…Gemein-(Ausgleichs-)Schuldner schon bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Gegenforderung an den Gläubiger, eine sogenannte Passivforderung, so hat dieser nach dem zuvor genannten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes eine Deckung ähnlich einem Absonderungsberechtigten. Da es in einem solchen Fall nicht vertretbar wäre, vom Gläubiger Vollzahlung zu verlangen…
…Gläubiger der Gesellschaft Zahlungen erfolgt, sodass es niemals zu einer Gläubigerbegünstigung gekommen sei. Erst aus dem Verkaufserlös der Liegenschaft S hätten die absonderungsberechtigten Pfandgläubiger zum Teil befriedigt werden können. Aufgrund der mangelnden Einnahmen im Haftungszeitraum sei es daher nicht nachvollziehbar, weshalb Umsatzsteuerschuldigkeiten in dem im…
…das Finanzamt geleistete Betrag bereits den aus der Umsatzsteuer 12/2012 resultierenden Haftungsbetrag abdecke, ist § 50 IO entgegenzuhalten, wonach, soweit das Insolvenzvermögen nicht zur Befriedigung der Masseforderungen und der Ansprüche der Absonderungsberechtigten verwendet wird, es die gemeinschaftliche Insolvenzmasse bildet, aus der die Insolvenzforderungen, unbeschadet der §…
…BAO, der die Verrechnung von Gutschriften am Abgabenkonto mit den dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschulden vorsieht. Gemäß § 50 KO bildet das Konkursvermögen, soweit es nicht zur Befriedigung der Masseforderungen und der Ansprüche der Absonderungsberechtigten verwendet wird, die gemeinschaftliche Konkursmasse, aus der die Konkursforderungen, unbeschadet…
…zu dürfen. Das Vermögen der Konkursmasse sei aber gemeinschaftlicher Haftungsfonds aller Insolvenzgläubiger. Die Abgabenbehörde sei hier keine bevorrechtete Insolvenzgläubigerin, eine Stellung der Abgabenbehörde gleich einem Absonderungsberechtigten komme der Abgabenbehörde nicht zu. Sie sei nicht berechtigt, Vermögen der Konkursmasse zur Deckung ihrer Insolvenzforderungen zu verwenden. Dies…
…66) erhalten. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass an die zum Fälligkeitstag 15.02.2012 existierenden Gläubiger mit Ausnahme der absonderungsberechtigten B1 keine Zahlungen erfolgt sind (siehe Kontoauszüge Beilage E) und daher auch keine Ungleichbehandlung vorliegen kann. Die nach dem 15.02.2012 an die B1…
…Abs. 1 BAO auf den ältesten Rückstand zu verrechnen wäre, kann aus folgendem Grund nicht gefolgt werden: § 50 Insolvenzordnung (IO) lautet: " Soweit das Insolvenzvermögen nicht zur Befriedigung der Masseforderungen und der Ansprüche der Absonderungsberechtigten verwendet wird, bildet es die gemeinschaftliche Insolvenzmasse, aus der die Insolvenzforderungen…
…die mit einer Höchstbetragshypothek belastete Liegenschaft in xxxx, ist und dass der Vermögenswert dieser Liegenschaft nicht höher ist als die Forderungen der absonderungsberechtigten Hypothekargläubiger). Denn infolge der dann mangels einer Pfändungsmöglichkeit gegebenen Uneinbringlichkeit der nachzusehenden Abgabenschulden könnte es auch zu keiner Auswirkung der Abgabeneinhebung auf…
…geltend gemacht werden. Diese Bestimmung findet auf das Pfandrecht des Verpächters landwirtschaftlicher Liegenschaften keine Anwendung." § 50 KO lautet: "§ 50. Soweit das Konkursvermögen nicht zur Befriedigung der Masseforderungen und der Ansprüche der Absonderungsberechtigten verwendet wird, bildet es die gemeinschaftliche Konkursmasse, aus der die Konkursforderungen, unbeschadet der §…
…11. 2007 zur Meistbotverteilung auf unbestimmte Zeit erstreckt, weil die Verteilung des nach der Befriedigung der absonderungsberechtigten X-Bank verbleibenden Betrages (rd 189.000 €) an die Gesellschaftsgläubiger wegen eines auf der versteigerten Liegenschaft lastenden Wohnrechtes der H. strittig ist. Da beim derzeitigen Stand des…
…Gemein-(Ausgleichs-)Schuldner schon bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Gegenforderung an den Gläubiger, eine sogenannte Passivforderung, so hat dieser nach dem zuvor genannten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes eine Deckung ähnlich einem Absonderungsberechtigten. Da es in einem solchen Fall nicht vertretbar wäre, vom Gläubiger Vollzahlung zu verlangen…
…Quotenzahlung gemäß § 214 Abs. 1 BAO zu verbuchen wäre, aus folgendem Grund nicht gefolgt werden: § 50 Konkursordnung (KO) lautet: Soweit das Konkursvermögen nicht zur Befriedigung der Masseforderungen und der Ansprüche der Absonderungsberechtigten verwendet wird, bildet es die gemeinschaftliche Konkursmasse, aus der die Konkursforderungen, unbeschadet der §…
…Abgabenanspruches. Besitzt - wie im vorliegenden Fall - ein Gemein-(Ausgleichs-)Schuldner schon bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Gegenforderung an den Gläubiger, eine sogenannte Passivforderung, so hat dieser eine Deckung ähnlich einem Absonderungsberechtigten. Da es in einem solchen Fall nicht vertretbar wäre, vom Gläubiger Vollzahlung zu verlangen…
…Gemein-(Ausgleichs-)Schuldner schon bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Gegenforderung an den Gläubiger, eine sogenannte Passivforderung, so hat dieser nach dem zuvor genannten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes eine Deckung ähnlich einem Absonderungsberechtigten. Da es in einem solchen Fall nicht vertretbar wäre, vom Gläubiger Vollzahlung zu verlangen…
…1.2004 bestätigt. Besitzt ein Gemeinschuldner schon bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Gegenforderung an den Gläubiger, eine so genannte Passivforderung, so hat dieser eine Deckung ähnlich einem Absonderungsberechtigten, da es in einem solchen Fall nicht vertretbar wäre, vom Gläubiger die Vollzahlung zu verlangen, seine Forderung…
…schon bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Gegenforderung an den Gläubiger, eine sog. Passivforderung, so hat dieser Gläubiger eine Deckung ähnlich einem Absonderungsberechtigten. Da es in diesem Fall nicht vertretbar wäre, vom Gläubiger Vollzahlung zu verlangen, seine Forderung gegen die Masse aber im Insolvenzverfahren zu kürzen…
…ein Gemeinschuldner - schon bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Gegenforderung an den Gläubiger, eine so genannte Passivforderung, so hat dieser eine Deckung ähnlich einem Absonderungsberechtigten, da es in einem solchen Fall nicht vertretbar wäre, vom Gläubiger die Vollzahlung zu verlangen und seine Forderung gegen die Masse …
…sind die Bestimmungen der Konkursordnung vom Masseverwalter auch bei der Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten zwingend zu berücksichtigen. Gemäß § 50 KO bildet das Konkursvermögen, soweit es nicht zur Befriedigung der Masseforderungen und der Ansprüche der Absonderungsberechtigten verwendet wird, die gemeinschaftliche Konkursmasse, aus der die Konkursforderungen befriedigt werden…
…sind die Bestimmungen der Konkursordnung vom Masseverwalter auch bei der Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten zwingend zu berücksichtigen. Gemäß § 50 KO bildet das Konkursvermögen, soweit es nicht zur Befriedigung der Masseforderungen und der Ansprüche der Absonderungsberechtigten verwendet wird, die gemeinschaftliche Konkursmasse, aus der die Konkursforderungen befriedigt werden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Gmd., B-Weg, vom 1. Juni 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 23. Mai 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2005 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe…