IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch Rubatscher Steuer- u. Wirtschaftspr. GmbH, Anichstraße 24, 6020 Innsbruck , gegen die Bescheide des FA Spittal Villach vom 14.11.2012 betreffend Nichtveranlagung zur Umsatz…
Mit Kaufvertrag vom 13./26.11.2008 haben der Bf. und seine Lebensgefährtin die Liegenschaft inklusive Ausstattung erworben. Am 02.04.2009 wurden die Rechnungen für das Appartement und die Ausstattung an beide gelegt. Den Auftrags- und den Servicevertrag haben der Bf. und seine Lebensgefährtin…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch Rubatscher Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs GmbH, Anichstraße 24, 6020 Innsbruck, gegen die Bescheide des FA Spittal Villach vom 13.08.2012 betreffend Nichtfestsetzung der Umsatzsteuer…
In der Prognose III wies der Bf. bezüglich der Finanzierung in den Jahren 1 bis 4 (Anm.: 2009 bis 2012) als Kapital € 283.500,00 und im Jahr 5 € 263.500,00 aus. Es war eine Laufzeit von 21 Jahren angegeben, der Zinssatz…
…bestehendes Wohnbedürfnis eines seiner drei Kinder damit befriedigt werden. Da dieses Wohnbedürfnis zum Zeitpunkt des Kaufes noch nicht schlagend wurde, entschied sich der Bw., die Eigentumswohnung einer Appartementvermietung zuzuführen. Wie das Appartement "B" wurde auch dieses Appartement "C", das bis zu neun Personen Platz bietet…
…2006 einen Vermittlungsvertrag mit dem Reisebüro "H", Schweiz. Diesem Vertrag zufolge liege ausnahmslos eine reine Appartementvermietung vor, bei der separate Nebenleistungen wie Frühstück oder tägliche Reinigung nicht angeboten würden. In rechtlicher Hinsicht traf der Prüfer die Beurteilung, dass bis zum Jahr 2005 von Einkünften aus…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Mag. Arno Hirschvogl, Trattnerhof 2/3/301, 1010 Wien, über (1.) die Beschwerde vom 18.09.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung…
…Einkünfte (2008: -4.657,45 EUR, 2009: ‑20.004,45 EUR) als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ausgewiesen. Der Prüfer sah (neben einer Reihe anderer hier nicht strittigen Feststellungen) in der vom Bf betriebenen Appartementvermietung eine gewerbliche Tätigkeit, ordnete das Gebäude dem Betriebsvermögen zu und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., vertreten durch Rubatscher Steuer- und Wirtschaftsprüfungs GmbH, Anichstraße 24, 6020 Innsbruck, gegen die Bescheide des FA Spittal Villach vom 08.11.2012 betreffend die Nichtveranlagung zur…
Der Hotel GmbH stand aus dem Auftragsvertrag eine Provision in Höhe von 50% der Nettolistenpreise zu (Pkt. 6.3. des Auftragsvertrages). Die Mietzinse abzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und der ihr zustehenden Provision hatte die Hotel GmbH zum Ende jedes Kalendervierteljahres auf das Konto der Bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch Rubatscher Steuer- u. Wirtschaftspr. GmbH, Anichstraße 24, 6020 Innsbruck , gegen die Bescheide des FA Spittal Villach vom 31.10.2012 betreffend Nichtveranlagung zur Umsatz…
Nicht als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gilt gemäß § 2 Abs. 5 Z. 2 UStG 1994 eine Tätigkeit, die auf Dauer gesehen Gewinne oder Einnahmenüberschüsse nicht erwarten lässt (Liebhaberei). Gemäß § 28 Abs. 5 Z 4 UStG 1994 gilt die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Abgabepflichtige betrieb in O eine Appartementvermietung (kurzfristige Vermietung von drei Appartements mit insgesamt sechs Betten an Feriengäste), woraus sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärte. Anlässlich einer Außenprüfung…
…September 2014), hat es nie eine private Nutzung der drei Ferienwohnungen gegeben. D4) Aufgrund des gegebenen Sachverhaltes ist unzweifelhaft von einer Einstellung (Beendigung) der Appartementvermietung mit Ende Juli 2013 auszugehen, das Vorliegen bloß einer Unterbrechung der Vermietung (mit einer vorübergehenden Phase des Leerstehens des Mietobjektes…
…an der zitierten höchstgerichtlichen Judikatur. Darüber hinaus hing die Entscheidung zur Frage, ob während der aufrechten Appartementvermietung unerwartete Umstände (Unwägbarkeiten) vorgelegen sind, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirkt hätten, im Wesentlichen von den Umständen des Einzelfalles ab. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist daher unzulässig…
…festgestanden (weshalb es - zumal in den Akten gedeckt - nachfolgend auch im Indikativ wiedergegeben wird und zu Feststellungen der Berufungsbehörde erhoben wird): Der Bw hat im 2. Halbjahr 1997 mit der Appartementvermietung in Form der kleinen Vermietung begonnen. Dadurch erzielte er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung…
…Sachverhalt Der Beschwerdeführer betrieb u.a. eine Landwirtschaft und erzielte daraus Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie eine Appartementvermietung von zwei Ferienappartements im Hofgebäude. Im Jahr 2016 schloss er mit seinen beiden Töchtern einen Pachvertrag, mit welchem der Beschwerdeführer mehrere konkret genannte Liegenschaften (darunter auch…
…als Einkunftsquelle nicht abträglich sein. Auch 2021 seien die Auswirkungen der Pandemie noch zu spüren gewesen; die Vermietungssaison habe erst verspätet Ende Mai 2021 beginnen können. Die Appartementvermietung sei im Rahmen der Ferienanlage ***Anlage1*** erfolgt. Es sei geplant durch diverse Aktionen, etwa Bau einer neuen…
…Einkunftsquelle nicht abträglich sein. Auch 2021 seien die Auswirkungen der Pandemie noch zu spüren gewesen; die Vermietungssaison habe erst verspätet Ende Mai 2021 beginnen können. Die Appartementvermietung sei im Rahmen der Ferienanlage ***R1*** Resort erfolgt. Es sei geplant durch diverse Aktionen, etwa Bau einer neuen…
…Anteil an den Einkünften | 11.072,18 € | AB Anteil an den Einkünften | 108,30 € Entscheidungsgründe Die beiden Ehegatten AB und BC betreiben eine Appartementvermietung (kurzfristige Vermietung von drei Ferienwohnungen an Feriengäste) in der Form einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesbR)…