…128). Dem Antrag auf Aussetzung der Berufung (§ 281 BAO) gegen den Anspruchzinsenbescheid 2007 bis zur Erledigung der Berufung vom 7. Oktober 2008 gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2006 war daher mangels Abhängigkeit der gegenständlichen Berufung von der Erledigung der Berufungen im Abgabenverfahren nicht zu folgen. Zum Antrag…
…Juli 2007 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 12. Juli 2007 setzte das Finanzamt Anspruchzinsen für das Jahr 2001 in Höhe von € 83,50 fest. Mit der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wendet der Berufungswerber die…
…die Berufungswerberin (Bw.) gegen die Bescheide über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002 sowie gegen die Körperschaftsteuerbescheide 2001 und 2002 wegen Nichtanerkennung von Betriebsausgaben und beantragt die Aufhebung der gegenständlichen Bescheide über die Festsetzung von Anspruchzinsen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß …
…2002, 2003 und 2004 und darauf aufbauend auch der Einkommensteuerbescheide 2000, 2002, 2003 und 2004 ein und beantragt die Aufhebung der gegenständlichen Bescheide über die Festsetzung von Anspruchzinsen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die…
…Berufungswerberin (Bw.) die Rechtswidrigkeit des gleichzeitig bekämpften Stammabgabenbescheides betreffend Körperschaftsteuer 2003 ein und beantragt die Bildung einer Rückstellung aus Mietverhältnissen anzuerkennen und die Körperschaftsteuer 2003 neu festzusetzen sowie einen neuen Bescheid betreffend Anspruchzinsen für das Jahr 2003 zu erlassen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß …
…Juni 2008 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden vom 19. Juni 2008 setzte das Finanzamt für den Zeitraum 1. Oktober 2005 bis 19. Juni 2008 Anspruchszinsen 2004 in Höhe von € 992…
…Mai 2009 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden vom 22. Mai 2009 setzte das Finanzamt für den Zeitraum 1. Oktober 2006 bis 24. Mai 2009 Anspruchszinsen 2005 in Höhe von € 70…
…Oktober 2008 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden vom 7. Oktober 2008 setzte das Finanzamt für den Zeitraum 1. Oktober 2005 bis 7. Oktober 2008 Anspruchszinsen 2004 in Höhe von € 1…
…In der dagegen rechtzeitig am 24. September 2008 eingebrachten Berufung wandte sich der Berufungswerber (Bw.) im Wesentlichen gegen die Nichtanerkennung von Schadenersatzzahlungen als Betriebsausgabe, ohne Einwendungen betreffend die angefochtenen Anspruchszinsen selbst vorzubringen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an…
…die Verkaufstände betreibenden Fa. B-GmbH anzusehen sei und ihn daher keine Einkommensteuerpflicht treffe. Da die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Einkommensteuern nicht dem tatsächlichen Einkommen dieser Jahre entspreche, sei auch die Höhe der festgesetzten Anspruchszinsen unrichtig. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs…
…Es könne nicht Sinn dieser Vorschrift sein, dass in der Folge für die vorangegangenen Jahre Anspruchszinsen vorgeschrieben werden. Tatsächlich handle es sich nur um die Verteilung des Gewinnes 2004 und nicht um eine Nachzahlung für die Jahre 2002 und 2003. In der das Berufungsbegehren abweisenden…
…Dezember 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 6. November 2002 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000, Umsatzsteuer für das Jahr 2000 sowie Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erzielte…
…GmbH, vom 23. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 18. April 2008 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In dem mit 12. Dezember 2007 datierten und am 14. Dezember…
…2004" nicht eindeutig zugeordnet werden könne, da an diesem Tag bloß eine Berufungsvorentscheidung hinsichtlich der Einkommensteuer 1993 ergangen sei. Mangels rechtlicher Grundlage habe kein Bescheid betreffend einer Festsetzung von Anspruchzinsen ergehen können. Der Berufungswerber werde ersucht, jene Gesetzesstellen zu zitieren, auf welcher seine Berufung basiere…
…Ansgar Unterberger in der Beschwerdesache Bf, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. August 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 7. August 2017 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2015, Steuernummer , zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen…
…des Bf gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 1. August 2011 betreffend Anspruchszinsen 2004 bis 2007 zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unberührt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…FA Wien 2/20/21/22 vom 1. August 2011, betreffend Anspruchszinsen 2004 bis 2009 zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unberührt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht…
…xyz, über die Beschwerde vom 21.03.2011 gegen den Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2008 des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 03.03.2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den…
…Adresse1, vertreten durch X-KG gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 22.April 2013 betreffend Anspruchszinsen am 27. März 2014 in nicht öffentlicher Sitzung zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Eine Revision…
…1130 Wien, gegen die Bescheide des FA Wien 2/20/21/22 vom 14.07.2011 und 15.07.2011 betreffend Anspruchszinsen zu Recht erkannt: Die Bescheidbeschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…