…bereits im Antrag, der Revision aufschiebenden Wirkung zuzuerkennen, eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der von ihm als Amtspartei zu vertretenden öffentlichen Interessen als Folge einer Umsetzung des angefochtenen Erkenntnisses in die Wirklichkeit konkretisieren müssen. Dies hat das Zollamt jedoch nicht getan, sodass dem Antrag, der Revision die…
…kommt sie daher für die gegenständliche Abgabenschuld nicht mehr als Gesamtschuldner in Betracht. Da eine wirksame Erlassung eines Zurückweisungsbeschlusses gegenüber der X nicht mehr möglich ist, wird der gegenständliche Beschluss nur der Amtspartei zugestellt. Der bisherigen rechtsfreundliche Vertreter der X, der RA-X Rechtsanwalt GmbH…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Dr. Doris Ahmad, 3340 Waidhofen/Ybbs, Kapuzinergasse 6, vom 7. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes AMS., vertreten durch Mag. Michael Wieser, vom 9. Juli 2008 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002…
…muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 292 BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu…
Vorlieferanten, haben erst nach Eintritt von Hrn. HS bei der Fa. H begonnen. Dessen vorherige berufliche Tätigkeit ist sehr wohl ein Indiz dafür, dass diese Geschäftsverbindungen über Vermittlung des Herrn HS zustande gekommen sind. Wenn der Berufungswerber meint, dass es unwahrscheinlich ist, dass sich jemand…
…muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 292 BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu…
…des Abgabepflichtigen besteht im kontradiktorischen Rechtsmittelverfahren vor dem UFS fort. Im Hinblick auf die Funktion des UFS als unabhängiges Kontroll- und Rechtschutzorgan ist es deshalb primäre Pflicht der Amtspartei (Finanzamt) den Abgabenanspruch darzutun und des Abgabepflichtigen, seinen Einwand über die Einschränkung oder des Nichtbestehen des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Meister und die fachkundigen Laienrichter Mag. Robert Soder und Dr. Walter Zisler in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Tankstellenpächter, whft. XXX vertreten…
…Allerdings kommt der Mitwirkungspflicht der Verfahrensparteien bei der Durchsetzung der steuerrechtlichen Ansprüche vor der Rechtsmittelbehörde durch das System des kontradiktorischen Zwei-Parteien-Verfahrens eine verstärkte Bedeutung zu. Auch im zweitinstanzlichen Berufungsverfahren kommt es daher primär der Abgabenbehörde erster Instanz als Amtspartei zu, den Abgabenanspruch darzutun…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der EW, vertreten durch die KGmbH, vom 30. Dezember 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes L vom 24. November 2003 betreffend Erdgasabgabe und Erdgasvergütung für 2000 und 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der EW, vertreten durch die KGmbH, vom 21. Juni 2000 gegen die Bescheide des Finanzamtes L vom 19. Mai und 24. Mai 2000 betreffend Erdgasabgabe und Erdgasvergütung für 1997 bis 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…sein wird und somit eine Fahrzeit von mehr als etwa 90 Minuten je Fahrtrichtung als generelle Zumutbarkeitsobergrenze für die tägliche Rückkehr zum Wohnort anzunehmen sei, hat der UFS in weiterer Folge mehrfach - von der jeweiligen Amtspartei nicht vor dem VwGH angefochten - wiederholt (UFS 24. 8…
…zu nehmen ist. Da allerdings eine Berufungsentscheidung der Partei (§ 78 BAO) nicht mehr zugestellt werden kann, kann eine solche durch die Berufungsbehörde auch nicht erlassen werden. Das Berufungsverfahren war daher einzustellen; der Beschluss ergeht nur an die Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO). Wien, am 23…
…Punkt A.3.5. GO UFS) und/oder ein Sachbescheid bekämpft wird, der Disposition der Partei (§ 78 BAO) und nicht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) obliegt, wogegen sich eine Berufung richtet: Da Berufungsgegenstand ausschließlich die Frage der Aberkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages jeweils für den gesamten…
…Juni 2008, b: Ablichtung der zitierten Beantwortung, c: Ablichtungen von Routenplaner-Ausdrucken) an das Finanzamt: "Zur Fortsetzung des Berufungsverfahrens wird dem Finanzamt als Amtspartei das gegenüber dem Berufungswerber durchgeführte Vorhalteverfahren anhand der o.a. Beilagen a) und b) zur Kenntnis gebracht. Gemäß § 63 Abs 1…
…der Abgabenbehörde erster Instanz und der Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen wirkt im kontradiktorischen Rechtsmittelverfahren vor dem UFS noch verstärkt fort. Im Hinblick auf die Funktion des UFS als unabhängiges Kontroll- und Rechtschutzorgan ist es daher Pflicht der Amtspartei (Finanzamt) den gemeinten Abgabenanspruch darzutun und des Abgabepflichtigen…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen S.R., (Bf.) vertreten zunächst durch LBG Wthd, 1030 Wien, Boerhaavegasse 6, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 16. November 2005 gegen…
…von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt, einem Wirtschaftsprüfer oder einem Steuerberater unterschrieben sein. Gemäß § 292 BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, OR Mag. Gerhard Groschedl, über den Antrag von Herrn M.K., Wien, vom 11. März 2005 auf Erlassung eines Mängelbehebungsauftrages zu Recht erkannt: Der Antrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Begründung…
…ist nicht relevant. Eine derartige Rechtsauslegung kann auch nicht der gebotenen Rechtssicherheit entsprechen, da damit der Lauf der Rechtsmittelfrist für die Amtspartei von einem ihm zeitlich nicht bestimmbaren, außerhalb der Sphäre des Spruchsenates noch unbekannten Ereignis ausgelöst werden würde. Die Übermittlung von Akten bzw. Aktenteilen …