…mit Bescheid der Finanzstrafbehörde vom 2. März 2012 wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG eingeleitete Finanzstrafverfahren hinsichtlich eines Differenzbetrages an Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate 6-12/2010 in Höhe von € 10.785,00 und für die Monate 1…
…Die subjektive Wissentlichkeit des Taterfolges sei somit nicht verwirklicht. Die Bf1 habe somit keine vorsätzliche Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen. Hinsichtlich der Strafhöhe werde zudem ausgeführt, dass nach den Feststellungen des Erstgerichtes für den Zeitraum 10-12/2016 eine strafbefreiende Selbstanzeige…
…Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß…
…8. Juni 2011, in welcher nunmehr gegen N.N. der Verdacht des Vorliegens einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG geäußert wurde, dem Beschuldigten am 15. Juni 2011 zugestellt und damit das gegenständliche Finanzstrafverfahren anhängig wurde. Dennoch erweist sich die mit der Begründung…
…entsprechenden Umsatzsteuervorauszahlungen in seiner schwierigen finanziellen Situation gelegen sei, zumal er vom Finanzamt gepfändet worden wäre. Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen der dem gegenständlichen Finanzstrafverfahren zugrunde liegenden Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sind die mit Eventualvorsatz unterlassene Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden (rechtzeitigen…
…erster Instanz vom 3. Juni 2009 (zugestellt am 9. Juni 2009) wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG eingeleitete Finanzstrafverfahren, er habe im Bereich des Finanzamtes Baden Mödling vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG…
…Februar 2010, SpS, wurde der Berufungswerber (Bw.) der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, er habe im Bereich des Finanzamtes Wien 8/16/17 vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe einer dem § 21 UStG entsprechenden Voranmeldung für eine Verkürzung…
…Schönbrunner Straße 222, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung der Beschuldigten vom 24. Oktober 2009 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 1/23 als Organ des Finanzamtes Baden Mödling als Finanzstrafbehörde erster…
…fahrlässigen Abgabenhinterziehung" für schuldig zu erklären und danach schuldangemessen zu bestrafen und hinsichtlich des Lohnsteuerdeliktes das Finanzstrafverfahren einzustellen. In eventu werde beantragt, die verhängte Geldstrafe schuldangemessen, unter Berücksichtigung der dargestellten Umstände, herabzusetzen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht…
…beantragt wird, ihn lediglich einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für den Monat 10/2007 in Höhe von € 21.300,00 schuldig zu sprechen und die Strafe auf ein der Schuld angemessenes Ausmaß zu reduzieren. Zur Begründung wird ausgeführt, H.H…
…Herbert Frantsits als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen Bw., wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 17. Juli 2009 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 1/23…
…SpS, wurde der Bw. der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, er habe im Bereich des Finanzamtes Baden Mödling als Abgabepflichtiger vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur rechtzeitigen Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von…
…des Spruchsenates vom 20. Februar 2008, SpS, wurde der Berufungswerber (Bw.) der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, weil er im Bereiche des Finanzamtes Wien 6/7/15 als für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Obliegenheiten der Fa. L-GmbH verantwortlicher…
…Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen Bw., wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 1. Oktober 2007 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 1/23…
…September 2007, SpS, wurde der Bw. der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, weil er als für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Obliegenheiten der Fa. S-GmbH verantwortlicher Geschäftsführer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG entsprechenden…
…Erkenntnis des Spruchsenates vom 5. September 2007, SpS, wurde der Berufungswerber (Bw.) der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, weil er als der für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Obliegenheiten der Fa. C-GmbH verantwortliche Geschäftsführer vorsätzlich, unter Verletzung der Verpflichtung…
…Verhältnisse sowie auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters Rücksicht zu nehmen ist. Ausgehend von den subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und einem auf temporäre Abgabenverkürzung gerichteten Vorsatz sah der Unabhängige Finanzsenat als mildernd die offene geständige Rechtfertigung des Bw…
…der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 13. November 2006 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Innsbruck vom 13. Oktober 2006, SN xxxxxxxx, zu Recht erkannt: Das angefochtene Erkenntnis wird gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG aufgehoben…
…September 2005, SpS, wurde der Bw. der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, weil er als Geschäftsführer der Fa. C-GmbH vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an…
…Dr. Jörg Krainhöfner und Herbert Frantsits als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen Bw., wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 5. August 2005 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates V…