…Sie erläuterte darin: 1) Die Anrechnung der Erbschaftssteuer auf die Einkommensteuer aus der Betriebsveräußerung müsse mit mindestens dem Betrag erfolgen, welcher rechnerisch der Ermäßigung der Erbschaftssteuer für den fiktiven Fall entspreche, dass die (latente) Einkommensteuer auf jene stillen Reserven von der Erbschaftssteuerbemessungsgrundlage abgezogen werden könnte…
…einer deutschen GesmbH innerhalb der in § 31 Abs. 4 EStG vorgesehenen dreijährigen Frist, so steht kein Anspruch auf Anrechnung der deutschen Erbschaftssteuer auf die vom Veräußerungsgewinn zu entrichtende österreichische Einkommensteuer zu. Dies deshalb, weil gesetzliche Bezugnahmen auf besondere Begriffe der österreichischen Rechtsordnung, wie zB "Sozialversicherung"…
…Dezember 2011 E 23.104,00 bezahlt. Davon sind E 3.192,00 (38 %Erbschaftssteuer) für E 8.400,00). Die Sonstigen Einkünfte sind meiner Meinung nicht zu versteuern, da sie den kapitalisierten Wert von Euro 122.598,01 noch nicht erreicht haben. (Mai 2005…
…5 EStG 1988 oder Anrechnung der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer bei betrieblichen Einkünften, Holzapfel, ÖStZ 1993, S 291). Das zitierte VwGH-Erkenntnis und der darauf Bezug nehmende Artikel drücken also in Wahrheit eine Einschränkung der Anrechenbarkeit von Erbschaftssteuer aus. Stille Reserven Uneinigkeit herrscht im Streitfall darüber…
…Einkommensteuer 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Bescheid betreffend Einkommensteuer 2001 wird abgeändert. Die Einkommensteuer für das Jahr 2001 wird festgesetzt mit 31.680,26 € (435.929,79 ATS). Entscheidungsgründe Der Antrag der Berufungswerberin auf Anrechnung der Erbschaftssteuer im Sinne des …
…der Senat dennoch zur Rechtsansicht gelangen, dass eine Anrechnung der Vergleichssumme nicht im gegenständlichen Schenkungssteuerverfahren, sondern im offenen Erbschaftssteuerverfahren zu erfolgen hätte, sei darauf zu verweisen, dass dann auch im Falle des Resultierens einer negativen Bemessungsgrundlage im Erbschaftssteuerverfahren eine Zusammenrechnung vorliegender Erwerbe (Schenkung einerseits und…
…447,00 | | | | | anzurechnender ErbSt-Betrag | 30.722,92 | Sie werden ersucht binnen vier Wochen nach Erhalt dieses Schreibens hiezu Stellung zu nehmen und mitzuteilen ob Sie die Berufung hinsichtlich der Anrechnung der Erbschaftssteuer auf die Einkommensteuer aufrecht erhalten…
…wird, ist keine Anrechnung vorzunehmen, es sei denn, der dreifache Einheitswert liegt über den ursprünglichen Anschaffungskosten. Beispiel 1: Ein Steuerpflichtiger hat im Erbweg vor dem 1.8.2008 ein vom Erblasser um 50.000 angeschafftes Neugrundstück erworben. Die Erbschaftssteuer wird am 1.6.2009 entrichtet…
…sich das Finanzamt an den Bw., vertreten durch seinen ausgewiesenen Vertreter in Deutschland und wies nochmals darauf hin, dass dem Begehren auf Anrechnung der Erbschaftssteuer bereits entsprochen worden sei. Hinsichtlich der Umsatzsteuer sei zu bemerken, dass der Bw. in seiner UVA nicht nur die Umsatzsteuer…
…an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) übermittelte in einer Beilage die Einkommensteuererklärung 1998 und stellte den Antrag auf Anrechnung der Erbschaftssteuer für die im Erbweg erworbenen Anteile an der B & H GesmbH. In einem Schreiben an das Finanzamt wurde folgendes mitgeteilt: Bis…
…Bundesminister für Finanzen als Behördenträger, VwGH 8.9.1983, 82/15/0089, 8.3.1990, 89/16/0012) eine Ermächtigung enthalten, eine Anrechnung der ausländischen Erbschaftssteuer oder Nachlasssteuer auf die inländische Steuer anzuordnen (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, §6 Rz27…
…Bundesminister für Finanzen als Behördenträger, VwGH 8.9.1983, 82/15/0089, 8.3.1990, 89/16/0012) eine Ermächtigung enthalten, eine Anrechnung der ausländischen Erbschaftssteuer oder Nachlasssteuer auf die inländische Steuer anzuordnen (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, §6 Rz27…
…Bundesminister für Finanzen als Behördenträger, VwGH 8.9.1983, 82/15/0089, 8.3.1990, 89/16/0012) eine Ermächtigung enthalten, eine Anrechnung der ausländischen Erbschaftssteuer oder Nachlasssteuer auf die inländische Steuer anzuordnen (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, §6 Rz27…
…Bundesminister für Finanzen als Behördenträger, VwGH 8.9.1983, 82/15/0089, 8.3.1990, 89/16/0012) eine Ermächtigung enthalten, eine Anrechnung der ausländischen Erbschaftssteuer oder Nachlasssteuer auf die inländische Steuer anzuordnen (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, §6 Rz27…
…6 Abs.3 ErbStG ist für das Bundesministerium für Finanzen eine Ermächtigung enthalten, über Antrag eine Anrechnung der ausländischen Erbschaftssteuer oder Nachlasssteuer auf die inländische Steuer anzuordnen. Ein solcher Antrag wurde nicht gestellt. e) Anlassfallwirkung Der Verfassungsgerichtshof hat in dem zitierten Beschluss auf Seite 3…
…wurde der beim Bundesministerium für Finanzen für die nunmehrige Schenkung eingebrachte Antrag nach § 48 BAO, die Doppelbesteuerung im Bereich der Schenkungssteuer (Erbschaftssteuer) durch Anrechnung der deutschen auf die österreichische Steuer zu vermeiden, beigelegt. Vorgelegt wurden die Bescheide des Finanzamtes xy jeweils vom 1. April 2005…
…Anrechnung vorzunehmen, es sei denn, der dreifache Einheitswert liegt über den ursprünglichen Anschaffungskosten. Sie haben eine Hälfte des streitgegenständlichen Hauses im Jahr 1992 von Ihrem Vater im Erbweg erhalten und dafür zwar Erbschaftsteuer bezahlt, jedoch sind die Tatbestandsvoraussetzungen des § 30 Abs. 8 für die Anrechnung…
…ihrer Staatsbürger einer Besteuerung nach ihrem Recht zu unterziehen, als wenn das DBA nicht in Kraft getreten wäre. Es erfolge jedoch eine Anrechnung der österreichischen Erbschaftssteuer. In diesem Zusammenhang angefallene Kosten zur Regelung des Nachlasses könnten im österreichischen Erbschaftssteuerbemessungsverfahren gem. §20 ErbStG keine Berücksichtigung finden…
…ihrer Staatsbürger einer Besteuerung nach ihrem Recht zu unterziehen, als wenn das DBA nicht in Kraft getreten wäre. Es erfolge jedoch eine Anrechnung der österreichischen Erbschaftssteuer. In diesem Zusammenhang angefallene Kosten zur Regelung des Nachlasses könnten im österreichischen Erbschaftssteuerbemessungsverfahren gem. §20 ErbStG keine Berücksichtigung finden…
…so wird dieser Vorgang nicht vom österreichisch-deutschen Erbschaftssteuerabkommen, BGBl. Nr. 220/1955, erfasst; allerdings ist Deutschland im Hinblick auf von Österreich gewährte Gegenseitigkeit bereit, eine eintretende Doppelbesteuerung auf der Grundlage von § 21 des deutschen Erbschaftssteuergesetzes durch Anrechnung der vom Einheitswert bemessenen österreichischen Schenkungssteuer auf…