…Vielmehr wurde im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 14. Dezember 2004 bekannt gegeben, dass keine erhebliche Härte wegen wirtschaftlicher Notlage vorliegen würde. Die Tatsache der Anfechtung der Abgabenvorschreibung begründet für sich allein noch keinen Härtefall. Der Verwaltungsgerichtshof hat nämlich in diesem Zusammenhang ausgesprochen, dass die…
…verbleibt. Die Tatsache der Anfechtung der Abgabenvorschreibung begründet für sich alleine noch keine erhebliche Härte. Die sofortige Entrichtung und allenfalls die zwangsweise Einbringung einer wegen eines offenen Rechtsmittelverfahrens noch nicht in Rechtskraft erwachsenen Abgabenschuld bedeutet nur dann eine erhebliche Härte, wenn der angefochtene Bescheid offenkundig…
…der Anfechtung der Abgabenvorschreibung von einer erheblichen Härte ausgegangen werden könnte. Zunächst ist festzustellen, dass die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten aus einer Vorschreibung von Altlastenbeitrag stammen, die einer Überprüfung im Rechtsbehelfsverfahren zweiter Rechtsstufe vor dem Unabhängigen Finanzsenat zugeführt wurden. In diesem Verfahren ist zu prüfen, ob der…
…wegen wirtschaftlicher Notlage vorliegen würde. Der diesbezügliche Ergänzungsvorhalt des Unabhängigen Finanzsenates vom 9. Jänner 2008 wurde keiner Beantwortung zugeführt. Die Tatsache der Anfechtung der Abgabenvorschreibung begründet für sich allein noch keinen Härtefall. Der Verwaltungsgerichtshof hat nämlich in diesem Zusammenhang ausgesprochen, dass die sofortige Entrichtung und…
…Frage sei, ob der Geschäftsführer oder die sonst für die Erfüllung abgabenrechtlicher Vorschriften verpflichteten Personen zu Recht als Haftende für Abgaben der von ihnen geführten Gesellschaft herangezogen worden seien oder nicht, nicht jedoch, ob die Abgabenvorschreibungen an die Gesellschaft zu Recht bestünden oder nicht. Einwendungen…
…nicht dargelegt, warum eine Belastung des Grundvermögens nicht möglich ist. Das Stundungsansuchen wird also lediglich mit der bisherigen Verfahrensdauer und der Tatsache der Anfechtung der Abgabenvorschreibung begründet. Hinsichtlich der Verfahrensdauer ist folgendes auszuführen: Den Abgabenbehörden sind ebenso wie den Abgabenpflichtigen bestimmte Fristen gesetzlich vorgeschrieben (vgl. …
…VwGH 24.2.1993, 91/13/0200). Die Tatsache der Anfechtung einer Abgabenvorschreibung begründet für sich allein noch keinen Härtefall. Ein solcher läge nur dann vor, wenn die Vorschreibung klar und eindeutig unrichtig wäre, der Bescheid also offenkundige, klare Fehler enthielte, deren Beseitigung im Rechtsweg…
…sei. Schon die Tatsache der Anfechtung zeige, dass die Finanzbehörde bevorzugt und begünstigt gewesen sei und tatsächlich Zahlungen vor vielen anderen Gläubigern erhalten habe. Die Finanzbehörde sei offenbar auch dieser Auffassung gewesen, weil ohne Rechtsstreit der angefochtene Betrag der Konkursmasse zurückgezahlt worden sei. Hinsichtlich Lohnsteuer…
…das Finanzamt in der Bescheidbegründung anscheinend Ursache und Wirkung verkenne. Wenn die Heranziehung als Haftender als einziges Entscheidungskriterium herangezogen werde, könne es niemals zu einer Nachsicht von Abgaben kommen. Im Nachsichtsverfahren stehe auch nicht zur Diskussion, aus welchen Gründen es zu dieser Abgabenvorschreibung gekommen sei…
…Auch das übrige, die Rechtmäßigkeit der Abgabenvorschreibung in Abrede stellende Vorbringen stehe in keinem unmittelbaren Konnex zum angefochtenen Gegenstandsloserklärungsbescheid. Gegen diese Berufungsvorentscheidung richtet sich die von der Bf. (vertreten durch deren Geschäftsführer TG ) am 7.6.2005 und damit rechtzeitig eingebrachte Beschwerde iSd Art.243…
…Berufungsvorentscheidungen ... ist als Rechtsbehelf der zweiten Stufe (Art. 243 Abs. 2 Buchstabe b) ZK) die Beschwerde an den örtlich und dachlich zuständigen Berufungssenat (§ 85d Abs. 5) zulässig. Die Beschwerde ist im Fall der Anfechtung von Berufungsvorentscheidungen innerhalb der Beschwerdefrist bei einer der Finanzlandesdirektionen einzubringen. Beschwerden…
…der vom Zollamt eingeräumten Frist zur Wahrung des Parteiengehörs). Durch die genau an diesem Tag vorgenommene Abgabenvorschreibung hat das Zollamt daher nicht gegen die eben zitierten gesetzlichen Bestimmungen verstoßen. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die erwähnte zweitägige Frist nur Bedeutung für die Abführung der…
…Abs. 5 erster Halbsatz AbgEO), wodurch dem die Möglichkeit der Anfechtung gegeben ist (Liebeg, AbgEO2, § 26 Rz 15). Die Pfändungsgebühr ist eine Amtshandlungsgebühr (VwGH 24.2.2000, 96/15/0044). Die Lösung der Frage, ob eine einheitliche oder aber mehrere gesonderte Pfändungsgebühren vorzuschreiben sind, hängt…
…zwei Tage nach dem 11. August) vorgenommene Abgabenvorschreibung hat das Zollamt daher nicht gegen eben zitierten gesetzlichen Bestimmungen verstoßen. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die erwähnte zweitägige Frist nur Bedeutung für die Abführung der Eigenmittel an die Kommission hat. Sie dient also nicht dem…
…am 17. August 2012. Die betreffende Zollschuld ist aber bereits am 16. August 2009 entstanden. In diesen beiden Fällen war die Abgabenvorschreibung daher wegen bereits eingetretener Festsetzungsverjährung unzulässig. Der vom Zollamt (etwa in der Berufungsvorentscheidung vom 5.12.2012, Zl. 320000/XX45) vertretenen Ansicht, die…
…den der den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist, ist die Beschwerde des ***Bf2*** gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO iVm § 246 Abs. 1 BAO mangels Aktivlegitimation mit Beschluss zurückzuweisen Das Bundesfinanzgericht geht davon aus, dass der Nachsichtsantrag des ***Bf2*** bei der belangten…
…von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer iSd § 72 a ZollR-DG jeweils Abstand zu nehmen und die Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG jeweils nicht festzusetzen, ausdrücklich von der Anfechtung ausgenommen. Im Hinblick auf den Charakter der angefochtenen Bescheide als Sammelbescheide ist somit…
…von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer iSd § 72 a ZollR-DG jeweils Abstand zu nehmen und die Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG jeweils nicht festzusetzen, ausdrücklich von der Anfechtung ausgenommen. Im Hinblick auf den Charakter der angefochtenen Bescheide als Sammelbescheide ist somit…
…hiezu auch die Zusammenfassung der Lehre und Rechtsprechung zu diesem Begriff bei Stoll, BAO III, 2247 ff, sowie insbesondere das Erkenntnis des VwGH vom 5.5.1992, 92/14/0053). Im letztgenannten Erkenntnis sprach der Verwaltungsgerichtshof aus, die Tatsache der Anfechtung einer Abgabenvorschreibung (dort mit…
…bedeutet daher eine trotz zumutbarer Vorsorge eingetretene schwere Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Dispositionsfähigkeit des Abgabenschuldners. Die Tatsache der Anfechtung einer Abgabenvorschreibung begründet für sich allein noch keinen Härtefall. Ein solcher läge nur dann vor, wenn die Vorschreibung klar und eindeutig unrichtig wäre, der Bescheid also offenkundige…