IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RR in der Beschwerdesache BF, Adr1, über die Beschwerde vom 25.02.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA, Steuernummer, vom 27.01.2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
…Betriebskosten (Überzahlung von Betriebskosten) stellen im jeweiligen Jahr der Rückzahlungen Werbungskosten dar, zumal die Voraussetzung für den Werbungskostenabzug, dass der Zuflusszeitpunkt bzw. Abflusszeitpunkt weder der Einnahmen noch der korrespondierenden Rückzahlung willkürl festgesetzt wurde, erfüllt ist (§§16 und 19 EStG 1988 idgF). Den Beschwerden betreffend die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf , über die Beschwerde vom 29.05.2015 gegen den Bescheid des Finanzamt FA vom 05.05.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 7. Mai 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber bezog im…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Klaus Hillebrand, gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1998 bis 2000 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der…
…werden können, soweit dem Grunde nach feststeht, dass solche Aufwendungen bzw. Mehraufwendungen entstanden sind. Durch diese Pauschalierung der Höhe des absetzbaren Aufwandes wird jedoch keine Änderung beim Abflusszeitpunkt erreicht. Nach allgemeiner Lebenserfahrung werden Aufwendungen dieser Art regelmäßig während einer Reise (z.B. Tanken, Bezahlung von…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 2. April 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind der…
…gab die belangte Behörde folgende Stellungnahme ab: "Im Gegensatz zum bisherigen Streitthema der zeitlichen Zuordnung der vermeintlichen Werbungskosten im Hinblick auf deren Abflusszeitpunkt beantragt die Abgabenbehörde nunmehr die abweisende Beschwerdeerledigung aus folgenden Erwägungen: Die in den Jahren 2013 bis 2016 wurden von der auszahlenden Stelle…
…Zahlungsempfänger (Zahlungserfolg) ankommt (vgl BFH 24.8.2004, IX R 28/02 mwN). Es besteht also keine zwingend notwendige Korrespondenz zwischen Zuflusszeitpunkt und Abflusszeitpunkt, obwohl grundsätzlich die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben dergestalt verknüpft ist, dass der Zeitpunkt des Zufließens von Einnahmen beim Empfänger…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler über die Beschwerde der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 2. Juni 2017, gegen den Bescheid des vormaligen Finanzamtes Wien 4/5/10, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 19. Mai 2017, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Ploner hinsichtlich der Beschwerde der Bf. vom 4. November 2011 gegen die Bescheide des Finanzamt Spittal Villach vom 5. Oktober 2011 betreffend 1) Einkommensteuer für das Jahr 2007, 2) Einkommensteuer für 2008 (hg…
BerufungsentscheidungDer Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GB, vertreten durch TPA Horwath WTH und Stb GmbH, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 12. Mai 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 10. April 2003 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Mag.H, geb. 17. April 1963, 1-, R-straße,vom 15. September 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk, vertreten durch ADir. P,vom 17. August 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005…
…von Anbeginn an gefasste ernsthafte Absicht zur Tilgung von Fremdkapital ist nur dann anzunehmen, wenn die Höhe und der Abflusszeitpunkt des für die Tilgung vorgesehenen Geldes von Vornherein konkretisierbar und an Hand geeigneter Unterlagen nachweisbar sind. Die geplante Tilgung ist der Abgabenbehörde gegenüber - zeitgerecht - offen…
…Betriebsausgabeneigenschaft begründende Zusammenhang gegeben ist (VwGH 26.06.1990, 89/14/0257). Die Vorauszahlung einer zu erwartenden Nachzahlung an GSVG-Pflichtbeiträgen ist unter der Voraussetzung im Abflusszeitpunkt als Betriebsausgabe absetzbar, dass sie sorgfältig geschätzt wird. Dies gilt ungeachtet der Entscheidung des UFS vom 29.06…
…der Liebhabereiverordnung ist eine von Anbeginn an gefasste ernsthafte Absicht zur Tilgung von Fremdkapital nur dann anzunehmen, wenn die Höhe und der Abflusszeitpunkt des für die Tilgung vorgesehenen Geldes von Vornherein konkretisierbar und anhand geeigneter Unterlagen nachweisbar sind. Eine außerplanmäßige Tilgung ist jedenfalls dann anzunehmen…
…Anfang an geplant sei. Diese Absicht müsse entsprechend nach außen dokumentierbar sein. Dabei müssten die Höhe und der Abflusszeitpunkt des für die Tilgung vorgesehenen Geldes von vornherein konkretisierbar und an Hand geeigneter Unterlagen nachweisbar sein. Im Berufungsfall liege lediglich eine Kreditzusage vor, aus der die…
…Fremdkapitaltilgung ist dann anzunehmen, wenn diese zeitgerecht offen gelegt oder in die Prognoserechnung aufgenommen wird, Höhe und Abflusszeitpunkt konkretisiert und nachgewiesen sind und die Tilgung aus dem Kreditvertrag oder Tilgungsplan entnehmbar bzw. die Tilgung in einem Zeitraum von zehn Jahren geplant ist, nicht aber wenn…
…noch im Jahr 2008 gekommen sein, beurteilt sich die Betriebsausgabeneigenschaft der gegenständlichen Zahlung nach Maßgabe folgender Aussagen in Rz 4623 EStR 2000: ,Die Vorauszahlung einer zu erwartenden Nachzahlung an GSVG-Pflichtbeiträgen ist unter der Voraussetzung im Abflusszeitpunkt als Betriebsausgabe absetzbar, dass sie sorgfältig geschätzt wird…