… 4 BAO entstanden ist, der zu einem Abgabenzahlungsanspruch geführt hat, welcher die Verpflichtung auslöst, einen Abgabenbetrag bestimmter Höhe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entrichten. Fehlt es an einem konkreten Abgabenanspruch, gibt es auch keinen davon abgeleiteten Abgabenzahlungsanpruch, dessen verspätete Erfüllung Säumnisfolgen (hier: eine Vorsäumnis…
… 217 BAO Säumniszuschläge zu entrichten. Der erste Säumniszuschlag beträgt 2% des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Säumniszuschlagspflicht den Bestand eines formellen Abgabenzahlungsanspruches voraus; das ist die Verpflichtung einen Abgabenbetrag bestimmter Höhe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entrichten…
…zu entrichten. Der erste Säumniszuschlag beträgt 2% des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages (§ 217 Abs. 2 BAO). Einleitend ist im Hinblick auf die Berufungsausführungen zunächst auf den Unterschied zwischen Abgabenanspruch und Abgabenzahlungsanspruch hinzuweisen. Der Abgabenanspruch entsteht nach der Grundregel des § 4 Abs. 1 BAO, sobald der…
…und setzt keine diesbezügliche Bescheiderlassung voraus (Ritz, BAO³, § 4 Tz 2 mit Judikaturnachweisen). Vom Abgabenanspruch ist der Abgabenzahlungsanspruch zu unterscheiden. Dabei handelt es sich um die Verpflichtung, einen Abgabenbetrag bestimmter Höhe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entrichten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus einer bescheidmäßigen…
…Einhebungsmaßnahmen setzen begrifflich voraus, dass der betreffende Abgabenzahlungsanspruch noch nicht (insbesondere durch Entrichtung) erloschen ist. Nach Auskunft des Finanzamtes hat der Eigenschuldner (der Pflichtteilsberechtigte) bis Stichtag 21. Jänner 2008 von der ursprünglich mit € 16.685,68 festgesetzten Erbschaftssteuer insgesamt € 11.867,30 entrichtet…
…und mit den erwarteten Gutschriften der aushaftende Abgabenrückstand abgedeckt wird. Die aus einem Abgabenbescheid sich ergebende Verpflichtung, einen Abgabenbetrag bestimmter Höhe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entrichten (Abgabenzahlungsanspruch), wird aber nicht schon dadurch aufgehoben, dass Hoffnung auf Gutschriften aus stattgebenden Berufungs(vor)entscheidungen besteht…
… 6 Abs. 2) des Gesellschafters gleichzeitig mit dem Entstehen der Abgabenschuld der GesBR. Vor Inanspruchnahme des Gesellschafters mit Abgabenbescheid besteht ihm gegenüber jedoch kein Abgabenzahlungsanspruch (keine ihm gegenüber fällige Abgabenschuldigkeit). Daher darf die Verwendung eines Guthabens eines Abgabepflichtigen zur Tilgung solcher Schulden, die noch nicht…
…der 1. Oktober 2007 vereinbart. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 23.3.2001, 2000/16/0080) setzt die Säumniszuschlagspflicht auch nur den Bestand eines formellen Abgabenzahlungsanspruches voraus; das ist die Verpflichtung einen Abgabenbetrag bestimmter Höhe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entrichten. Diese Verpflichtung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KLEINBROD Steuerberatung GmbH, Rohrbach 31, 6850 Dornbirn, über die Beschwerde vom 07.02.2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 14. Jänner 2021…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Andrea Pamperl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Februar 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 8. Jänner 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Name in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin_Adresse, vertreten durch die Steuerberaterin, gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 01. März 2011, betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb für das Jahr 2005 nach Durchführung einer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, Adr, über die Beschwerden vom 12.04.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 30.03.2016, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) und Festsetzung von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der Mag. (FH) Bf., Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 22.7.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch Senat4 über die Berufung der M, Adr, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 15. Juli 2009 betreffend Erbschaftssteuer am 14. April 2011 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Erbschaftssteuer wird gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. Jänner 2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21. Jänner 2026 betreffend Rückforderung eines Fixkostenzuschusses 800…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Traunsteiner & Mayer Wirtschafts- und SteuerberatungsGmbH, 3300 Amstetten, Hauptplatz 14b, gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende (Berichterstatterin) Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber, die Richterin Andrea Wimmer-Bernhauser, sowie die fachkundigen Laienrichter Albert Scheiblauer MLS und KomzlR Christian Gerzabek in der Beschwerdesache der ***1*** - GmbH, vormals ***2*** GmbH, nunmehr ***3***, vertreten durch…
Aus dem Scheidungsvergleich ist nicht erkennbar, dass die Ausgleichszahlung auch für den Unterhaltsverzicht der A W geleistet wurde. Vielmehr geht der UFS - wie bereits oben ausgeführt - davon aus, dass die Ausgleichszahlung lediglich für die Übertragung des Anteils an der Ehewohnung erfolgte. Zudem ist der Unterhaltsverzicht…
Der Senat ist zur Überzeugung gelangt, dass für die Baurechtseinräumung von Anfang an kein Baurechtszins vereinbart wurde, sondern die Zahlungen der Gemeinde an die KG von jährlich € 1.741.224,00 dem späteren Rückerwerb der Liegenschaften durch die Gemeinde dienen sollen. Es wurde überzeugend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Axel Nepraunik, 1190 Wien, Döblinger Hauptstraße 7, vom 6. Februar 2008, ErfNr. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 22. Jänner 2008 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird…