Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, Adresse, vertreten durch MSP Steuerberatung GmbH & Co KEG, 6020 Innsbruck, Peter Mayr Straße 8, vom 26. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 22. Jänner 2009 betreffend Aufhebung nach § 299 BAO und die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn X.Y., vertreten durch Achleitner & Partner Steuerberatung GmbH, 4840 Vöcklabruck, Hatschekstraße 19-23, vom 25. Mai 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wels vom 3. Mai 2011 betreffend den Lohnsteuerhaftungs- und Abgabenbescheid 2009 in Höhe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Adresse, vertreten durch Keber & Keber Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs- GmbH, 1010 Wien, Börsegasse 9/2, vom 5. November 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 2. Oktober…
…Arbeitslohn und die einbehaltene Lohnsteuer fortlaufend einzutragen (vgl. BGBl. II Nr. 116/2005). Das Einkommensteuergesetz 1988 behandelt die Arbeitgeberhaftung für die Lohnsteuer und die Tatbestände der unmittelbaren Inanspruchnahme des Arbeitnehmers für entgangene Lohnsteuer in den §§ 82 und 83. § 82 EStG 1988 lautete in der Stammfassung…
…mangels jeglicher spezifischen Aussagekraft auf sich beruhen bleiben. D GPLA-Prüfung für die Jahre 1.1.2007 bis 31.12.2012 Im Bericht vom 22. April 2014 wurde als Begründung zur Sachverhaltsannahme von "Schwarzarbeitern" und damit zur Geltendmachung der Arbeitgeberhaftung nach § 82 EStG 1988 ausgeführt…
Trotz weiterer Bemühungen sei es dem MV bislang noch nicht möglich gewesen, in die beschlagnahmten Geschäftsaufzeichnungen des Bf Einsicht zu nehmen. "Aufgrund kursorischer mündlicher Information durch den" Bf hätten die zwei Hauptschuldner ermittelt werden können. Teilweise sei in der Tat Verjährung von den Schuldnern des…
…könnte dahin verstanden werden, dass die belangte Behörde dem § 162 BAO Vorrang vor der Arbeitgeberhaftung einräumt und nur eine von beiden Haftungen geltend gemacht werden dürfe. Laut ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes hat eine nicht ausreichend beantwortete Aufforderung nach § 162 BAO zur Folge, dass für geschätzte…
…§ 162 Tz 1). Im Verhältnis von veranlagter Einkommensteuer des Arbeitnehmers und Geltendmachung der Arbeitgeberhaftung hat der Verwaltungsgerichtshof zu Recht erkannt, dass dadurch keine Doppelerhebung der Einkommensteuer erfolgen darf (VwGH 22.02.2024, Ra 2022/13/0094). Die Lehre hat sich nicht mit der Rechtsfrage befasst…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R****** in der Beschwerdesache B******, vertreten durch V******, gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 22. Jänner 2015, betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer sowie Festsetzung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zu…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dkfm. CS, vertreten durch Mag. MM, Steuerberater, und durch Dr. AF, Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg vom 23. September 2003 betreffend Einkommensteuer 2000 entschieden: Der angefochtene…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adresse, vertreten durch Gerhard Martincevic, 1030 Wien, Esteplatz 3/9, vom 28. Juli 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 4. Mai 2004 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988…
…§ 82 Tz 5 und die dort angeführte VwGH-Judikatur). Der Auffassung der Bw. im Vorlageantrag, dass die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes in puncto Qualifikation "einer unzulässigen LSt.-Arbeitgeberhaftung" nach den Erkenntnissen vom 3.8.2004, 2000/13/14/0046 bzw. vom 25.2.2002, 2001/15…
…dass die Verrechnung von Arbeitgeberhaftungszahlungen in Höhe von 10.610,92 € zu Recht erfolgt ist und die Verrechnung von K 10-12/2013 iHv 45,02 €, L 09/2013 iHv 255,08 € und die Verrechnun von U 9/2013 iHv 489,26…
…Im Hinblick darauf, dass die Arbeitgeberhaftung ein für den praktischen Vollzug des Lohnsteuerverfahrens unerlässliches Element darstelle und die im vorliegenden Fall festgestellten Fehlberechnungen und Einbehaltungsdifferenzen nicht bloß von geringem Ausmaß seien, waren bei der Ermessensübung dem öffentlichen Interesse an einer ordnungsgemäßen Abgabenerhebung der Vorzug zu…
…erlassen und die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht vorgelegt hat. Die Fortsetzung eines ausgesetzten Verfahrens bedarf keines gesonderten Bescheides. 4. AVAB - Pflichtveranlagung § 41 EStG 1988 - Arbeitgeberhaftung § 82 EStG 1988 Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige gem § 41 Abs 1 Z 5 EStG 1988…
…zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit den Bescheiden vom 07.08.2017 wurde gegenüber der beschwerdeführenden Partei nach einer Lohnsteuerprüfung Nachforderungen an Dienstgeberbeitrag 2013, Dienstgeberbeitrag 2014 und Dienstgeberbeitrag 2015 festgesetzt und die Arbeitgeberhaftung (§ 82 EStG 1988) für die Lohnsteuer 2013, die Lohnsteuer 2014 und die Lohnsteuer…
…Im Hinblick darauf, dass die Arbeitgeberhaftung ein für den praktischen Vollzug des Lohnsteuerverfahrens unerlässliches Element darstellt und die im vorliegenden Fall festgestellten Fehlberechnungen und Einbehaltungsdifferenzen nicht bloß von geringem Ausmaß sind, waren bei der Ermessensübung dem öffentlichen Interesse an einer ordnungsgemäßen Abgabenerhebung der Vorzug zu…
…davon auszugehen, dass eine Entscheidung durch das BFG vor dem 6. Dezember 2021 erfolgen werde. Um eine Verjährung der Forderungen des ***Bf*** gegenüber seinen Bediensteten aufgrund der Arbeitgeberhaftung [Sd § 82 EStG zu vermeiden (gesamte Lohnsteuernachforderung für alle Abgabenkonten ca. € 3,1 Mio.), werde der…
…Im Hinblick darauf, dass die Arbeitgeberhaftung ein für den praktischen Vollzug des Lohnsteuerverfahrens unerlässliches Element darstellen würde und die im vorliegenden Fall festgestellten Fehlberechnungen und Einbehaltungsdifferenzen nicht bloß von geringem Ausmaß wären, wäre bei der Ermessensübung dem öffentlichen Interesse an einer ordnungsgemäßen Abgabenerhebung der Vorzug…
…Verfahrensdauer nicht davon auszugehen, dass eine Entscheidung durch das BFG vor dem 06.12.2021 erfolgen werde. Um eine Verjährung der Forderungen des ***Bf*** gegenüber seinen Bediensteten aufgrund der Arbeitgeberhaftung iSd § 82 EStG zu vermeiden (gesamte Lohnsteuernachforderung für alle Abgabenkonten betrage ca. € 3,1…