendlerförderung 5.4.1.1 Pendlerpauschale Rz 249: Die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten…
…Im März und im April können keine Werbungskosten in Anspruch genommen werden. Im Monat Februar steht kein Pendlerpauschale zu (weder hinsichtlich der ständigen Arbeitsstätte noch hinsichtlich des vorübergehenden Einsatzortes). Für den Monat März und April steht gegebenenfalls das Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und vorübergehendem…
…92/13/0281). Die Fahrten von der Wohnung zu jener Arbeitsstätte, an der der Arbeitnehmer langfristig (in der Regel im Kalenderjahr) im Durchschnitt am häufigsten tätig wird (Hauptarbeitsstätte) und die Fahrten von der Hauptarbeitsstätte zurück zur Wohnung sind mit dem Verkehrsabsetzbetrag und einem allfälligen Pendlerpauschale…
…wurde ergänzend noch ausgeführt, im Fahrtenbuch seien zumeist mehrmalige wöchentliche Fahrten zum Arbeitgeber nach ***16*** ausgewiesen. Diese Fahrten seien als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu qualifizieren. II.) Sachverhalt: 1.) Der Bf war im Beschwerdejahr als Sales Manager der ***14***, tätig. Der bezughabende Dienstvertrag wurde…
…das Pendlerpauschale beziehe sich nur auf seine Fahrten zwischen Wohnung und Stammdienststelle. Es liege auch keine funktionale Arbeitsstätte vor, weil Polizeimusiker nicht in die Landespolizeidirektion eingegliedert seien und ihnen dort kein Arbeitsplatz zur Verfügung stehe (Verweis auf LStR 2002 Rz 700). Die belangte Behörde führt…
…11.2009 hingewiesen worden: Darin wurde ad 1) im Wesentlichen ausgeführt, dass die Fahrtkosten /Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten sind … Die Fahrtkosten von der Wohnung in den eigenen Betrieb und zurück sind grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig, eine Doppelabsetzung ist nicht möglich…
…ein firmeneigenes Kraftfahrzeug nachweislich höchsten 6.000 km jährlich für Privatfahrten benützt werde. Die Bw habe in dem von ihr geführten Fahrtenbuch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht als Privatfahrten behandelt. In dem gegen die Berufungsvorentscheidung eingebrachten Vorlageantrag wendet die Bw ein, sie sei…
…Bw. 4.100 Kilometer als privat veranlasst aus. Darüber hinaus werden 41 Fahrten an den Firmenstandort ausgewiesen, die nicht als Privatfahrten gerechnet wurden. Die Wegstrecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung wurde seitens des Bw. mit 79 Kilometern berechnet. Ergänzend führte er dazu aus, dass ihm bewusst sei…
…Betrag von 10.209 S mit der Begründung, dass die Berücksichtigung von Fahrtkosten als Werbungskosten nur möglich sei, wenn bei Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit nicht Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorliegen würden, was der Fall sei, wenn an einem Einsatzort länger als einen…
…Pendlerpauschale und andererseits mit dem Ansatz eines Sachbezuges für die Privatnutzung arbeitgebereigener Kraftfahrzeuge bei drei Außendienstmitarbeitern, bei welchen nach Ansicht des Finanzamtes Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht entsprechend berücksichtigt worden wären. Demgegenüber stand eine Gutschrift für zu viel abgeführten Dienstgeberbeitrag. In der rechtzeitig eingebrachten…
… 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 bestimmt: Ist dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar, dann werden anstelle der Pauschbeträge nach lit. b folgende Pauschbeträge berücksichtigt: über 60 km…
…zu betreuenden Arbeitsgebiet, betreibt. Diese RSC dienen als Kundenbüros und stellen zugleich aber auch Arbeitsstätten von anderen Mitarbeitern des Versicherungsunternehmens dar. Zum Nachweis seiner Dienstverrichtung am Dienstort in der Landesdirektion des Versicherungsunternehmens in B., in welcher der Bw. über ein eigenes Büro verfügt, legte der…
…Er beantrage daher die Glaubhaftmachung dafür, dass von ihm in den Streitjahren 1998 und 1999 an den einzelnen RSC kein Mittelpunkt der Tätigkeit, also keine weitere Arbeitsstätte begründet worden sei. Als Nachweis zur Glaubhaftmachung legte der Bw. dem Finanzamt und dem UFS aus dem Kalenderjahr…
…war. Das Finanzamt hat die gegenständliche Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 16. Dezember 2002 abgewiesen und zur Begründung ausgeführt: "Die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte konnten nicht berücksichtigt werden, da die hiefür erwachsenden Kosten durch den Verkehrsabsetzbetrag sowie durch ein allenfalls zustehende…
…im Angestelltenverhältnis tätig; die Firmen befinden sich in Wien und Niederösterreich. Die tatsächlich überwiegend genutzte Wohnung ist in Heiligenkreuz. Arbeitsstätte: Der Steuerpflichtige unternimmt nur in den seltensten Fällen Fahrten zum Betriebsort seines Dienstgebers: Die Aufsicht wird in den jeweiligen Lokalen wahrgenommen, Planung, Kalkulation und Kontrolle…
… Die Fahrtstrecke mit dem PKW beträgt gerundet 20 Km, wofür 25 Minuten benötigt werden. c) Für die Fahrt vom Wohnort zur Arbeitsstätte in xxx C, Dr3, ergibt sich: | öffentliches Verkehrsmittel Hinfahrt Wartezeit bis Arbeitsbeginn | 12:04 bis 12:48 12:48 bis…
…zur Prüfung der Voraussetzungen der Anerkennung des geltend gemachten Pendlerpauschales gebeten wurde mitzuteilen, wo sich sein Arbeitsort befunden habe sowie nähere Angaben zur Wegstrecke von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte (Anzahl der Kilometer), den Arbeitsbeginn und das Arbeitsende während der Woche und ob ihm die Benützung…
…vom 26.06.2025 darauf hingewiesen, dass Wochenpendler, welche die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung erfüllen würden, ein aliquotes Pendlerpauschale für die Wegstrecke vom Familienwohnsitz zur Arbeitsstätte geltend machen könnten, und den Bf aufgefordert, die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung nachzuweisen. Mit Vorhaltsbeantwortung vom 02.07…
…Reihe von Fragen bzgl. der näheren (Wohn-)Umstände in Ungarn sowie bzgl. der Unzumutbarkeit der Verlegung des ungarischen Familienwohnsitzes in den Nahebereich der Arbeitsstätte in Österreich trotz bereits jahrlanger beruflicher Tätigkeit in Österreich gebeten. IX. Der o.a. Vorhalt wurde nicht beantwortet. Über die…
…kleines Pendlerpauschale") oder die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens 2 Kilometer beträgt ("großes Pendlerpauschale"). Für die Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. zwischen Arbeitsstätte und Wohnung und für die Beurteilung…