…Mittel ganz allgemein zur Verlustabdeckung gegeben, so stehen solchen Subventionen keine konkreten Aufwendungen für Wirtschaftsgüter oder für sonstigen Aufwand gegenüber, die gekürzt werden müssen. Rz 2561: Werden steuerfreie Subventionen zB nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz gegeben, kürzen die Subventionen nur die Personalaufwendungen, berühren jedoch nicht etwaige Anschaffungs…
…Rz 27: Eine bloße Zweckbestimmung durch den Zuschussgeber reicht für sich allein nicht aus, einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Zuschuss und Leistung herzustellen (zB Zuschuss nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder nach dem Forschungsorganisationsgesetz). Der Zuschussgeber verlangt vom Empfänger üblicherweise einen Nachweis über die Mittelverwendung oder einen Förderungsbericht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des HB, FG, vom 31. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal Villach vom 11. März 2009 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe ab Dezember 2003 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge…
…wurde der Bw. gemäß § 26 Abs. 1 Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG) die Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Schulung und Ausbildung von Arbeitkräften übertragen. Aus dem Vertrag geht hervor, dass die Bw. in U eine Schulungseinrichtung, deren laufende Kosten die Republik Österreich zur Gänze durch Zuschüsse im Rahmen…
…75.322,00 | 301.881,00 | 231.073,00 Der im Jahr 1994 zwischen der Bw. und der Republik Österreich abgeschlossene Vertrag war im Streitzeitraum 1997 bis 2002 gültig. Dieser Vertrag bezieht sich auf die Regelung des § 47a Arbeitsmarktförderungsgesetzes 1968, BGBl. 31/1969…
…herangezogenen Erkenntnis vom 30.6.1987, 87/14/0041, hatte der VwGH zu beurteilen, ob eine (steuerfreie) Beihilfe für die Einstellung eines behinderten Arbeitnehmers aufgrund des Arbeitsmarktförderungsgesetzes die Lohnaufwendungen infolge des Vorliegens eines unmittelbaren Zusammenhanges gemäß § 20 Abs. 2 EStG (1972) kürze. Das Höchstgericht erkannte -…
…Die einzelnen Steuerbefreiungen 3.2.0 Beihilfen des Arbeitsmarktservices (§ 3 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG 1988) Rz 300: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG 1988 sind Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz, BGBl. Nr. 31/1969, Beihilfen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz, BGBl. Nr…
…BGBl. Nr. 129/1957, stellt steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Rz 46: Die Steuerfreiheit des § 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 erstreckt sich weiters auf Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz, BGBl. Nr. 31/1969, zur Förderung der Erlangung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen oder zur Sicherung einer Beschäftigung…
…2 EStG 1988 erforderlichen Mitteilungen dem Wohnsitzfinanzamt des Bezugsempfängers zu übersenden bzw. im Wege des Datenträgeraustausches zu übermitteln. Das an Stelle von Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz bezogene Krankengeld (Familien- und Taggeld). Rz 671a: Steuerpflichtig sind die folgenden Bezüge bzw. Bezugsbestandteile aus einer gesetzlichen Krankenversorgung: Krankengeld (…
…a) Arbeitszeugnis des XY v. 18.12.2003, wonach der Bf in der Zeit vom 30.9.2002 bis 31.12.2003 eine Schulung nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz absolviert hat; b) Zeugnis der Wirtschaftskammer zur erfolgreich bestandenen Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf "Bürokaufmann" vom 18.12.2003; c)…
…Kare nzurlaubshilfe auf Grund der besonderen gesetzlichen Regelungen, weiters das Kinderbetreuungsgeld sowie das Pflegekarenzgeld c) die Überbrückungshilfe für Bundesbedienstete nach den besonderen gesetzlichen Regelungen sowie gleichartige Bezüge, die auf Gru nd besonderer landesgesetzlicher Regelungen gewährt werden d) Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz, BGBl. Nr. 31/1969…
…keinen Einschränkungen führen. Über die Berufung wurde erwogen: (5) Gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG 1988 (idF. vor dem BudBG 2007 BGBl. I Nr. 24/2007) waren Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz, BGBl. Nr. 31/1969 sowie Beihilfen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz, BGBl. Nr…
…keinen Einschränkungen führen. Über die Berufung wurde erwogen: (5) Gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG 1988 (idF. vor dem BudBG 2007 BGBl. I Nr. 24/2007) waren Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz, BGBl. Nr. 31/1969 sowie Beihilfen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz, BGBl. Nr…
…Letzterem geht hervor, dass V. im Rahmen einer Individualförderung nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz die Schulungsmaßnahme "Übungsfirma PMC² in der Zeit von 29.05.2007 bis 27.08.2007, Montag bis Freitag 08:00 bis 16:30 besucht." Laut einem Aktenvermerk des FA W. handelt es sich…
…enthalten, eine grundsätzliche Ausbildungsdauer von zwei Jahren umfassen, berufsbegleitenden Unterricht vermitteln und eine Verpflichtung zur Ablegung einer Abschlussprüfung beinhalten. Beihilfen nach dem Studienförderungsgesetz 1992, das Arbeitslosengeld, die Notstandshilfe, Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz sowie solche nach dem Arbeitsmarktservicegesetz, etc. (vgl. Langheinrich/Ryda, "Kinder im Steuerrecht", FJ…
…öffentlichen Mitteln bezahlt. Auch gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit d EStG seien Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz und nach dem Arbeitsmarktservicegesetz steuerfrei. Das Altersteilzeitgeld sei im Arbeitslosenversicherungsgesetz eindeutig als Leistung aus der Arbeitslosenversicherung angeführt. Beigelegt wurde vom Bw. eine Ablichtung seines Buchhaltungskontos, auf welchem…
…die Bw. in den Jahren 2002 bis 2004 AMS-Zuschüsse für Arbeitnehmer, welche das Altersteilzeitmodell in Anspruch nehmen, erhalten habe. Die in § 27 Arbeitsmarktförderungsgesetz vorgesehenen Förderungen seien gemäß § 3 Abs. 1 Z. 5 EStG steuerfrei und stehen mit Lohnaufwendungen in direktem wirtschaftlichem Zusammenhang. Aufwendungen, die…
…gegeben sei. Über die Berufung wurde erwogen: Nach der für das Antragsjahr 2003, als auch für das Berufungsjahr 2005 geltenden Fassung des § 3 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG 1988 waren Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz, BGBl. Nr. 31/1969, und Beihilfen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz…
…an dessen Stelle tretende Ersatzleistungen und die Karenzurlaubshilfe auf Grund der besonderen gesetzlichen Regelungen, weiters das Kinderbetreuungsgeld. c) die Überbrückungshilfe für Bundesbedienstete nach den besonderen gesetzlichen Regelungen sowie gleichartige Bezüge, die auf Grund besonderer landesgesetzlicher Regelungen gewährt werden d) Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz, BGBl. Nr…
…Im Juli 2023 legte sie die Lehrabschlussprüfung ab. Zusätzliche darüber hinausgehende Ausbildungsmaßnahmen wurden in dieser Zeit nicht absolviert. Die Tochter der Beschwerdeführerin bezog im streitgegenständlichen Zeitraum Arbeitslosengeld und Zuschüsse nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz. Darüber hinaus war sie im Jahr 2023 in einem Werkvertrag tätig und stand…