…3.2001 gem. § 85 Z 7 GewO beendet. Mit Mietvertrag abgeschlossen am 10.2.2000 vermietete der Bw. nach Abverkauf des gesamten Warenlagers und Verkauf bzw. Entsorgung der Geschäftseinrichtung die leere Geschäftsfläche an AS GmbH. Es handelt sich bei dem zwischen dem Bw. und der…
…Abverkauf des Warenlagers an den bisherigen Abnehmerkreis nicht im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit erfolgt wären. Überdies ist der Sofortabzug des Einkaufes der Waren, die zum Umlaufvermögen gehören, ein Ausfluss des Zufluss-Abfluss-Prinzips bei Einnahmen-Ausgabenrechnung und deckt sich der Totalgewinn bei der Gewinnermittlung des…
…worin auch die restliche Auslieferung der im 1. Halbjahr 1994 noch vorhandenen Aufträge sowie der Abverkauf des minimalen Lagers an die R-KG inkludiert sei. Im Geschäftsjahr 1995 sei mit Ausnahme einer Durchfakturierung von Autoapothekenlieferungen im Wert von rund S 1,100.000,-- keine Geschäftstätigkeit…
…Grundlagen des Betriebes veräußert werden. In diesem Fall ist grundsätzlich eine Liquidation (Abwicklung) nach § 19 KStG 1988 durchzuführen. Entledigt sich beispielsweise eine GmbH, die das Optiker- und Handelsgewerbe betreibt, ihres Betriebes vor einer beabsichtigten Umwandlung, indem sie Mietrechte kündigt und das Anlage- und Umlaufvermögen veräußert…
…sechs bis acht Monate) ein einheitlicher Vorgang anzunehmen sein wird. Bei einem Abverkauf des Anlage- und Umlaufvermögens über elf Monate wird hingegen - abgesehen von Ausnahmefällen (besonders schwer verkäufliches Anlagevermögen) - idR keine begünstigte Betriebsaufgabe (Liquidation) mehr angenommen. Eine sich über einen längeren Zeitraum erstreckende Liquidation (Abwicklung…
…noch bei längerem Zeitraum (zB sechs bis acht Monate) ein einheitlicher Vorgang anzunehmen sein wird. Bei einem Abverkauf des Anlage- und Umlaufvermögens über elf Monate wird hingegen - abgesehen von Ausnahmefällen (besonders schwer verkäufliches Anlagevermögen) - idR keine begünstigte Betriebsaufgabe mehr angenommen. (siehe VwGH 27.8.91…
…ihren Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG 1988, wodurch die Anschaffungskosten für Immobilien des Umlaufvermögens nach der Rechtslage der Streitjahre sofort Betriebsausgaben darstellten. Die Kommanditisten erhielten in den Jahren bis 2008 das maximale Ausmaß von 250% der Kommanditeinlage als Verluste zugewiesen. Dies führte zu einem…
…die Abverkäufe der Bauparzellen der Nachfrage entsprechend vorzunehmen. Sie ist nicht verpflichtet, restliche Bauplätze für noch nicht ausgenützte "Sozialplätze" zu reservieren, d.h. "Sozialplätze" bis zum maximalen Ausmaß von 1/3 der Gesamtanzahl der Bauplätze können seitens der Gemeinde nur nach Maßgabe des Vorhandenseins beansprucht…
…00 € (88.900,00 mal 1,34). Da der Teilwertbegriff des Einkommensteuerrechts keine Aussage über den für die Bewertung heranzuziehenden Markt gibt, wird dazu auf RZ 2232 EStR verwiesen, wonach der Teilwert beim Umlaufvermögen den Wiederbeschaffungskosten entspricht. Es ist danach somit vom Beschaffungsmarkt auszugehen…
… 4 Abs 3 EStG 1988, wodurch die Anschaffungskosten für Immobilien des Umlaufvermögens nach der Rechtslage der Streitjahre sofort Betriebsausgaben darstellten. Die Kommanditisten erhielten in den Jahren bis 2008 das maximale Ausmaß von 100% der Kommanditeinlage als Verluste zugewiesen und 60% der Kommanditeinlage als Entnahme ausbezahlt…
…Jahr 2014 zu splitten seien. Einerseits handle es sich um Wertsteigerungen im privaten Bereich vor Einlage in das Betriebsvermögen (besonderer Steuersatz) und andererseits um Wertsteigerungen des Umlaufvermögens im betrieblichen Bereich (EStR 6685). Mit Schreiben vom 07.06.2022 nahm der Bf. zu dieser Berechnung (BFG…
…ist zu beachten, dass bei der Ermittlung des Gewinns gemäß § 5 EStG - wie im vorliegenden Fall gegeben - ein gegenüber den Anschaffungskosten gesunkener Teilwert bei der Bewertung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens ohne Einschränkung angesetzt werden muss (unbedingtes Niederstwertprinzip) (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/ Wanke, EStG 1988…
…Aufschließung (Baureifmachung) parzellenweise abverkauft wird (VwGH 25.2.1997, 95/14/0115; VwGH 22.9.1992, 92/14/0064). 17.2.5.5 Bewertung des "Umlaufvermögens" Rz 5451: Zur Bewertung siehe Rz 2252 Zeitpunkt der Einlage in den Grundstückshandel ist die erstmalige Manifestierung des Verkaufswillens…
…bzw. 2 Grundstücken im Zeitraum Jänner 2013 bis März 2015 steht dieses Kriterium außer Frage. Da die verkauften Grundstücke dem Betriebsvermögen (Umlaufvermögen) des Gewerbebetriebes "Grundstückshandel" zuzuordnen sind, sind entsprechende Entnahmen aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen und Einlagen in das Betriebsvermögen des Gewerbebetriebes gegeben. Von…
…einerseits subjektiv vom Willen des Stpfl. abhängt, sich andererseits an objektiven Merkmalen vollziehen lassen muss. Ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse davon auszugehen, dass Grundstücke zur Veräußerung bestimmt sind, und nicht dazu, dem Betrieb, bezogen auf deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, dauernd zu dienen, bilden sie Umlaufvermögen…
…einerseits subjektiv vom Willen des StPfl abhängt, sich andererseits an objektiven Merkmalen vollziehen lassen muss Ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse davon auszugehen, dass Grundstücke zur Veräußerung bestimmt sind, und nicht dazu, dem Betrieb, bezogen auf deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, dauernd zu dienen, bilden sie Umlaufvermögen…
…einerseits subjektiv vom Willen des StPfl abhängt, sich andererseits an objektiven Merkmalen vollziehen lassen muss Ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse davon auszugehen, dass Grundstücke zur Veräußerung bestimmt sind, und nicht dazu, dem Betrieb, bezogen auf deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, dauernd zu dienen, bilden sie Umlaufvermögen…
…einerseits subjektiv vom Willen des StPfl abhängt, sich andererseits an objektiven Merkmalen vollziehen lassen muss Ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse davon auszugehen, dass Grundstücke zur Veräußerung bestimmt sind, und nicht dazu, dem Betrieb, bezogen auf deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, dauernd zu dienen, bilden sie Umlaufvermögen…
…Erwägungen war daher im gegenständlichen Fall nicht von gewerblichem Grundstückshandel auszugehen. 12. Mangels Vorliegens einer entsprechenden gewerblichen Betätigung stellten die veräußerten Grundstücke folglich keine Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens innerhalb eines solchen Betriebes dar, deren Verkaufserlös bei der Ermittlung von gewerblichen Einkünften berücksichtigt hätte werden müssen (siehe…
…die Zuerkennung der Alterspension, das Alter des Verpächters (um die 60 Jahre), ein angegriffener Gesundheitszustand des Verpächters, die Veräußerung des Umlaufvermögens und wesentlicher Teile des Anlagevermögens, das Abmontieren von Maschinen, das Einstellen der Produktion, der Abverkauf von Lagerbeständen, die Kündigung der Arbeitnehmer durch Verpächter oder…