…daß die in Form von Wertpapieren ausgestellten Anteilsscheine am Immobilienvermögen der deutschen Kapitalanlagegesellschaften keine Gesellschaftsrechte an diesen verbriefen. Es spricht daher vieles dafür, daß diese Anteilsscheine daher auch nicht von dem Begriff "Aktien und sonstige Anteile an einer Gesellschaft" im Sinn von Artikel 13 Abs…
…festgehalten, dass die in Form von Wertpapieren ausgestellten Anteilsscheine am Immobilienvermögen der deutschen Kapitalanlagegesellschaften keine Gesellschaftsrechte an diesen verbriefen. Diese Anteilsscheine werden daher auch nicht von dem Begriff "Aktien und sonstige Anteile an einer Gesellschaft" im Sinn von Artikel 13 Abs. 2 des künftigen österreichisch…
…Ziel der Verbindung war, dass deren Mitglieder an möglichst viele gutgläubige Anleger die in Wahrheit wertlosen Anteilsscheine der Firma EEH unter Vorspiegelung größter Werthaltigkeit verkauften und damit sich und ihre Mittäter in großem Umfang unrechtmäßig bereichert, die Anleger jedoch an ihrem Vermögen geschädigt würden. Auch…
…im Dezember einen Anteilsschein für das noch laufende Jahr. Das Gruppenmerkmal ab dem Kalenderjahr 2012: Jeder Vollzeit Mitarbeiter (Angestellter), mit Ausnahme des angestellten Geschäftsführers, der am Stichtag dem 31.07. im Vorjahr bereits im Unternehmen beschäftigt war, bekommt im Dezember einen Anteilsschein für das noch…
…dass die Bw. mit der im Jahr 1999 erfolgten Einbringung der Wertpapiere in den Investmentfonds (hier: in den in ihrem Alleineigentum stehenden Spezialfonds) anstelle des bisherigen Wirtschaftsgutes "Wertpapier" den Anteilsschein am Spezialfonds als neues Wirtschaftsgut erhalten hat. "Damit kam es bei der (Bank) abgabenrechtlich - unabhängig…
…Menge, Art, Feuchtigkeitsgehalt, Preiberechnung enthalten. Die Genossenschaft verpflichtet sich u.a darin zur Übernahme von jährlich 12 Tonnen Trockensubstanz je Anteilsschein. Die Genossenschafter verpflichteten sich wiederum ihrerseits, die selben Stickstoffmengen, die in ihren Lieferungen enthalten waren in Form von Biogasgülle zurückzunehmen. Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträgen gemäß …
…als Sondervermögen gem. Abs. 1 definiert, dessen Anteilsscheine auf Grund der Fondsbestimmungen jeweils von nicht mehr als zehn Anteilsinhabern, die der Kapitalanlagegesellschaft bekannt sein müssen und die keine natürlichen Personen sind, gehalten werden. Die Anteilsscheine an einem Investmentfonds seien gem. § 5 Abs. 1 InvFG Wertpapiere…
…als Käuferin von ihrem Anteil, welcher in zwei Anteilsscheine zu je einem Irischen Pfund (Number 1 und Number 2) zusammengefasst ist, welche 100 % des gesamten Kapitals an der D. Holding Limited repräsentieren, den Anteilsschein Nummer 1, also 50% um einen Kaufpreis von € 7,082…
…Gewinnverteilung als Dividendenausschüttung. Werden die Anteilscheine an dem deutschen Immobilienfondsvermögen von inländischen Kapitalgesellschaften gehalten, kann weder auf Grund des § 10 KStG noch auf Grund des Artikels 15 Abs. 2 DBA-Deutschland ein Anspruch auf Steuerfreistellung erwachsen; denn die als "Anteilsscheine" bezeichneten Wertpapiere verbriefen im Sinn…
…Werden die Anteilscheine an dem deutschen Immobilienfondsvermögen von österreichischen Kapitalgesellschaften gehalten, kann weder auf Grund des § 10 KStG noch auf Grund des Artikels 15 Abs. 2 DBA-Ö/D ein Anspruch auf Steuerfreistellung erwachsen, denn die als "Anteilsscheine" bezeichneten Wertpapiere verbriefen im Sinn dieser Rechtsvorschriften…
…Werden die Anteilscheine an dem deutschen Immobilienfondsvermögen von österreichischen Kapitalgesellschaften gehalten, kann weder auf Grund des § 10 KStG noch auf Grund des Artikels 15 Abs. 2 DBA-Ö/D ein Anspruch auf Steuerfreistellung erwachsen, denn die als "Anteilsscheine" bezeichneten Wertpapiere verbriefen im Sinn dieser Rechtsvorschriften…
…Für sie bestehe ebenso nur eine beschränkte Haftung mit dem eingelegten Sondervermögen. Mit den ausgegebenen Anteilsscheinen werde der Kapitalanteil der Investoren an dem Teilvermögen der Antragstellerin verbrieft. Zusätzliche Informationen über die Antragstellerin könnten dem Anhang I entnommen werden. Zur Besteuerung der Antragstellerin in den USA…
…Für sie bestehe ebenso nur eine beschränkte Haftung mit dem eingelegten Sondervermögen. Mit den ausgegebenen Anteilsscheinen werde der Kapitalanteil der Investoren an dem Kapitalvermögen der Antragstellerin verbrieft. Zusätzliche Informationen über die Antragstellerin könnten dem Anhang I entnommen werden. Zur Besteuerung der Antragstellerin in den USA…
…Für sie bestehe ebenso nur eine beschränkte Haftung mit dem eingelegten Sondervermögen. Mit den ausgegebenen Anteilsscheinen werde der Kapitalanteil der Investoren an dem Teilvermögen der Antragstellerin verbrieft. Zusätzliche Informationen über die Antragstellerin könnten dem Anhang I entnommen werden. Zur Besteuerung der Antragstellerin in den USA…
…Für sie bestehe ebenso nur eine beschränkte Haftung mit dem eingelegten Sondervermögen. Mit den ausgegebenen Anteilsscheinen werde der Kapitalanteil der Investoren an dem Teilvermögen der Antragstellerin verbrieft. Zusätzliche Informationen über die Antragstellerin könnten dem Anhang I entnommen werden. Zur Besteuerung der Antragstellerin in den USA…
…Geschäftsräume, Häuser, Unternehmen sowie Unternehmensbeteiligungen die Vermittlung von Anteilsscheinen, Beteiligungen und Hypothekardarlehen, die Verwaltung von Immobilien die Verwertung von Immobilien und Immobilienbeteiligungen durch Vermietung und Verpachtung der Abschluss von Geschäften jeder Art, die der Erreichung des bestehenden Gesellschaftszweckes unmittelbar oder auch nur mittelbar zu dienen…
…ein Depotstand von 6 Stück mit einem Depotwert von rd. 19.000,00 Euro vorhanden gewesen seien. Die entsprechenden Kursgewinne seien bei Veräußerung der Anteilsscheine realisiert worden. Im April 2006 sei bei Herrn XY direkt bzw. der XYF XY Finanzberatung GmbH die Anlage in ZZ…
…wesentlich früher als geplant, nämlich noch weit innerhalb eines Jahres ab Zeichnung der Genussrechte erfolgt. In einem Schreiben vom 21. November 2007 an die Anteilsscheinzeichner seien diese über die steuerlichen Folgen informiert worden: „Wie im Schreiben vom 11. Oktober 2007 mitgeteilt, konnte der Beteiligungsverkauf mit…
…Geschäftsräume, Häuser, Unternehmen sowie Unternehmensbeteiligungen, die Vermittlung von Anteilsscheinen, Beteiligungen und Hypothekardarlehen, die Verwaltung von Immobilien die Verwertung von Immobilien und Immobilienbeteiligungen durch Vermietung und Verpachtung der Abschluss von Geschäften jeder Art, die der Erreichung des bestehenden Gesellschaftszweckes unmittelbar oder auch nur mittelbar zu dienen…
…Abs 1 EStG ist bei im Inland bezogenen Kapitalerträgen aus Forderungswertpapieren die Einkommensteuer durch den Kapitalertragsteuerabzug einzubehalten. Als kapitalertragsteuerpflichtige Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren gelten - sofern sich die kuponauszahlende Stelle in Österreich befindet - auch Kapitalerträge aus Anteilsscheinen an einem ausländischen Immobilienfonds (§ 42 Abs 1 zweiter Satz ImmolnvFG) (…