…auch VwGH 25.11.2015, 2011/13/0091). Bei Abwägung der Gesamtheit der persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen des Bf zu den beiden Vertragsstaaten Österreich und Schweiz im fraglichen Zeitraum kam das Bundesfinanzgericht daher zu dem Schluss, dass die Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen des Bf…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Kittinger Karl, das sonstige hauptberufliche Mitglied Oberrätin Dr. Michaela Schmutzer und die Laienbeisitzer Dr. Jörg Krainhöfner und Mag. Reinhard Fischill als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen den Bw…
… 303 Abs. 4 BAO erforderlich machen. Die Wiederaufnahme wurde unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen ( § 20 BAO ) verfügt. Im vorliegenden Fall überwiegt das öffentliche Interesse an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung das Interesse auf Rechtsbeständigkeit und die steuerlichen Auswirkungen können nicht als geringfügig angesehen werden." Die…
…zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die…
…13). Die Aufhebung nach § 299 Abs. 1 BAO liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Ermessensentscheidungen erfordern eine Abwägung der ermessensrelevanten Umstände. Diese Abwägung ist nach Maßgabe des § 93 Abs. 3 lit a BAO in der Begründung des Aufhebungsbescheides darzustellen. Hinsichtlich des Ermessens fehlt jegliche Begründung seitens…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Steurer und die weiteren Mitglieder Dr. Gerhild Fellner, Prok. Bernd Feldkircher und Dr. Klaus Holbach im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufungen des KG, vertreten durch die Dr. Elmar Giesinger Steuerberatungs-GmbH, 6844 Altach…
…keine "berücksichtigungswürdige Gründe" als Voraussetzung für eine Ermessensentscheidung vorliegen, war es dem Bundesfinanzgericht verwehrt, bei Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen eine Gnadenmaßnahme im Rahmen des Ermessens zu gewähren, sodass die Beschwerde abzuweisen war. Die Frage, ob der Gesundheitszustand eines Bestraften die Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe gestattet…
…die Glaubhaftmachung der Notwendigkeit der Erlassung der einstweiligen Anordnung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, das Feststehen der Dringlichkeit im Sinne der Verhinderung des Eintritts eines schweren und nicht wieder gutzumachenden Schadens beim Antragsteller und gegebenenfalls die Abwägung aller bestehenden Interessen. Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen…
…mitbringe!" (Mail 05. Jänner 2023) steht grundlegend im Widerspruch zur freien Beweiswürdigung iSd § 45 Abs 2 AVG und entbehrt jeglicher (gesetzlicher) Grundlage. Bei Abwägung der Angaben des anzeigelegenden Organes und dem Vorbringen des Bf. als Beschuldigter, der in der Wahl seiner Verteidigung völlig frei ist…
…sich aus die von ihr nach dem Innenverhältnis zu tragende und deshalb ihr vorgeschriebene Schenkungssteuerschuld zeitgerecht zu begleichen. Deren Verhalten spricht somit bei Abwägung der bei der Ermessensübung anzuwendenden beiden Kriterien unter dem Gesichtspunkt der „Billigkeit“ gegen eine Inanspruchnahme des Geschenkgebers, wenn man außerdem berücksichtigt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw, vertreten durch Mag. Dr. Lisbeth Rogy, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1030 Wien, Geusaugasse 39/8, vom 25. August 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 4/5/10, vertreten durch Hofrat Mag. Christian Wolf, vom 24. Juli…
…von der gewerblichen Tätigkeit abgetrennt und dem Hoheitsbereich zugeordnet. Die in § 2 Abs 4 KStG vorgeschriebene Abwägung der Tätigkeitsbereiche zur Beurteilung von Mischbetrieben habe danach nur stattzufinden, wenn die beiden Tätigkeiten in einem so engen Zusammenhang stünden, dass eine Aufspaltung nicht möglich oder zumutbar sei…
…den persönlichen Verhältnissen des Abgabenschuldners vorliege. Dies versetze die Behörde in die Lage eine Ermessensentscheidung im Sinne des § 20 BAO, unter Abwägung der Zweckmäßigkeit und Billigkeit zu treffen. Im Rahmen dieses Ermessens habe die Behörde jedoch auch zu berücksichtigen, dass der aushaftende Abgabenrückstand auf ein…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden A, den Richter B und die fachkundigen Laienrichter C und D in der Finanzstrafsache gegen Bf. wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die…
Diese Aufhebung erfolgt unter Abwägung der Interessen der Parteien auch deswegen, weil auf diese Art und Weise der BW die Möglichkeit gegeben wird, beim Fehlen von Ermittlungen der erstinstanzlichen Behörde ihre Interessen durch zwei Instanzen geltend zu machen. Dadurch wäre nicht nur der Aufwand für…
In gesamthafter Abwägung kann daher doch der Ausgangswert ausnahmsweise auf € 25.000,00 abgemildert werden, wovon in Anbetracht der Sorgepflicht für die Tochter ein Abschlag um ein Fünftel und in Anbetracht der nunmehrigen äußerst ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten ein weiterer Abschlag um die…
Der VwGH vertritt, dass ein Bewerben steuerlicher Vorteile bei entsprechender Intensität und nach Abwägung mit anderen in Aussicht gestellten Vorteilen der Beteiligung zum Verlustausgleichsverbot führen kann (VwGH 21.2.2018, Ro 2016/13/0027). Da aber gar nicht mit Steuervorteilen geworben wird, erübrigte sich eine…
…die verhängte Strafe von € 90.000,00 sowie die Höhe der Kosten des Strafverfahrens von € 500,00 deutlich überhöht. Bei Abwägung aller Milderungs- und Erschwerungsgründe wäre ein Strafausmaß von ca. € 50.000,00 tatsächlich schuld- und tatangemessen gewesen und werde daher beantragt…
…dass seit dem Hauskauf bzw spätestens seit der Beendigung der beruflichen Tätigkeit Ende 2015 relevante und enge Bindungen zu Österreich bestanden und bis heute bestehen. Nach einer Abwägung der Gesamtheit der persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen der Bf gelangt das BFG somit in freier Beweiswürdigung gem …
…wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Revisionswerber…