…genannten Finanzstrafbehörde (erstinstanzlich) bescheidmäßig verfügte Einleitung des Finanzstrafverfahrens gegen diesen sohin rechtswidrig gewesen ist. Da jene Rechtsbehelfsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates (als zuständige Finanzstrafbehörde zweiter Instanz iSd § 62 Abs.1 FinStrG) "ex tunc" wirkt, ist mangels Anhängigkeit eines Finanzstrafverfahrens gegen die Beschwerdeführerin- die gegen sie gerichtete…
…23 f, Aktenvermerk vom 28. August 2015). Das Finanzamt Gmunden Vöcklabruck hat in diesem Zusammenhang auch eine finanzstrafbehördliche Zuständigkeit in Anspruch genommen, wohl weil noch von keiner diesbezüglichen Anhängigkeit eines Finanzstrafverfahrens gegen A beim bezeichneten Wiener Finanzamt auszugehen war (§ 58 Abs. 1 lit f 2…
… 14 Abs. 3 FinStrG zu qualifizieren ist oder nicht, liegt im Beschwerdefall jedenfalls mit der Ausfertigung bzw. der Versendung des Einleitungsbescheides vom 11.5.2015 eine, die Anhängigkeit eines Finanzstrafverfahrens wegen der u. a. auch die Bf. betreffenden Abgaben (Einkommensteuer 2009 und 2013) auslösende Verfolgungshandlung…
…begangen gewesen sei). Der Vorhalt wäre daher insoweit nicht als Verfolgungshandlung zu qualifizieren. Die erste Verfolgungshandlung in Bezug auf den Vorwurf einer Verkürzung der Einkommensteuer 2006 stelle somit die formelle Einleitung des Finanzstrafverfahrens durch den Bescheid vom 27. April 2013 dar. Zu diesem Zeitpunkt wäre…
…hätten Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe wesentlich milder ausfallen müssen. II. Gegenausführung zur Beschwerde des Amtsbeauftragten vom 10. September 2014 wegen der Einstellung des Vorwurfes einer Einkommensteuerverkürzung für das Jahr 2006 durch den Spruchsenat: Der Spruchsenat hat das Finanzstrafverfahren über diesen Vorwurf eingestellt (S. 2, 10 f)…
…den Ausschluss des Vorstandes des Finanzamtes Salzburg-Stadt bzw. dessen weisungsgebundener Mitarbeiter vom Finanzstrafverfahren (Bl. 18). In einer abschließenden Bemerkung führt der Beschuldigte aus, er wolle diese Sachverhaltsdarstellung an die Mitglieder des Spruchsenates [Finanzstrafsenates] im Finanzstrafverfahren übermitteln, hilfsweise solle ein bestellter Verfahrenshelfer diese Erklärung vortragen…
…eines Finanzvergehens durch Verjährung, wobei bei Erfolgsdelikten wie verfahrensgegenständlich diese fünfjährige Frist (Abs. 2) erst mit Eintritt des Erfolges beginnt. Gemäß § 31 Abs. 4 FinStrG werden in diese Verjährungsfristen u.a. nicht eingerechnet die Zeit, während der wegen der Tat gegen den Täter ein Finanzstrafverfahren…
…Erwägung ein Abschlag um die Hälfte, also auf € 3.000,00 vorzunehmen. Die überlange Dauer des Finanzstrafverfahrens ist mit einem Abschlag um ein Drittel der Geldstrafe zu berücksichtigen. Die obigen Argumente gelten auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei aber der Umstand der schlechten…
… 14 Abs. 3 FinStrG zu qualifizieren ist, liegt im Beschwerdefall mit der Ausfertigung bzw. Versendung des Einleitungsbescheides vom 11.5.2015 ein, die Anhängigkeit eines Finanzstrafverfahrens wegen der u. a. auch den Bf. betreffenden Abgaben (Einkommensteuer 2009 und 2013) auslösende, ein im Rahmen der Beschwerdeentscheidung…
…haben, näher einzugehen. Die vom Bf als inhaltliche Schlüsselfrage dieses Falles bezeichnete Rechtsfrage lässt sich damit dahingehend beantworten, dass die Anhängigkeit eines (behördlichen oder gerichtlichen) Finanzstrafverfahrens wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens für eine Sicherstellung bei einem potenziell Haftungspflichtigen Bedingung ist, für sich allein aber nicht ausreicht…
… 232 BAO für einen Sicherstellungsauftrag drei Anspruchsvoraussetzungen, die kumulativ erfüllt sein müssen, ergeben. Alle drei Kriterien müssen gemeinsam vorliegen. Ist auch nur eine von ihnen nicht erfüllt, so ist die Maßnahme insgesamt unzulässig. Die Anhängigkeit eines Finanzstrafverfahrens wegen eines Vorsatzdeliktes gegenüber dem Bf (erste Voraussetzung…
…Bestimmung des § 232 Abs. 3 BAO nur die Prüfung der Formalvoraussetzung der Anhängigkeit eines Finanzstrafverfahrens gegen einen der Begehung eines vorsätzlichen Finanzvergehens oder einer vorsätzlichen Verletzung von Abgabenvorschriften der Länder und Gemeinden Verdächtigen hinsichtlich jenes Betrages, um den die Abgaben voraussichtlich verkürzt wurden, aufgetragen wird…
…Haftung den Finanzstrafbehörden und gelten, soweit das FinStrG nicht anderes bestimmt die Bundesabgabenordnung und die Abgabenexekutionsordnung sinngemäß. § 172 Abs. 2 FinStrG bestimmt als (weitere) Formalvoraussetzung, dass ein (derartiger) Sicherstellungsauftrag erst nach der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens (§ 82 Abs. 3 und § 83 Abs. 3) erlassen werden darf…
…eines (rechtskräftigen) Schuldspruches ein entsprechender Haftungsbescheid vollstreckt werden kann; wird der Verdächtige nicht verurteilt (bestraft), so sind die Sicherstellungsmaßnahmen von Amts wegen aufzuheben. Die in der Begründung des angefochtenen Bescheides festgestellte Anhängigkeit eines Finanzstrafverfahrens wurde vom Bw nicht bestritten. Bestätigt wird die Anhängigkeit des Finanzstrafverfahrens…
…sein müssen, namentlich die Anhängigkeit eines Finanzstrafverfahrens wegen eines Vorsatzdeliktes (Abs. 3), das Entstehen des Abgabenanspruches gegenüber dem Betroffenen (Abs. 1) und zumindest drohende Maßnahmen zur Vermögensverschiebung (Abs. 1). Alle drei Kriterien müssten gemeinsam vorliegen. Sei auch nur eine von ihnen nicht erfüllt, so sei…
…würde eine Gleichsetzung des Begriffes der „Anhängigkeit eines Finanzstrafverfahrens“ gem. § 30a Abs. 6 FinStrG mit dem einer Verfolgungshandlung gem. § 29 Abs. 2 lit a FinStrG dazu führen, dass § 30a FinStrG unanwendbar würde. Denn § 30a Abs. 1 FinStrG setze die „Feststellung eines begründeten Verdachtes auf ein…
…z.B. in einem diesbezüglichen Beschwerdeverfahren festgestellt wird, dass eine Zwangsstrafe zu Unrecht verhängt worden ist: Mit ersatzloser Aufhebung des diese vorschreibenden Bescheides ist die Sache erledigt. Im Falle der Anhängigkeit eines Finanzstrafverfahrens wäre es aber mit der Aufhebung eines Straferkenntnisses nicht getan, es ist…
…Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist daher für die Frage der "Anhängigkeit" ohne Bedeutung (VwGH 26.6.1997, 96/16/0209). Nur nebenbei sei erwähnt, dass die erste förmliche Vorladung des Bf. zur Vernehmung als Verdächtiger durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz am 13. März 2000 mit einem…
…durch Grassner Lenz Thewanger & Partner, Rechtsanwälte, 4020 Linz, Elisabethstraße 1, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 21. Juli 2004 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Hauptzollamtes Linz, vertreten durch HR Dr. Norbert Koplinger, vom 24…
…genannten Finanzstrafbehörde (erstinstanzlich) bescheidmäßig verfügte Einleitung des Finanzstrafverfahrens gegen diesen sohin rechtswidrig gewesen ist. Da jene Rechtsbehelfsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates (als zuständige Finanzstrafbehörde zweiter Instanz iSd § 62 Abs.1 FinStrG) "ex tunc" wirkt, ist mangels Anhängigkeit eines Finanzstrafverfahrens gegen die Beschwerdeführerin- die gegen sie gerichtete…