…waren. Die Anrechnung einer - mangels Lohnzahlung - vom Dienstnehmer nicht geschuldeten Lohnsteuer, die von ihm auch wirtschaftlich nicht getragen werden musste, ist durch § 46 Abs. 1 EStG nicht gedeckt. Da der Bw für den März 2010 keinerlei Auszahlungen erhielt, wurde ihm auch keine anrechenbare Lohnsteuer abgezogen…
…der Bw. im Kalenderjahr 2008 bezogen hat und ob eine Anrechnung der einbehaltenen Lohnsteuer bei der Veranlagung zu erfolgen hat. Laut Firmenbuchabfrage ist der Bw. seit 20. Februar 2008 als Geschäftsführer der Firma A eingetragen. Nach dem Versicherungsdatenauszug war der Bw. von 18. Februar 2008…
…eine Anrechnung der Lohnsteuer beim Arbeitnehmer, unabhängig vom Regress des in Haftung genommenen Arbeitgebers zu erfolgen habe, konnte seitens des erkennenden Senates - ungeachtet der Tatsache, dass vorgenannten Literaturmeinungen nicht der Charakter einer verbindlichen Rechtsquelle beizumessen ist, - insoweit nicht näher getreten werden, als die von den…
…€ 31,69 von der AI bei der Ermittlung der Einkommensteuerschuld angerechnet. Die Anrechnung einer - mangels Lohnzahlung - nicht dem Dienstnehmer abgezogenen Lohnsteuer ist durch § 46 Abs. 1 EStG nicht gedeckt und würde außerdem im vorliegenden Fall zu einer unzulässigen doppelten Anrechnung einer Lohnsteuer für ein…
…eine Anrechnung der Lohnsteuer beim Arbeitnehmer, unabhängig vom Regress des in Haftung genommenen Arbeitgebers zu erfolgen habe, konnte seitens des erkennenden Senates - ungeachtet der Tatsache, dass vorgenannten Literaturmeinungen nicht der Charakter einer verbindlichen Rechtsquelle beizumessen ist, - insoweit nicht näher getreten werden, als die von den…
…§ 46 Abs 1 Z 2 EStG genügt es für die Anrechnung von Lohnsteuer auf die veranlagte Einkommensteuer, dass der Betrag vom Arbeitgeber einbehalten wurde. Die Frage, ob und wann die einbehaltenen Beträge an das Finanzamt abgeführt wurden, ist für die Anrechnung gemäß § 46 EStG ohne…
…werden - auch eine Anrechnung der hierauf entfallenden Lohnsteuer nicht möglich ist. Erläuternd wird hierzu festgehalten, dass der Bw. in seinen Eingaben selbst ausführt, dass er die Beträge von seinem Arbeitgeber im Streitjahr nicht erhalten habe und dies der Anlass für den von ihm im März…
… 46 Abs. 1 EStG auch eine Anrechnung von "Lohnsteuerbeträgen", die auf diese vermeintlichen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit entfallen, ausgeschlossen. Wenn in der Beschwerde geltend gemacht wird, die Bescheide würden zwar Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit anführen, die entrichtete Lohnsteuer werde aber nicht angerechnet, so ist darauf…
…hier wirklich noch Unterlagen notwendig sein, ersuchen wir um eine detaillierte Anforderung." Zu der vom Bw. beantragten Anrechnung von Lohnsteuer ist fest zu halten: Dem Abgabeninformationssystem des Bundes ist zu entnehmen, dass der Bw. in den Jahren 1994 bis 1998 bei der Fa. S.A…
…die Anrechnung gemäß § 46 EStG ohne Bedeutung (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Band III, Tz 6 zu § 46). Die seitens des Bw. vorgelegte Lohn- und Gehaltsabrechnung für den Monat Juli 2001 stellt keinen Nachweis dafür dar, dass der darin ausgewiesene Betrag an Lohnsteuer von der…
…Steuerabzug einbehaltenen Beträge, soweit sie auf veranlagte Einkünfte entfallen. Eine Anrechnung von Kapitalertragsteuer ist auch insoweit vorzunehmen, als die Kapitalerträge unter den Veranlagungsfreibetrag nach § 41 Abs. 3 fallen, aber ohne Anwendung des Freibetrages keine oder eine geringere Einkommensteuer zu erheben wäre. Lohnsteuer, die im Haftungsweg…
…Vergütungen, die im Rahmen des Dienstverhältnisses von einem Dritten geleistet werden, wenn der Arbeitgeber weiß oder wissen muss, dass derartige Vergütungen geleistet werden (§ 78 Abs. 1 EStG 1988). Rz 1209: Eine Haftung des Arbeitgebers besteht nur insoweit, als die Lohnsteuer nach Maßgabe der Verhältnisse, wie…
…aber keine Einnahmen zugeflossen, konnten für dieses Jahr auch keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit angesetzt werden. Eine Anrechnung von Lohnsteuer bei der Veranlagung des Abgabepflichtigen zur Einkommensteuer für das Jahr 2003 war damit von vornherein nicht möglich. Durch Steuerabzug einbehaltene Beträge werden (nach § 46 Abs…
…weshalb eine Anrechnung von Lohnsteuer nicht erfolgen kann. Anders als im Veranlagungsjahr 2012 kommt es im Veranlagungsjahr 2014 mangels entrichteter SV-Beiträge zu keiner Erstattung gemäß § 33 Abs. 8 EStG 1988 (10% der SV-Beiträge, maximal 110 Euro) und anrechenbarer Lohnsteuer nicht zu einer Gutschrift…
…veranlagte Einkünfte entfallen, sowie die Abzugsteuer gemäß § 109a. Eine Anrechnung von Kapitalertragsteuer ist auch insoweit vorzunehmen, als die Kapitalerträge unter den Veranlagungsfreibetrag nach § 41 Abs. 3 fallen, aber ohne Anwendung des Freibetrages keine oder eine geringere Einkommensteuer zu erheben wäre. Lohnsteuer, die im Haftungsweg (§ 82…
…nach seinem Wortlaut zwar die Anrechnung von Lohnsteuerbeträgen, die der Arbeitnehmer nicht wirtschaftlich getragen habe aus, diese Bestimmung betreffe nach Ritz jedoch nur den Spruchbestandteil "Höhe der Abgabe". Es ergebe sich somit aus dem Wesen des Gesamtschuldverhältnisses, dass die vom Arbeitgeber entrichtete Lohnsteuer im Einkommensteuerverfahren -…
…Lohnsteuer (nach den Grundsätzen des § 184 BAO) zu schätzen und den Arbeitgeber hierfür nach § 82 zur Haftung heranzuziehen (vgl. Lenneis in Jakom EStG14, § 79, Rz 4). Im Erkenntnis vom 15.02.2006, 2002/13/0095, hat der VwGH ausgesprochen, dass es für die Anrechnung von…
…nach den Materialien in sprachlich geraffter Weise klargestellt, dass eine Anrechnung von Lohnsteuer nur für veranlagte Einkünfte erfolgt (ErläutRV 1237 BlgNR 18. GP 58). Die Anrechnung der durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge kommt folglich nur insoweit in Betracht, als die Abzugssteuern eine Vorentrichtung der Einkommensteuer darstellen…
…BFG 12.03.2018, RV/6100364/2017 : Die Verwaltungsübung geht — allerdings ohne nähere Begründung - für den Fall der Zulässigkeit der Dreijahresverteilung einer Pensionsabfindung von der Anrechnung je eines Drittels der einbehaltenen Lohnsteuer in den drei Jahren, in denen die Abfindung aliquot versteuert wird aus (LStR…
…ist, selbst nicht getragen hat. Eine Anrechnung von Steuern, die der Bf. selber wirtschaftlich nicht getragen hat, ist aber nicht möglich. Hätte der Bf. der jeweiligen Gesellschaft die Lohnsteuer ersetzt, hätte die jeweilige Gesellschaft keinen Aufwand durch die (vorübergehende) Tragung der Steuern des Bf. gehabt…