…15. November 2005 entrichtet wurde. In der gegen den Nebengebührenbescheid vom 9. Dezember 2005 rechtzeitig eingebrachten Berufung brachte die Bw. vor, dass es ihr aufgrund der Auftragslage und der damit verbundenen Arbeitsüberlastung nicht möglich gewesen sei, einige Zahlungen termingerecht zu überweisen. In Anbetracht dessen, dass…
…Hilfsprogramme (Kurzarbeit, Umsatzersatz, Verlustersatz, Fixkostenzuschuss, Investitionsprämie, Stundungen etc.) zu einer enorm hohen Arbeitsbelastung seines steuerlichen Vertreters geführt. Zusammen mit der Schwierigkeit, geeignetes Personal zu finden, habe das zu einer verspäteten Abgabe der Steuererklärung geführt. Es handle sich daher um eine entschuldbare Verspätung. Bei der Ausübung…
…vorgesorgt werden müssen, dass Arbeitsüberlastung zu keiner verspäteten Abgabenentrichtung führt. Es gehört zu den unabdingbaren Anforderungen an eine ordnungsgemäße Büroorganisation, dass Abgabenzahlungstermine auch dann eingehalten werden, wenn es zu punktuellen oder länger andauernden Arbeitsüberlastungen von Mitarbeitern und nachgeordneten Stellen kommt. Geschäftsführer einer GmbH, die keine…
…an der Säumnis kein grobes Verschulden treffe. Im vorliegenden Fall sei die Bezahlung von Frau A. - einer langjährigen und sehr zuverlässigen Mitarbeiterin - auf Grund von Arbeitsüberlastung übersehen worden. Es liege daher die Voraussetzung für die Nichtfestsetzung der Säumniszuschläge vor. Es werde daher um antragsgemäße Stattgabe…
…die für die Entrichtung der Abgabenschulden verantwortliche Geschäftsführerin der Bw glaubwürdig versicherte, stets um eine termingerechte Bezahlung bemüht zu sein und sie als Ursache für verspätete Zahlungen in erster Linie Arbeitsüberlastung geltend machte, muss angesichts der wiederholten Versäumnisse von einer Häufung von Unachtsamkeiten und von…
…steht, dass der Bf. die Entrichtung der am 20.02.2015 fälligen Einkommensteuer 2013 auf Grund der intensiven Arbeitsbelastung im Zusammenhang mit in diesem Zeitraum zu bearbeitenden schwierigen rechtlichen Projekten vergessen hat. Da der Bf. die ihn betreffenden Abgaben ohne Zuhilfenahme von Kanzleipersonal selbst entrichtet…
…Aufgaben habe in dieser Zeit, infolge des Personalmangels, der Beschuldigten selbst übernehmen müssen und er sei natürlich völlig überlastet gewesen. Die fast logische Folge der Arbeitsüberlastung seien erhebliche gesundheitliche Probleme gewesen. Seine bereits seit längerem bestehenden Bandscheibenbeschwerden seien stärker geworden. Es seien Nierensteine festgestellt worden…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen A.D., P., wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des…
…die oben erwähnte höchstgerichtliche Rechtsprechung entgegenzuhalten und außerdem zu erwidern, dass familiäre Probleme, mangelnde Deutschkenntnisse, Arbeitsüberlastung gleichfalls keine Wiedereinsetzungsgründe darstellen (VwGH 25.9.1991, 91/16/0046). Da somit das Finanzsamt den angefochtene Zurückweisungsbescheid zu Recht erlassen hat, war spruchgemäß zu entscheiden. Im übrigen ist…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes in der Finanzstrafsache gegen Ing. C.B., Adresse1, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des…
…mit Bescheid vom 15. Juni 2009 ausgedehnt worden, und zwar sowohl hinsichtlich des Geschäftsführers als auch des Verbandes. Während sich der Bw. in seiner schriftlichen Stellungnahme einerseits noch mit Arbeitsüberlastung rechtfertigen habe wollen, vorsätzliches bzw. wissentliches Handeln geleugnet und andererseits vermeint habe, die eingebrachte Selbstanzeige…
…seinen Vortragstätigkeiten, letztendlich eine Versteuerung seiner Einkünfte in beiden Staaten unterblieben ist. Auch bei gegebener Arbeitsüberlastung und einer für ihn nicht ohne weiteres durchschaubaren steuerlichen Gesetzeslage hätte der Bw. bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt geeignete Nachforschungs- und Überwachungshandlungen zur Überprüfung bzw. Herbeiführung…
…die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 30. Juni 2003, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Im betreffenden Zeitraum sei er als Einmannbetrieb aufgrund Arbeitsüberlastung nicht in der Lage gewesen, seinen Verpflichtungen rechtzeitig nachzukommen. Es sei im klar, dass dadurch der Finanzbehörde ein Schaden…
…beantragt die bevollmächtigte Vertreterin der Bw. die ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheides, da es durch den krankheitsbedingten Ausfall des Schlüsselmitarbeiters in der Buchhaltungsabteilung und der daraus resultierenden Arbeitsüberlastung leider nicht möglich gewesen wäre, die gegenständliche Voranmeldung am Fälligkeitstag einzureichen. Im Übrigen sei das steuerliche Verhalten…
…in der Eingabe vom 16. August 2007 das Rechtsmittel der Beschwerde. Auf Grund von Arbeitsüberlastung und psychischem Arbeitsdruck habe er es nicht geschafft, die Steuererklärungen zu erstellen. Einen Steuerberater habe er sich nicht leisten können. Er werde allerdings binnen 10 Tagen die Steuererklärungen nachreichen und…
…habe zu einer vorübergehenden Personalknappheit geführt, macht die Bw. im Ergebnis eine Arbeitsüberlastung von mit Agenden des Rechnungswesens betrauten Dienstnehmern als Ursache für die verspätete Abgabenentrichtung geltend. Mit dieser Behauptung wird ebenfalls kein fehlendes grobes Verschulden an der Säumnis aufgezeigt, weil es zu den unabdingbaren…
…aus, dass sie aufgrund von unvorhersehbarer Arbeitsüberlastung die Steuererklärungen für 2011 noch nicht habe fertigstellen können und ersuchte um eine weitere Frist zur Abgabe der Steuererklärung von vier Wochen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 17. Juni 2013 wies das FA die Berufung ab und führte unter Hinweis…
…einer geeigneten steuerlichen Vertretung. Ich habe mich letztendlich dazu entschlossen meine steuerlichen Angelegenheiten selbst, bzw hausintern zu erledigen. Infolge großer Arbeitsüberlastung (gestiegene Umsätze, etc) habe ich es leider verabsäumt den Antrag betreffend § 11a EStG für die Jahre 2005 und 2006 zu stellen. Mit meinem Freund…
…Berufung mit folgendem Inhalt: "Ich erhebe innerhalb offener Frist gegen den Umatzsteuer- und Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2001 und 2002 das Rechtsmittel der Berufung. Bedingt durch Arbeitsüberlastung und Probleme bei der Abrechung mit meinen Kunden ist es in beiden Jahren zu keinen positiven Einkünften gekommen…
…der Voranmeldungen für die Monate März bis Mai 2006 wiederum einheitlich jeweils an ein und demselben Tag stattgefunden hat. Tatsächlich hat also der Beschuldigte zumal aus Arbeitsüberlastung die Steuerangelegenheit liegengelassen, bis er die Unterlagen endlich - wohl ob des Andrängens des Sachbearbeiters in der Steuerberatungskanzlei - etwa…