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UFSI RV/0029-I/13Anspruch endet mit Abschluss der Berufsausbildung (Studium); für Zeitraum bis Beginn der Berufsausübung steht (seit 1.3.2011) keine Familienbeihilfe mehr zu
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2013

…dass nur nach der vormaligen Rechtslage, in Geltung bis 28. Feber 2011, gemäß § 2 Abs. 1 lit d FLAG "für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung" der Anspruch auf Familienbeihilfe weiter…

UFSW RV/2206-W/05Abschluss der Berufsausbildung bei Lehre (Familienbeihilfe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2007

…Berufsausbildungsgesetz gilt das Lehrverhältnis mit Ende der Woche beendet, in welcher die Lehrabschlussprüfung abgelegt wurde. GK hat die Facharbeiterprüfung mit 3.2.2005 abgelegt und somit seine Berufsausbildung abgeschlossen. Gemäß § 2 (d) FLAG 1967 besteht für die Dauer von 3 Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung…

BFG RV/7100424/2025Ende der Berufsausbildung: Abschluss des Studiums - Ausstellung des Diploms "Doktor der Medizin" - nicht Sponsion
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.02.2025

…der Universität ***X.***. Da die Voraussetzungen gem. § 2 Abs. 1 lit.b und j und § 2 Abs. 9 lit. a FLAG 1967 gegeben waren, konnte die Familienbeihilfe über das 24. Lebensjahr hinaus im jeweiligen Ausmaß gewährt werden, jedoch maximal bis zum Abschluss der Berufsausbildung. Der…

UFSG RV/0779-G/06FB-Rückforderung wegen Abschluss der Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2007

…genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt…

BFG RV/2101791/2016Nach Abschluss der Berufsausbildung besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.12.2017

…und in der Folge keine weitere Berufsausbildung ausgeübt. Die Bf. hat dem Finanzamt nicht rechtzeitig den Abschluss des Studiums gemeldet. Die Familienbeihilfe wurde daher im Zeitraum Juli bis September 2016 zu Unrecht bezogen und die Rückforderung durch das Finanzamt erfolgte zu Recht. Bezüglich der Kinderabsetzbeträge…

UFSW RV/0301-W/10Kein Familienbeihilfenanspruch nach Abschluss der Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2012

…1967 (FLAG 1967) steht Familienbeihilfe nur dann zu, wenn das Kind in Berufsausbildung steht. Gemäß § 2 Abs. 1 lit. f Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) in der ab 1.1.2008 geltenden Fassung haben Personen Anspruch auf Familienbeihilfe, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen…

UFSL RV/0489-L/08Anspruch auf Familienbeihilfe nach Abschluss der Berufsausbildung, Berechnung der höchstzulässigen Studiendauer.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2009

…und die Bestimmung, wonach volljährige Kinder noch drei Monate nach Abschluss der Berufsausbildung Familienbeihilfe erhielten, daher nicht zur Anwendung komme. Gegen den Abweisungsbescheid wurde Berufung eingebracht, die sinngemäß folgendermaßen begründet wurde: Der Sohn hätte die zweite Diplomprüfung erst im September 2007 vollständig abgelegt, da ihm…

UFSW RV/2856-W/07Anspruch auf Familienbeihilfe bis zum Abschluss der Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2008

…Verlängerung des Nachweiszeitraumes gelten die für die Verlängerung der Studienzeit genannten Gründe sinngemäß, (BGBl I 1999/23, siehe § 50l Abs 3) lt. lit. d) für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung…

UFSW RV/0635-W/07Familienbeihilfe nach Abschluss der Berufsausbildung, wenn innerhalb von drei Monaten der Präsenzdienst angetreten wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2008

…drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung, sofern sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten. Lit. e dieser Gesetzesstelle normiert einen Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz…

UFSS RV/0145-S/05Anspruch auf Familienbeihilfe nach Abschluss der Berufsausbildung bei eigenen Einkünften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2005

…ist dies auch aus § 2 Abs. 1 lit. b FLAG selbst abzuleiten, da der Abschluss einer derartigen allgemein bildenden Schule auch Voraussetzung für verschiedene Studien ist, die ebenfalls als Berufsausbildung zu verstehen sind. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Salzburg, am 11. August 2005

BFG RV/5100424/2017Frühestmögicher Beginn eines Studiums nach Abschluss der Berufsausbildung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.11.2020

…dass er nach Abschluss der Schulausbildung die weitere Berufsausbildung nicht zum frühest möglichen Zeitpunkt iSd § 2 Abs 1 lit d FLAG 1967 begonnen hat. § 2 Abs. 1 lit. d FLAG 1967 in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung lautet: "(1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen…

BFG RV/5101416/2012Familienbeihilfe - frühestmöglicher Beginn einer weiteren Berufsausbildung nach Abschluss der Schulausbildung bei nicht fristgerechter Voranmeldung zum Studium?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.04.2015

…weitere Berufsausbildung (Universitätsstudium) erst im SS 2012 und daher nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Schulausbildung begonnen habe (Hinweis auf § 2 Abs. 1 lit. d FLAG 1967). Die Bf. argumentiert, dass ihre Tochter am 26.09.2011 und am 27.09.2011 an der…

BFG RV/2100751/2013Keine Familienbeihilfe für die Zeit zwischen dem Abschluss der Berufsausbildung und dem Beginn des Präsenzdienstes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.01.2015

…dem Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung, abermals, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird. Kein Beihilfenanspruch besteht jedoch für die im gegenständlichen Fall vorliegende Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem…

UFSW RV/2236-W/12Anspruch auf Familienbeihilfe für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiterführenden Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2012

…1967 in der bis 28.2.2011 geltenden Fassung haben Anspruch auf Familienbeihilfe Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung…

BFG RV/7102984/2016Kein Anspruch auf Familienbeihilfe nach Abschluss der Schulausbildung - keine weitere Berufsausbildung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.07.2016

…In der Begründung dieses Bescheides führt das Finanzamt aus, für volljährige Kinder stehe Familienbeihilfe nur unter bestimmten, in § 2 Abs. 1 lit. b bis e FLAG 1967 genannten Voraussetzungen zu. Als anspruchsbegründend werde Folgendes bestimmt: - Zeiten einer Berufsausbildung bzw. -fortbildung - Zeiten zwischen dem Abschluss einer…

UFSL RV/0880-L/10Familienbeihilfe für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2011

…d FLAG in der im gegenständlichen Fall anzuwendenden Fassung haben Anspruch auf Familienbeihilfe Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung…

UFSW RV/3632-W/07Keine Familienbeihilfe für den Zeitraum von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung (Reifeprüfung) bei Ableistung von Präsenzdienst in diesem Zeitraum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2008

…finanziell unabhängig und trotzdem steht diesen Personen die Familienbeihilfe gem § 2 (1) lit d FLAG 1967 für volle drei Monate nach Abschluss der Berufsausbildung zu. Obwohl mein Sohn seinen Präsenzdienst beim österreichischen Bundesheer leisten muss, bekommt er dafür nur eine minimale Geldleistung von monatlich €…

BFG RV/5101998/2016Studienberechtigungsprüfung; frühestmöglicher Beginn einer weiteren Berufsausbildung nach Abschluss der Schulausbildung?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.10.2017

…selbst aber keine Berufsausbildung im Sinne des FLAG darstellen (z.B. Besuch einzelner Lehrveranstaltungen als außerordentlicher Student um überhaupt zur Studienberechtigungsprüfung zugelassen zu werden), kann § 2 Abs. 1 lit. d FLAG nicht zur Anwendung gelangen. Für diese Rechtsansicht spricht auch, dass der Abschluss einer Schulausbildung…

UFSL RV/0494-L/05Keine Familienbeihilfe für den Zeitraum von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung), wenn das Kind während dieser Zeit Präsenzdienst leistet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2006

…XV GP, Orac-Verlag). Die sachliche Rechtfertigung dieses Ergebnisses im vorliegenden Berufungsfall ergibt sich nach Ansicht der Berufungsbehörde auch auf Grund folgender Überlegung: Hintergrund für die Bestimmung, die den Anspruch auf Familienbeihilfe für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung begründet, sofern das…

UFSW RV/1043-W/06Kein Familienbeihilfenanspruch für 19-jährigen Sohn, welcher sich drei Monate nach Abschluss der HTL weder in Berufsausbildung befindet noch beim AMS als Arbeitsuchender vorgemerkt ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.08.2006

…Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung, sofern sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten, - für volljährige Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie a) weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und b) bei der regionalen Geschäftsstelle…