Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg betreffend Zurückweisung der Berufung gegen den Umsatzsteuersteuerbescheid 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung…
…dem Einspruch ist zu beurteilen, ob die Schuldfrage bekämpft wird oder er sich ausdrücklich nur gegen die Höhe der verhängten Strafe richtet. Die Beurteilung des Anfechtungsumfanges der Parteienerklärung hat in einer objektiven Betrachtungsweise des Rechtsmittels in seiner Gesamtheit zu erfolgen. Maßgebend ist der objektive Erklärungsgehalt…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch | den Richter | Mag. Erich Schwaiger, | zur Beschwerdesache | | der Beschwerdeführerin | Bf_AG, Adresse vertreten durch die Treuhand - Salzburg GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 5020 Salzburg…
…mit der aufzuhebenden Gesetzesstelle untrennbar zusammenhängenden Bestimmungen erfasst werden (zB VfGH 13.12.2024, G 151/2024, V 83/2024). Im Gesetzesprüfungsverfahren darf daher der Anfechtungsumfang nicht zu eng gewählt werden (vgl VfSlg 16.212/2001; 16.365/2001; 18.142/2007; 19.496/2011)…
…1. Dieser Grundposition folgend geht der Verfassungsgerichtshof davon aus, dass im Gesetzesprüfungsverfahren der Anfechtungsumfang der in Prüfung gezogenen Norm bei sonstiger Unzulässigkeit des Prüfungsantrages nicht zu eng gewählt werden darf. Unter dem Aspekt einer nicht trennbaren Einheit in Prüfung zu ziehender Vorschriften ergibt sich ferner…
…1. Dieser Grundposition folgend geht der Verfassungsgerichtshof davon aus, dass im Gesetzesprüfungsverfahren der Anfechtungsumfang der in Prüfung gezogenen Norm bei sonstiger Unzulässigkeit des Prüfungsantrages nicht zu eng gewählt werden darf. Unter dem Aspekt einer nicht trennbaren Einheit in Prüfung zu ziehender Vorschriften ergibt sich ferner…
…Verfahren berücksichtigt worden sein. Diese Rechnungen wurden jedoch abermals dem Vorlageantrag beigelegt. Welche Gegenstände betreffen diese Rechnungen jeweils? Bitte präzisieren Sie den Anfechtungsumfang Ihrer Beschwerde." Das Ergänzungsersuchen wurde telefonisch insoweit beantwortet, als mitgeteilt wurde, dass "der angesprochene Schuh" nicht mehr existiere. II. Das Bundesfinanzgericht hat…
…12***, ***6*** und ***10***, jeweils vom 26.02.2020, das Rechtsmittel der Beschwerde und erstattete zum Anfechtungsumfang die Erklärung an das Bundesfinanzgericht, dass sie die angefochtenen Bescheide jeweils wegen formeller und inhaltlicher Rechtswidrigkeit im gesamten Umfang anfechte, und zwar mit folgender Begründung: Gem § 93 Abs…
…2017 zugestellt. Die am heutigen Tage erhobene Beschwerde ist daher jedenfalls rechtzeitig. II. Anfechtungsumfang Das gegenständliche Straferkenntnis wird seinem gesamten Umfang angefochten. III. Anfechtungsgrund Geltend gemacht wird der Anfechtungsgrund der inhaltlichen Rechtswidrigkeit. Der Anfechtungsgrund im Einzelnen: Der gegenständliche Bescheid ist auf Grundlage der Bestimmung des §…
…2 erster Satz SBBG (siehe Punkt V.2 ) sind daher präjudiziell für die Entscheidung des BFG (§ 62 Abs 2 VfGG). Zum Anfechtungsumfang im Zusammenhang mit der Wortfolge „ohne Zustellnachweis“ in § 8 Abs 6 erster Satz SBBG: Siehe Punkt IV.1. b.) Rechtsfolgen einer Aufhebung der…
…156 FinStrG. Hier verkenne die Behörde die Thematik eines allenfalls ausstehenden Sachbeweises und verwechsle einen offenen/unerledigten Beweisantrag mit einem Behebungserfordernis für ein Formgebrechen. Da die eingebrachte Berufung sämtlichen Formerfordernissen entsprochen habe (insbesondere Erklärung über den Anfechtungsumfang, Anführen des angefochtenen Erkenntnisses, ein entsprechendes Sachvorbringen einschließlich…
…von Aussetzungszinsen werde zweckmäßiger- und wohl auch zutreffenderweise erst nach rechtskräftig erfolgter Erledigung der behängenden Berufungsverfahren abschließend zu entscheiden sein. Der Berufungswerber stelle daher den Antrag, den angefochtenen Bescheid im Anfechtungsumfang in Abänderung seines Inhaltes ersatzlos aufzuheben bzw. die festgesetzten Aussetzungszinsen mit € Null festzusetzen…
…für den Fall angeregt, dass die Verfassungswidrigkeit alleine im angegebenen Prozentsatz von 5% zu verorten wäre, der Verfassungsgerichtshof aber gleichzeitig den Anfechtungsumfang des Hauptantrags derart zu weit gefasst ansehe, dass er ihn nicht einer Behandlung unterziehen wolle und er ferner geneigt sei, gemäß Art 140…
…für den Fall angeregt, dass die Verfassungswidrigkeit alleine im angegebenen Prozentsatz von 5% zu verorten wäre, der Verfassungsgerichtshof aber gleichzeitig den Anfechtungsumfang des Hauptantrags derart zu weit gefasst ansehe, dass er ihn nicht einer Behandlung unterziehen wolle und er ferner geneigt sei, gemäß Art 140…
…richtet, der Schuldspruch bleibt unangefochten, wird wie folgt ausgeführt: "1. Anfechtungsumfang Das angefochtene Erkenntnis wird insoweit bekämpft, als über die Beschwerdeführerin eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 16.500,00 sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe von 66 Tagen verhängt wurde. Es wird ausschließlich die Strafhöhe angefochten…
…beiden weiteren Beschwerden Gegenstand der Verhandlung vom 29.1.2026 sein werden. **** Beschwerde des Beschuldigten vom 17.10.2025: "Anfechtungsumfang Der Beschuldigte ficht das angefochtene Erkenntnis in seinem vollständigen Umfang an. Beschwerdegründe Das angefochtene Erkenntnis leidet an Rechtswidrigkeit seines Inhaltes sowie an einer Verletzung von…
…Kompetenz des VfGH (vgl. Pfau, Das Bundesfinanzgericht als Antragsteller im Normenprüfungsverfahren, ÖStZ 2014, 347). Der Anfechtungsumfang ist so zu wählen, dass einerseits der verbleibende Teil nicht einen völlig veränderten, dem Gesetzgeber nicht mehr zusinnbaren Inhalt annimmt (z.B. VfGH 27.9.1990, G 170/88…
…auf Grund" der Beschwerde zu prüfen (und was ein einfaches Kalkül der Rechtswidrigkeit des Rechtsaktes voraussetzte), sondern - weiter und nicht gebunden an den Anfechtungsumfang - die Angelegenheit zu erledigen ist, welche schon von der Behörde zu entscheiden war. Der dadurch eingeräumte erweiterte Aufgriffsspielraum im Rahmen einer…
…PI1***-)Sektor mehrfach unsachlich. § 2 StabAbgG verstößt somit auch gegen das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Unversehrtheit des Eigentums. 4. Anfechtungsumfang 4.1. Hauptantrag Die Grenzen der Aufhebung einer auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfenden Gesetzesbestimmung sind so zu ziehen, dass der verbleibende Gesetzesteil nicht einen völlig…
…I 142/2000 für die beschwerdegegenständlichen Veranlagungsjahre 2005 bis 2011 maßgebend und wirksam. Die vom BFG angefochtenen Normen sind daher präjudiziell. Im Gesetzesprüfungsverfahren soll der Anfechtungsumfang der in Prüfung gezogenen Norm bei sonstiger Unzulässigkeit des Prüfungsantrages nicht zu eng gewählt werden (VfSlg 16.212/2001…