… 65 Abs. 1 ZollR-DG durch Anschlag bei den Zollstellen Aufgrund des § 65 Abs. 1 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG), BGBl. Nr. 659/1994, in der Fassung BGBl. I Nr. 163/2015, wird verordnet: I. Die Zollentrichtungsverordnung 2002, GZ 14 0210/12-V/8…
…Der Anhang wird durch den Anhang dieser Verordnung ersetzt. 2. Der Anhang der Verordnung in der Fassung dieser Verordnung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Bundesministerium für Finanzen, 28. September 2026 Anhang Verzeichnis der für die Barzahlung bei den Zollstellen zugelassenen fremden Währungen und…
…ziehen konnte und somit selbst größtes Interesse an einer reibungslosen Abwicklung haben musste. Dazu kommt, dass die Firma FIRMA1 als Käuferin folgende Auflagen des Zollamtes Wien akzeptierte: ... "Durch den Kauf entsteht für Sie die Verpflichtung, die gekauften Waren aus dem Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft zu…
…Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht (Vorlageantrag). Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Sachverhalt unrichtig festgestellt sei, da sich ein anderer Zwischenhändler bei seiner Steuerberaterin nach der Unbedenklichkeit der geschlossenen Verträge erkundigt habe. Auch ***1*** habe sich beim Finanzamt und beim Zollamt bestätigen…
…Der Aussage des Kraftfahrers ***26*** anlässlich seiner Einvernahme durch das Zollamt als Finanzstrafbehörde am 18. Mai 2017 lässt sich ableiten, dass ihm wiederum der Disponent der ***16*** die Anzahl der in ***15*** abzuholenden Paletten mitgeteilt habe (der Lastkraftwagen verfügte über eine Ladekapazität von maximal 17…
Artikel 109 Abgabenentrichtung (1) Die Zahlung ist in bar oder mit einem anderen Zahlungsmittel, das schuldbefreiende Wirkung hat, zu leisten, wobei auch eine Aufrechnung in Übereinstimmung mit dem einzelstaatlichen Recht möglich ist. (2) Der Abgabenbetrag kann von einem Dritten anstelle des Zollschuldners entrichtet werden. (3…
…Verordnung (EU) 2015/2446 unverzüglich. Die Überwachungszollstelle kann den von dem Inhaber der Bewilligung ermittelten Betrag der Einfuhrabgaben akzeptieren. (2) Der Betrag der Einfuhrabgaben wird innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Übermittlung der Abrechnung an die Überwachungszollstelle gemäß Artikel 104 des Zollkodex buchmäßig…
…auf "nicht kritische" Kontingente anzuwenden. Der Zollschuldbetrag ist unmittelbar nach der Abgabenberechnung als A00 bzw. A10 buchmäßig zu erfassen. Die Aufhebung der Überwachung der Zollanmeldung sowie eine allenfalls erforderliche Nacherhebung von Abgaben erfolgt für das gesamte Anwendungsgebiet durch die Kontingentstelle (§ 8 der Durchführungsverordnung zum AVOG).
Artikel 110 Zahlungsaufschub Die Zollbehörden bewilligen dem Beteiligten auf Antrag gegen Leistung einer Sicherheit einen Zahlungsaufschub in folgender Form: a)einzeln für jeden nach Artikel 105 Absatz 1 Unterabsatz 1 oder Artikel 105 Absatz 4 buchmäßig erfassten Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag, b)global für den Gesamtbetrag…
…Absatz 3 Buchstaben a und b des Zollkodex) Ist eine Zollschuld für Waren entstanden, die in das Unionsversandverfahren oder in das Versandverfahren nach dem TIR-Übereinkommen übergeführt wurden, unterrichten die für die Erhebung zuständigen Zollbehörden die Abgangszollstelle über die Erhebung der Zölle und sonstigen Abgaben.
…Antrag nur dann als gestellt, wenn Name und Adresse des Barzahlers bzw. dessen Bankverbindung mit Kontonummer deutlich lesbar angegeben sind, um eine allfällige Rückzahlung der Sicherheitsleistung durch Postanweisung oder Banküberweisung durchführen zu können. Bei Zollplafonds sind nur die Voraussetzungen gemäß Abschnitt 2.1.1. erforderlich.
…112 Absatz 1 wird die Frist höchstens um den Zeitraum verlängert, den der Zollschuldner benötigt, um alle für die Erfüllung seiner Verpflichtungen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. (2) Wurden dem Zollschuldner Zahlungserleichterungen nach den Artikeln 110 bis 112 gewährt, so hat die Zahlung innerhalb der im…
…Absatz 1 ermittelten Betrag ein. Die Zollschuld gilt als zum Zeitpunkt dieser Einreichung mitgeteilt. (3) Der Inhaber der Bewilligung entrichtet den in Absatz 2 genannten Betrag innerhalb des in der Bewilligung vorgesehenen Zeitraums und spätestens innerhalb der Frist gemäß Artikel 108 Absatz 1 des Zollkodex.
…Bei Barzahlern Bei der Berechnung der Abgaben ist anlässlich der Abfertigung davon auszugehen, dass die Abfertigung im Rahmen des Zollkontingentes oder des Zollplafonds erfolgt. Es ist daher der Kontingent- oder PlafondzollsatzKontingentzollsatz der Abgabenberechnung zugrunde zu legen. Darüber hinausBei Kontingentanträgen ist bei Abfertigungen zu einem Kontingentzollsatz…
…Ergibt die Überprüfung der Abrechnung, dass Zollschuldbeträge aus anderen als den vorgenannten Gründen entstanden sind (zB Art. 79 UZK), ist analog zu Abschnitt 5.4.2.1. vorzugehen, allenfalls kommen in diesen Fällen Verzugszinsen und Verwaltungsabgaben in Betracht. Zollschuldbeträge, die außerhalb der Überlassungsfunktion durch faktische…
…die Waren in das betreffende Verfahren übergeführt oder vorübergehend verwahrt werden. Wurde ein besonderes Verfahren (ausgenommen die Endverwendung) erledigt oder die Überwachung der Waren in der Endverwendung oder die vorübergehende Verwahrung ordnungsgemäß beendet, ist die Sicherheit von den Zollbehörden des Mitgliedstaats auszuzahlen, in dem die…
…werden, die die Differenz zwischen dem aufgrund der Angaben in der Zollanmeldung ermittelten Betrag und dem Betrag abdeckt, der letztlich zu entrichten sein könnte. Der Antragsteller kann jedoch, anstatt diese Sicherheit zu leisten, die unverzügliche Mitteilung der Zollschuld, die durch die Waren letztlich entstehen kann…
…Abgabenberechnung Die Berechnung der Abgaben darf die Weitergabe der Zollanmeldung zu Zwecken der Zollkontingentanmeldung nicht verzögern. Erfolgt die Berechung nicht im Rahmen des Automatikverfahrens, so wird die Abgabenberechnung somit nach der Weitergabe der Meldung zu erfolgen haben, wenn die Abgabenberechnung nicht ohne erhebliche Zeitverzögerung unmittelbar…
…Gewähr für die Entrichtung des Betrags der der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und anderen Abgaben bietet. (2) Die Barsicherheit oder jedes andere gleichwertige Zahlungsmittel wird nach Maßgabe der geltenden Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats geleistet, in dem die Sicherheit verlangt wird. Wird eine Sicherheit durch Hinterlegung…
…der die Sicherheit akzeptiert hat, dem Mitgliedstaat, in dem die Zollschuld entstanden ist, auf dessen Aufforderung hin und nach Ablauf der Zahlungsfrist den Betrag der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabe in Höhe der nicht bezahlten Zollschuld, die von der Sicherheit abgedeckt wird. Die Überweisung muss innerhalb eines…