…Vollmacht zu ihrer Vertretung erteilt habe. Das Verhalten der Beschwerdeführerin habe den Anschein erweckt, dass eine entsprechende Vertretungsbefugnis (Anscheinsvollmacht) des Sohnes bestanden habe. Es liege somit ein rechtsgültiger Rechtsmittelverzicht vor. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Im vorliegenden Fall ist strittig, ob ein gültiger Rechtsmittelverzicht abgegeben wurde…
…abgabenbehördlichen Prüfung wurde folgende Feststellung getroffen (Tz. 15, 18 und 19 BP-Bericht): H. B., ein Arbeitnehmer der Bw., habe im Zeitraum 1999/2000 in Ausübung der gewährten Anscheinsvollmacht gegenüber der Fa. Z. Aufträge im Namen der Bw. ausgeführt und Rechnungen (Bl. 154, 156, 162…
Sind im internationalen Versandhandel in Österreich Außendienstmitarbeiter ohne formelle Abschlussvollmacht tätig, und ist es tatsächlich so, dass der österreichische Kunde nicht wirklich davon ausgehen kann, dass er mit Unterfertigung des Bestellscheines das Produkt bereits gekauft hat, insb. weil noch keine umfassende Einigung über "Preis…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Ralf Schatzl und die weiteren Mitglieder Mag. Erich Schwaiger, Dr. Walter Zisler und Dr. Martin Neureiter über die Berufung der Fr. G***P***, Adresse1, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Rudolf Wöran, vom 3. Dezember 2003 gegen die…
(2) Die Vorsorgevollmacht muss vom Vollmachtgeber eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Hat der Vollmachtgeber die Vollmacht zwar eigenhändig unterschrieben, nicht aber eigenhändig geschrieben, so muss er in Gegenwart dreier unbefangener, eigenberechtigter und sprachkundiger Zeugen bekräftigen, dass der Inhalt der von ihm unterschriebenen Vollmachtsurkunde seinem Willen…
Artikel 19 Vertretungsmacht (1) Im Verkehr mit den Zollbehörden hat der Zollvertreter anzugeben, dass er für Rechnung der vertretenen Person handelt und ob es sich um eine direkte oder eine indirekte Vertretung handelt. Eine Person, die nicht angibt, dass sie als Zollvertreter handelt, oder die…
…Beim Erörterungstermin wurde diesbezüglich ausgeführt, dass es keine schriftliche Vollmacht gebe und, dass daher eine Anscheinsvollmacht vorliege, da ja beide immer gemeinsam aufgetreten seien. Einem Mail eines Betriebsprüfers eines anderen in den Umsatzsteuerbetrug involvierten Unternehmens kann dazu Folgendes entnommen werden: Rn sei zu Beginn ihrer…
…Entscheidung rechtswidrig. Die Bfin schriftlich zur Zollanmeldung bevollmächtigt worden. Selbst wenn diese Vollmacht unwirksam sei, läge eine Anscheinsvollmacht vor. Es sei daher jedenfalls von einer rechtswirksamen Vertretung auszugehen. Sollte die Vollmacht tatsächlich unrichtig sein, läge überdies die primäre Verantwortung beim Auftraggeber der Antragstellerin. In Ausübung…
…Bfin sei von der K-GmbH schriftlich zur Zollanmeldung bevollmächtigt worden. Selbst wenn diese Vollmacht unwirksam sei, läge eine Anscheinsvollmacht vor. Es sei daher jedenfalls von einer rechtswirksamen Vertretung auszugehen.. Sollte die Vollmacht tatsächlich unrichtig sein, läge überdies die primäre Verantwortung beim Auftraggeber der Antragstellerin…
…im Sinne des § 81 Abs. 2 1. Satz BAO eine ausdrückliche Bezeichnung voraus. Eine bloße Duldung oder Anscheinsvollmacht genüge nicht. Im gegenständlichen Fall habe die Abgabenbehörde den nach § 81 Abs. 1 BAO in Betracht kommenden Vertreter mit Bescheid von amtswegen zu bestellen, sodass diesem auch…
…selbst oder ein Dritter (z.B. Arbeitnehmer der Personen-gesellschaft, berufsmäßiger Parteienvertreter) sein. Namhaft machen bedeutet, die vertretungsbefugte Person ausdrücklich zu bezeichnen; eine bloße Duldungs- und Anscheinsvollmacht genügt nicht (VwGH 28.10.1998, 93/14/0218; 24.9.1999, 98/14/0134, 0138). Mit Schreiben…
…Für die Abgabenbehörde muss jedenfalls die Möglichkeit bestehen, mit der Personenvereinigung wirksam in Verhandlung treten zu können und die Personenvereinigung als solche wirksam verpflichten zu können. Das Abgabenrecht begnügt sich nicht mit einer bloßen Duldungsvollmacht oder Anscheinsvollmacht. Die vertretungsbefugte Person ist vielmehr ausdrücklich zu bezeichnen…
…eine bescheidmäßige Bestellung durch die Abgabenbehörde. Wie sich aus den eingehenden Regelungen des § 81 Abs 2 BAO ergibt, begnügt sich das Abgabenverfahrensrecht nicht mit einer bloßen Duldungs- und Anscheinsvollmacht. Die vertretungsbefugte Person ist vielmehr namhaft zu machen, also ausdrücklich zu bezeichnen (VwGH 28.10.1998…
…Bevollmächtigten der Abgabenbehörde gegenüber als vertretungsbefugte Person namhaft zu machen. Die Miteigentümergemeinschaft hätte dabei eine vertretungsbefugte Person ausdrücklich zu bezeichnen gehabt. Eine bloße Duldungsvollmacht oder Anscheinsvollmacht ist nicht ausreichend. Die bloße Namhaftmachung eines Zustellungsbevollmächtigten (nach dem ZustG) ist überdies nicht mit der Namhaftmachung einer nach …
…ziehen wolle, da dort Herr ***G2*** ein Konto eröffnet habe. Dieses Schreiben sei nie abgeschickt worden. Die Bank habe sich auf eine Anscheinsvollmacht von Herrn ***G2*** bezogen und habe Herrn ***G1*** nahegelegt, die Konten als Geschäftsführer zu unterschreiben, da ansonsten die Bankkonten eingefroren würden. Herr…
…waren. Außerdem hatte Herr ***G2*** bet-at-home-Entnahmen getätigt und trotz mangelnder Zeichnungsberechtigung Verträge bei der Bank unterzeichnet. Die Bank berief sich auf eine Anscheinsvollmacht. Bei einer Klage gegen die Bank hätte diese die Konten eingefroren und der Geschäftsbetrieb wäre nicht mehr gesichert gewesen…
…erteilte Vollmacht eingebracht. Da die Abgabenbehörde auch nicht via FinanzOnline-Zugang des Bf über eine Bevollmächtigung der XY Consulting GmbH informiert war und der Bf selbst kein Verhalten setzte, das die Annahme einer Anscheinsvollmacht der XY Consulting GmbH rechtfertigen konnte (vgl. VwGH 28.10.2014…
…wiederum versehen mit dem Firmenstempel, diese Duldungs- und Anscheinsvollmacht objektiv und für jedermann (und auch subjektiv für ***Bf1***) erkennbar zum Ausdruck gebracht hätte. Darüber hinaus sei punkto vermeintlicher Beschränkung der Handlungsvollmacht (im Außenverhältnis) Folgendes anzuführen: Eine Beschränkung der Handlungsvollmacht (gemäß § 55 UGB) brauche ein Dritter…
…1999, 98/14/0134 zu verweisen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (zu § 81 Abs. 2 BAO) begnügt sich das Abgabenverfahrensrecht nicht mit einer bloßen Duldungsvollmacht oder Anscheinsvollmacht. Diese Rechtsprechung ist nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts auch auf Zustellungen im Abgabenverfahren nach § 98 Abs. 1 BAO i…
…auch nicht via FinanzOnline-Zugang des Herrn M. über eine Bevollmächtigung der WT-GmbH informiert war und Herr M. selbst kein Verhalten setzte, das die Annahme einer Anscheinsvollmacht der WT-GmbH rechtfertigen konnte (vgl. VwGH 28.10.2014, 2012/13/0102; OGH 21.9.2006…