…die darüber vorliegenden Aufzeichnungen aus folgenden Gründen: Es fehlten der Name und die Anschrift des Beauftragten des Abnehmers in Abholfällen. Die Beförderung in das übrige Gemeinschaftsgebiet sei nicht dokumentiert. Der Bestimmungsort der Lieferung sei nicht dokumentiert. Im Rahmen der Prüfung habe der Prüfer ersucht die…
…igL), die steuerfrei sind oder von der Steuer befreit werden können, kommt das Erstattungsverfahren grundsätzlich nicht zur Anwendung. Das bedeutet, dass sowohl bei Ausfuhren als auch bei igL (auch im Abholfall), bei denen der Verkäufer die Waren an den Abnehmer liefert bzw. versendet, eine Erstattung…
…Graz-Stadt eingereicht. Ein Betrag von € 106,71 entfiel dabei auf Dieselkraftstoff, € 62,09 entfielen auf Einkäufe in Österreich, sogenannte innergemeinschaftliche Lieferungen (igL) im Abholfall. Der BF wies im Rechtsmittelverfahren nach, dass der Dieselkraftstoff für seinen betrieblich genutzten Lieferwagen, einen Peugeot Partner Kastenwagen…
…Art. 4 RL 2008/9/EG mit Wirksamkeit ab 1.1.2010). Für fälschlich in Rechnung gestellte Mehrwertsteuerbeträge sowie für in Rechnung gestellte Umsatzsteuer für Ausfuhrlieferungen (im Abholfall) oder innergemeinschaftliche Lieferungen (igL), die steuerfrei sind oder von der Steuer befreit werden können, kommt das Erstattungsverfahren…
…Berichtes ausgeführt: Die Verkäufe eines gebrauchten Lastkraftwagens (1.000 €) und eines gebrauchten Sattelzugfahrzeuges (10.000 €) seien bislang als innergemeinschaftliche Lieferungen umsatzsteuerfrei belassen worden. Dabei habe es sich um Abholfälle gehandelt. Die zur Anerkennung der Steuerfreiheit notwendigen Beförderungsnachweise seien der BP nicht vorgelegt worden…
…oder 2. der Unternehmer das Umsatzgeschäft, das seiner Lieferung zugrunde liegt, mit einem ausländischen Abnehmer abgeschlossen hat, und der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittland befördert oder versendet hat (sogenannter Abholfall), ausgenommen die unter Z 3 genanten Fälle. § 7 Abs. 1Z. 3 UStG…
…dass in Ansehung der Bestimmung des § 7 UStG 1972 bzw. 1994 eine steuerfreie Ausfuhrlieferung in Abholfällen nur dann vorliege, wenn die Tatsache des Befördern bzw. des Versendens der Waren durch den ausländischen Abnehmer in den Büchern des liefernden Unternehmers nachgewiesen und die Tatsache der erfolgten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Karl Zepitsch, Kommerzialrätin Elfriede Fischer und Johann Gamper, im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier, über die Berufung der Bw., vertreten durch Q, T, vom 22. September 2006…
…Zu prüfen ist, ob sich durch den in der Vorhaltsbeantwortung vom 16. Mai 2012 dargestellten Sachverhalt, wonach die an die Firma R (Luanda) veräußerten Zigaretten von dieser direkt vom Hauptzollamt Wien abgeholt worden seien ("Abholfall" gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 UStG 1994), eine andere…
Analog dazu kann im gegenständlichen Fall - für die Festsetzung der Umsatzsteuer der Bw. ist das Finanzamt Neunkirchen Wiener Neustadt zuständig - eine Rechtsauskunft des Zollamts Wien (gemeint ist das E-Mail des Zollbeamten L vom 24. April 2006) keinen Schutz von Treu und Glauben für die…
…Ähnlichkeiten mit der slowakischen Sprache. Der Name des Ansprechpartners ist mir nicht erinnerlich. Auch meine Schwester hat Geschäftsfälle behandelt, ob in jedem einzelnen Abholfall jemand hinausgegangen ist, kann ich nicht sagen." Festgehalten wird abschließend, dass die Familie des Geschäftsführers der Bf. immer in der Getränkebranche…
…in das Drittland. Die Fälschung der Zollstempel sei dem Finanzamt bei Ausfertigung der Erstbescheide noch nicht bekannt gewesen. Bei den Ausfuhrlieferungen an die Firma ZS und die Fa. PC handle es sich um Abholfälle. Wenn die auf den Zollpapieren angegebene Abnehmerin nicht existiere, der Firmenwortlaut…
Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, Adr.Bw, vertreten durch StB-GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes XY betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer für die Jahre 2003 und 2004 sowie betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß…
…Bw. übergeben. Gem. §§ 6,7 UStG liegt eine steuerfreie Ausfuhrlieferung in Abholfällen dann vor, wenn der Unternehmer das Umsatzgeschäft, das seiner Leistung zugrunde liegt, mit einem ausländischen Abnehmer abgeschlossen hat und der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittland befördert oder versendet hat. Diese…
…anlässlich der Prüfung getroffenen Feststellungen wurden vom Prüfer im Bericht vom 10.10.2002 festgehalten. Der Prüfer stellte u.a. unter Tz 16 fest: "Abholfälle - Barverkäufe bei innergemeinschaftlichen Lieferungen 1999 bis 2002: -Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist steuerfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (vgl…
In UStR 2000 Rz 3984 in der derzeit geltenden Fassung wird ausgeführt, dass zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für österreichische Bunkerbetriebe in Abholfällen die Lieferung von Treibstoffen (Bunkeröl) und Schmierstoffen an Binnenschifffahrtsunternehmer aus anderen EU-Staaten unter bestimmten Voraussetzungen als innergemeinschaftliche Lieferung gemäß Art. 7 Abs…
…und Versorgung eines Beförderungsmittels Rz 1065: Ist der Gegenstand der Lieferung zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels bestimmt, so ist in Abholfällen die Steuerfreiheit grundsätzlich auf jene Fälle eingeschränkt, in denen ein ausländischer Abnehmer vorliegt und das Beförderungsmittel unternehmerischen Zwecken des Abnehmers dient. Bei der…
…nach Art. 15 Nr. 2 der Richtlinie 77/388/EWG von der Steuer befreit sein könnten. Da es sich im vorliegenden Fall um eine innergemeinschaftliche steuerfreie Lieferung im Abholfall handelt, kann eine Vorsteuererstattung nicht erfolgen.“ Die dagegen eingebrachte Beschwerde begründete die Bf. damit, dass der…
…der Steuer befreit sein könnten. Es handle sich im vorliegenden Fall um eine steuerfreie Lieferung im Abholfall. In ihrer Berufung wandte sich die Bf. gegen diese Feststellung und führte aus, es habe sich nicht um eine innergemeinschaftliche Lieferung im Abholfall gehandelt, weil die Ware Österreich…
…oder nach Art 15 Nr. 2 der Richtlinie 77/388/EWG von der Steuer befreit sein könnten. Da es sich im vorliegenden Fall um steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen im Abholfall handle, könne eine Vorsteuererstattung nicht erfolgen. Mit ihrem E-Mail vom 27. Februar 2013 überreichte die…