…Strafsatz dieser Bestimmung mit der Geldstrafe von € 10.000,00 (in Worten: EURO zehntausend) im Uneinbringlichkeitsfall 14 (vierzehn) Tagen Ersatzfreiheitsstrafe bestraft. Gemäß § 185 FinStrG seien die mit € 500,00 bestimmten Verfahrenskosten zu ersetzen. Zu den Entscheidungsgründen wird im Erkenntnis ausgeführt: "Zur Person: Der…
…und von der Verhängung einer Strafe abzusehen, wenn das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Sie hat jedoch dem Täter mit Bescheid eine Verwarnung zu erteilen, wenn dies geboten ist, um ihn von weiteren…
…und von der Verhängung einer Strafe abzusehen, wenn das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Sie hat jedoch dem Täter mit Bescheid eine Verwarnung zu erteilen, wenn dies geboten ist, um ihn von weiteren…
…Verwaltungsgericht auf Antrag oder, wenn es dies für erforderlich hält, von Amts wegen eine öffentliche mündliche Verhandlung durchzuführen. Gemäß § 45 Abs. 1 VStG hat die Behörde von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn 1. die dem Beschuldigten zur…
…der Aktenlage aufzuheben, das Verfahren einzustellen oder es ist nach § 161 Abs. 4 vorzugehen. Abs. 2: Das Bundesfinanzgericht kann von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn a) in der Beschwerde nur eine unrichtige rechtliche Beurteilung behauptet wird oder b) nur die Höhe der Strafe…
…und von der Verhängung einer Strafe abzusehen, wenn das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Sie hat jedoch dem Täter mit Bescheid eine Verwarnung zu erteilen, wenn dies geboten ist, um ihn von weiteren…
…1998, 98/16/0199) keine unbedeutende Folgen von Finanzstraftaten darstellen (Beispiele entnommen der zitierten Rechtssprechung zu § 25 Abs.1 FinStrG in Reger/Hacker/Kneidinger, Kommentar, Das Finanzstrafgesetz³ II). Ein Absehen von einer Bestrafung der Beschuldigten kommt daher nicht in Betracht. Zur Strafausmessung ist auszuführen: Nach …
…Strafverfahrens wurden gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG (pauschal) mit 120,00 € bestimmt. Begründend wurde im Wesentlichen auf die Ergebnisse des finanzstrafbehördlichen Untersuchungsverfahrens verwiesen, denen zufolge die (erklärungsgemäß) durchgeführte Umsatzsteuerveranlagung 2010 (richtig: 2008) zur StNr. 052-12 - in Abweichung zu den von der…
…angenommen habe, dass überhaupt keine Leistungen von der L-KG erbracht wurden. Dies sei wirklichkeitsfremd und aktenwidrig. In den Jahren 1987 und 1988 seien bereits Leistungen erbracht und auch entsprechend verrechnet worden. Die Verrechnung als solche und der Vorsteuerabzug könnten daher nicht strafbar sein, wenn…
…Abs. 4 VStG kann die Behörde von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens absehen und die Einstellung verfügen, wenn die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat und das Verschulden des Beschuldigten gering sind. Anstatt die Einstellung zu verfügen…
…abzuhalten. Im Zusammenhang mit der anhand des nunmehrigen Erhebungsstandes vorzunehmenden Überprüfung bzw. Gewichtung der (gesetzlichen) Voraussetzungen für ein Absehen von der Verhängung einer (Geld- bzw. Ersatzfreiheits-)Strafe ist lediglich der Vollständigkeit halber darauf hinzuweisen, dass selbst ein (nachträgliches) Nichterkennen der bzw. eines der Gründe des …
…Behandlung der gegenständlichen Einkünfte zu erhalten. Dennoch hat sie dies unterlassen. Damit liegt jedenfalls keine im Vergleich zu den typischen Fällen der Deliktsverwirklichung geringfügige Schuld vor. Ein Absehen von der Verhängung einer Strafe (§ 25 Abs. 1 FinStrG) kommt daher nicht in Betracht. Zur Strafbemessung ist…
… 25 Abs. 1 FinStrG (Absehen von der Strafe/Ausspruch einer Verwarnung) bzw. der ob des festgestellten Sachverhaltes (zu Recht) angenommenen Geringfügigkeit des Verschuldens und den wohl von der Erstbehörde auch bejahten unbedeutenden Folgen der Tat wird festgestellt, dass zwar einerseits die Konsequenzen des Nichttätigwerdens des…
…verfolgt worden ist]. In Bezug auf einen Betriebsprüfungsbericht betreffend die C-GmbH vom 6. Juli 2011 ist daher bloß der Umsatzsteuervoranmeldungszeitraum Jänner 2011 von strafrechtlicher Relevanz verblieben. Die weitere Prüfung des Abgabenkontos der B-KG brachte zu Tage, dass die Umsatzsteuervoranmeldungen für die Zeiträume Mai…
…nach der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages zu beurteilen. Ein Absehen von der Strafe oder eine Verwarnung kommt nach § 25 Abs.1 FinStrG nur dann in Frage, wenn die Tat keine oder unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Davon kann jedoch angesichts des Verkürzungsbetrages von S…
…im Zusammenhang mit nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit entrichteten Umsatzsteuervorauszahlungen für Mai bis November 2007 ist solcherart - siehe die obigen Zitate - auszuführen: Der Strafentscheidung vom 4. Februar 2010 liegt im Wesentlichen zugrunde, dass Herr AD in MÜ auf den von seiner Ehegattin MD…
…zumal aufgrund der Einschränkungen des Geschäftsbetriebes durch die Covid-19-Pandemie, schlecht; zusätzlich ist er laut Aktenlage auch sorgepflichtig nunmehr für ein Kind, geboren am 1. August 2014 (Datenabfrage). Die zitierte Sorgepflicht des Beschuldigten und sein geringes Einkommen sind ebenfalls strafreduzierend. Die von ihm - oben…
…Strafrahmens. Zusätzlich ist aber auch noch die lange Verfahrensdauer zu bedenken, veranlasst durch den Umstand, dass von der Finanzstrafbehörde - wenngleich wohl nicht gegen den ausdrücklichen festen Willen des Beschuldigten, welcher bei seiner Beschuldigteneinvernahme am 5. November 2010 eine Aussage unter Hinweis auf ein korrespondierendes Strafverfahren…
…Bezahlung der 36,00 € laut Organstrafverfügung geht, sondern um die im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren festgesetzte Strafe. Die Entscheidungsrichtung des vorliegenden Erkenntnisses des Bundesfinanzgerichtes lautet daher auf Abweisung. Zum Absehen von einer öffentlichen mündlichen Verhandlung Gemäß § 44 Abs. 3 Z 3 VwGVG kann das Verwaltungsgericht von…
…VwGVG gesetzlich ausgeschlossen. Absehen von der mündlichen Verhandlung § 44 Abs. 3 VwGVG: Das Verwaltungsgericht kann von einer Verhandlung absehen, wenn 1. in der Beschwerde nur eine unrichtige rechtliche Beurteilung behauptet wird oder 2. sich die Beschwerde nur gegen die Höhe der Strafe richtet oder 3…