…ob Vergleichszahlungen zur Abgeltung von Erbansprüchen, die 2 Jahre nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens von einem bis zu diesem Zeitpunkt unbekannten Pflichtteilsberechtigten geltend gemacht wurden, als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 34 EStG 1988 zu berücksichtigen sind. In dem von Finanzamt und Bw. zitierten Erkenntnis vom 21.10…
…worden seien und auch unbekannt sei, ob es Zuwendungen von Wirtschaftsgütern oder Verkäufe gegeben habe, könne seitens der Finanzverwaltung keine Überprüfung des steuerlichen maßgebenden Wertes erfolgen. Soweit in der Beschwerde betreffend die vorgebrachte Abgeltung von Erbansprüchen darauf hingewiesen werde, dass die EUErbVO abweichende Vereinbarungen zwischen…
…wurden. Wird - wie im gegenständlichen Fall - zur Erhaltung der Liegenschaft im Familienverband und zur Vermeidung der Geltendmachung von Erbansprüchen anderer Angehöriger eine bestimmte Vertragskonstruktion gewählt und erklären sich die getroffenen Vereinbarungen - wie etwa die Einräumung eines lebenslangen Wohnrechtes - nur mit der Nahebeziehung zwischen dem Bf…
…Erwerb gleichgesetzt werden kann (kein Gleichgewichtsverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung). Da die gegenständlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Betriebsübertragung bzw. der Regelung von Erbansprüchen und somit mit der Privatsphäre zuzurechnenden Vorgängen stehen, können diese nicht als "nachgeholter fiktiver Gebäudebuchwert" in Abzug gebracht werden. 3…
… 106 Abs. 1) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner lebt. Den Alleinerzieherabsetzbetrag erhält ein Steuerpflichtiger nicht zur Abgeltung von Unterhaltspflichten - diese sind durch Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag abgegolten - sondern weil die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Person, die alleinstehend Kinder…
…sich die beiden Söhne für einverstanden erklärten. Zur Abgeltung sämtlicher Erbansprüche der beiden erblasserischen Söhne verpflichtete sich die Witwe an diese bis längstens 30.6.2007 je einen Bargeldbetrag von S 4,000.000,00 zu bezahlen. Am 17. Jänner 2001 erließ das Finanzamt den…
…sich die beiden Söhne für einverstanden erklärten. Zur Abgeltung sämtlicher Erbansprüche der beiden erblasserischen Söhne verpflichtete sich die Witwe an diese bis längstens 30.6.2007 je einen Bargeldbetrag von S 4,000.000,00 zu bezahlen. Am 17. Jänner 2001 erließ das Finanzamt den…
…Mindestanteiles nämlich 86/5464-tel Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an W 19 an der Liegenschaft EZ xx GB xx anzunehmen. Von den Parteien wird einvernehmlich festgehalten, dass es sich bei der oben beschriebenen Wohnung um die Ehewohnung handelt und diese dem dringenden Wohnbedürfnis der erbl…
…dem am 12. Jänner 2006 vom Gerichtskommissär errichteten Inventar bestand das Nachlassvermögen aus folgenden Aktiva und Passiva (alle Beträge in €): | A/Aktiva: | | 1. Gehaltsguthaben (ohne der gesetzlichen Abfertigung von € 6.584,70) | 7.118,17 | 2. Guthaben auf…
…Zur Abgeltung sämtlicher Erbansprüche der beiden erblasserischen Söhne verpflichtete sich die Witwe an diese bis längstens 30.6.2007 je einen Bargeldbetrag von S 4,000.000,00 zu bezahlen. Die Erben beantragten die Ermäßigung des § 17 ErbStG bei mehrfachem Übergang desselben Vermögens innerhalb von…
…€ 37.433,46, abzüglich der von mir bereits bezahlten Abgeltung der Erbansprüche meiner Geschwister von € 40.000,00 ergibt dies somit einen negativen Nachlass von „- € 2.566,54“. Die entsprechenden Unterlagen (Vermögensaufstellung und Niederschrift bei der Verlassenschaftsabhandlung) liegen beim do. Finanzamt auf.…
…Herr JS sen. ein Grundstück verkauft habe und die Kinder aus dem Verkaufserlös entsprechend ihrer Erbfolge Anteile erhalten hätten. De facto handle es sich bei den Zahlungen um die Auszahlung der Erbansprüche und nicht um die Abgeltung eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes. Der Bw. verweist in…
…Höhe von 14.000,00 € zur gänzlichen Abgeltung der Erbansprüche, übernimmt. Mit Schreiben vom 29. November 2004 wurde die Teilwert-Bilanz des Unternehmens zum Stichtag 31. Dezember 2002 vorgelegt. Das Finanzamt setzte für die Erben auf Grund der abgegebenen Erbserklärungen unter Heranziehung von je…
…Höhe von 14.000,00 € zur gänzlichen Abgeltung der Erbansprüche, übernimmt. Mit Schreiben vom 29. November 2004 wurde die Teilwert-Bilanz des Unternehmens zum Stichtag 31. Dezember 2002 vorgelegt. Das Finanzamt setzte für die Erben auf Grund der abgegebenen Erbserklärungen unter Heranziehung von je…
…Höhe von 14.000,00 € zur gänzlichen Abgeltung der Erbansprüche, übernimmt. Mit Schreiben vom 29. November 2004 wurde die Teilwert-Bilanz des Unternehmens zum Stichtag 31. Dezember 2002 vorgelegt. Das Finanzamt setzte für die Erben auf Grund der abgegebenen Erbserklärungen unter Heranziehung von je…
…VwGH 20.2.2003, 2002/16/0107). Im Gegenstandsfalle wurde von Seiten aller Vertragsparteien nachdrücklich versichert, dass die Zahlung an den Bw nie erfolgt sei, weil nachträglich eine anderweitige vertragliche Regelung hinsichtlich der Erbansprüche des Bw vor einem Notar getroffen worden wäre. Diese Angaben erscheinen…
…gesamte Verlassenschaftsvermögen übernimmt. Es liegt keine reine Schenkung vor, sondern die Witwe übernimmt die im Verlassenschaftsvermögen enthaltenen Passivposten und verpflichtet sich, zur Abgeltung sämtlicher Erbansprüche an die Söhne je eine Abfindung zu zahlen. Zwischen Liegenschaften, GmbH-Anteilen und Versicherungserlösen wird nicht differenziert. Erst die weiteren…
…diesen in die Stiftung einzubringen. Sie wurde somit durch den Erwerb nicht bereichert, weshalb die Vorschreibung einer Erbschaftssteuer zu Unrecht erfolgte. Andernfalls würde dieses Vermögen auf Ebene von A. G. dreifach besteuert: 1. Zuerst als - berufungsgegenständlicher - Erwerb vom Erblasser 2. bei Einbringung in die Stiftung…
…einen offen, warum die Behörde davon ausgegangen sei, dass in der Pflichtteilsvereinbarung eine Auflage für die Schenkung vereinbart worden sei, wo es sich doch um eine von der Schenkung unabhängige Regelung über die Erbansprüche gehandelt habe, die an den Verkaufsfall knüpfe, und zum anderen, warum…
…sei auch keine Veräußerung von Vermögenswerten zur Bestreitung der Haftung möglich. Er habe auch keine Verwandten, die eine Bestreitung der Haftung durch beispielsweise zukünftige Erbansprüche ermöglichen würden. Er verweise darauf, dass er beim Landesgericht für Strafsachen Wien am 19.6.2012 von den diesbezüglichen Anschuldigungen…