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UFSF RV/0084-F/04Kein Anspruch auf Familienbeihilfe nach Ablauf des 26. Lebensjahres bei nur zehntägiger Absolvierung des Präsenzdienstes und anschließender Untauglichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2004

…FLAG 1967 besteht ein Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder die in dem Monat, in dem sie das 26. Lebensjahr vollenden, den vollen Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst leisten oder davor geleistet haben bis längstens zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn nach Ableistung des vollen Präsenz-…

UFSS RV/0798-S/02Kein Anspruch auf Familienbeihilfe nach Ablauf des 26. Lebensjahres ohne Absolvierung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2003

…des 26 Lebensjahres ab. Für volljährige Kinder bestünde nach Ablauf des Monats, in dem diese das 26. Lebensjahr vollendet hätten bis längstens zur Vollendung des 27. Lebensjahres nur dann ein Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Präsenz oder Zivildienst geleistet hätten bzw. nach Ableistung des…

BFG RV/7100529/2023Grundsätzlich keine Familienbeihilfe nach Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.10.2023Teil 1/2

…mitgeteilt wurde, dass für volljährige Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden, Anspruch auf Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres besteht und dass Ihre Tochter nach Ablauf der Wartezeit, entstanden durch den schädlichen Studienwechsel, wieder Anspruch auf Familienbeihilfe hätte. Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b…

UFSG RV/0264-G/05Eintritt einer Studienbehinderung nach Ablauf des Nachweiszeitraumes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2005

…Familienbeihilfe besteht, ist in § 2 Abs. 1 des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967 abschließend geregelt. Die erschöpfende Aufzählung lautet: Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, a) für minderjährige Kinder, b) für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch…

BFG RV/7102850/2021Eintritt der bescheinigten Erwerbsunfähigkeit bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.06.2022Teil 1/3

…c) für sie keiner anderen Person Familienbeihilfe zu gewähren ist. (2) Volljährige Vollwaisen haben Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn auf sie die Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a bis c zutreffen und wenn sie a) das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für einen Beruf…

UFSS RV/0486-S/07Kein Studienwechsel, wenn durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Studierenden zwingend herbeigeführt (psychische Erkrankung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.06.2008

…b des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule…

UFSI RV/0302-I/03Beendigung oder Unterbrechung der Berufsausbildung bei Karenz wegen der Geburt eines Kindes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2004

…Ablauf des Karenzurlaubes nicht mehr in Verbindung gesetzt und ist nicht mehr am Arbeitsplatz erschienen. Nach § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr…

BFG RV/7103611/2019Neue Beweismittel für die voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit vorgelegt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss17.06.2020Teil 1/3

…c) für sie keiner anderen Person Familienbeihilfe zu gewähren ist. (2) Volljährige Vollwaisen haben Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn auf sie die Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a bis c zutreffen und wenn sie a) das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für einen Beruf…

BFG RV/7101586/2019Anspruch der in Rumänien lebenden haushaltsführenden Mutter geht Anspruch des in Österreich arbeitenden, haushaltszugehörigen Vaters auf Familienbeihilfe bzw. Ausgleichszahlung vor
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.06.2019Teil 1/3

…Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die…

BFG RV/3100497/2022Beginn des Wunschstudiums nach Aufnahmeprüfung als "schädlicher Studienwechsel" ?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.11.2022

…geregelt wird. Nach § 10 Abs. 2 FLAG 1967 wird die Familienbeihilfe vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. § 26 Abs…

BFG RV/7100659/2018Familienbeihilfe bei "Doppelresidenz"
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.08.2018Teil 1/2

…Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die…

BFG RV/7100887/2021Rückforderung ohne jegliche Sachverhaltsermittlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss12.05.2021Teil 1/2

…Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die…

BFG RV/7104676/2016Familienbeihilfe nach Weiterbildungs- und Wochengeldbezug; Vorliegen einer einer Erwerbstätigkeit gleichgestellten Situation;
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.01.2020Teil 1/2

…Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die…

BFG RV/7102305/2016Ernsthafte Berufsausbildung bei krankheitsbedingtem Nichtantreten zur nächstmöglichen Prüfung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.07.2016Teil 1/2

…erlischt Anspruch auf Familienbeihilfe mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Gem. § 26 FLAG 1967 sind die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen, sofern die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen wurde. Für das Vorliegen einer Berufsausbildung muss ein ernstliches und zielstrebiges, nach außen…

BFG RV/7103215/2019Studienwechsel nach dem vierten Semester
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.11.2021

…Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die…

BFG RV/3100491/2022Beginn des "Wunschstudiums" als "schädlicher Studienwechsel" ?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.11.2022

…geregelt wird. Nach § 10 Abs. 2 FLAG 1967 wird die Familienbeihilfe vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. § 26 Abs…

BFG RV/2100602/2023Berufsausbildung außerhalb einer in § 3 des StudFG genannten Einrichtung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.10.2024

…in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. § 26 Abs. 1 FLAG 1967 bestimmt: Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, hat die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen. Nach …

BFG RV/7104140/2023Keine Zuständigkeit Österreichs ab Ruhendmeldung des Gewerbes und Einstellung von Versicherungsleistungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.01.2025Teil 2/3

…der nach einer Selbstberechnung des Abgabepflichtigen zu entrichtenden Abgaben bekanntgeben. § 2 FLAG 1967 lautet: § 2. (1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, a) für minderjährige Kinder, b) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht…

BFG RV/7101614/2020Nunmehr vorliegender Verzicht der haushaltsführenden Mutter auf Familienleistungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.05.2020Teil 2/3

…Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die…

BFG RV/7104302/2015Ein als "Berufung" bezeichnetes Anbringen kann als Wiederaufnahmeantrag zu deuten sein
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss09.02.2016Teil 1/2

…Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die…