…dass ihm in den ersten Jahren seiner Beschäftigung in Österreich noch nicht klar war, wie er seine Lebens- und Arbeitsverhältnisse entwickeln würde, so ist doch davon auszugehen, dass der Bw. jedenfalls nach etwa fünf Jahren ab der Erteilung der ersten befristeten Niederlassungsbewilligung seine Wohn- und…
…dass aus den §§ 21 und 23 NAG abgeleitet werden kann, dass sich neugeborene Kinder von Drittstaatsangehörigen für die ersten sechs Monate ab Geburt legal in Österreich aufhalten wird festgestellt, dass dieser Einwand nur hinsichtlich der Gewährung eines Aufenthaltstitels richtig ist. Im § 21 Abs. 2 Z…
…Zusammenhang mit der Anspruchsberechtigung für Personen mit dem Status eines Asylberechtigten nicht auf den Zeitpunkt der Schutzgewährung sondern auf den rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich abzustellen. Asylwerber sind gemäß § 31 des Entwurfes für das FPG 2005 ab der Einbringung ihres Asylantrages in Österreich zum Aufenthalt berechtigt…
…angeführt. Über welches Kfz sie vor der Anmeldung dieses Kfz bzw. ab der Abmeldung am 15.10.2015 verfügte, gab die Bf. nicht bekannt. Den Kauf in Österreich begründete sie noch mit mehreren Empfehlungen und den starken Rabatten. Im Nachhinein erschien für die Bf. dieser…
…Aufenthaltstitels ist gleichzeitig mit dessen Erteilung von Amts wegen gebührenfrei mit Bescheid festzustellen. (3) Inhaber eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EU" (§ 45) sind in Österreich unbeschadet der befristeten Gültigkeitsdauer des diesen Aufenthaltstiteln entsprechenden Dokuments unbefristet niedergelassen. Dieses Dokument ist für einen Zeitraum von fünf Jahren auszustellen und…
…Aufenthaltstitels ist gleichzeitig mit dessen Erteilung von Amts wegen gebührenfrei mit Bescheid festzustellen. (3) Inhaber eines Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt – EU“ (§ 45) sind in Österreich - unbeschadet der befristeten Gültigkeitsdauer des diesen Aufenthaltstiteln entsprechenden Dokuments - unbefristet niedergelassen. Dieses Dokument ist für einen Zeitraum von fünf Jahren auszustellen und…
…und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. Gemäß § 8 Abs. 1 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (Fremdenrechtspaket 2005), BGBl. I Nr. 100/2005 (NAG), werden Aufenthaltstitel erteilt als: 1. "Niederlassungsbewilligung" für eine nicht bloß vorübergehende befristete Niederlassung im Bundesgebiet zu einem bestimmten Zweck…
…entnehmen. 1. Historische Meldebestätigung vom 16. November 2006 betreffend den Aufenthalt des Bw. in Österreich ab 1971 bis 2007: Darin wird bestätigt, dass der Bw. im örtlichen Melderegister der Bundeshauptstadt Wien folgende Meldedaten aufscheinen: vom 23.11.2003 bis 24.1.2006: 1120 Wien, S197…
…Status eines Asylberechtigten nicht auf den Zeitpunkt der Schutzgewährung sondern auf den rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich abzustellen. Asylwerber sind gemäß § 31 des Entwurfes für das FPG 2005 ab der Einbringung ihres Asylantrages in Österreich zum Aufenthalt berechtigt. Nach Ansicht des UNHCR sollte dieser rechtmäßige Aufenthalt …
…einer unselbständigen Tätigkeit in Österreich nachgehen könne. Einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitze der Bw. selbst erst seit 8.6.2001, die Beantragung eines Aufenthaltstitels für seine Ehefrau sei bereits aus diesem Grund erst ab diesem Zeitpunkt sinnvoll gewesen. Da mit der Erteilung einer Niederlassungsbewilligung frühestens nach…
…der Niederlassungsbewilligungen des Bw. und seiner Gattin sowie der Schulabmeldung von A.K. und des Externistenprüfungszeugnisses von B.K. vorgelegt. Des Weiteren wurde mit Schreiben des rechtsfreundlichen Vertreters vom 19.9.2008 bekannt gegeben, dass die minder jährige Tochter C.K. aufgrund eines Versehens ab…
…ein Jahr befristete Niederlassungsbewilligung als (aufgrund seiner österr. Staatsbürgerschaft) begünstigte Drittstaatsangehörige gemäß § 49 Abs 1 FremdenG 1997) erteilt worden, sodass er daraufhin eine Wohnsitzverlegung nach Österreich durchführen hätte können. Minderjährigkeit der Kinder, Einkünfte der Ehegattin des Bw aus der Bewirtschaftung einer Landwirtschaft in Bosnien und…
…Lebensumstände des Bf. im Streitjahr aber auch der Vorjahre (ab 2006) gelangt das Bundesfinanzgericht in freier Beweiswürdigung zur Entscheidung, dass der Bf. im Streitjahr nach § 1 Abs. 2 EStG 1988 in Österreich der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht, die sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte erstreckt, unterliegt.…
…In jüngster Zeit hat der Verwaltungsgerichtshof bezüglich Familienheimfahrten von Gastarbeitern ein Verlegung des Familienwohnsitzes unter anderem dann als unzumutbar erachtet, wenn der Steuerpflichtige selbst nur über einen zeitlich befristeten Aufenthaltstitel in Österreich verfügt und eine Niederlassungsbewilligung für die Familie daher auf Grund der fremdenrechtlichen Bestimmungen…
…österreichische Quotensystem betreffend die Erteilung von Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligungen an Drittstaatsangehörige ab dem Jahre 1995 sowie eine vom Bw. vorgenommene "Erfolgsprognose" für einen Antrag auf Familiennachzug. Die Ausführungen des Bw. können ihm jedoch insoferne nicht zum Erfolg verhelfen, weil der Vollzug des Fremdengesetzes nicht in…
…einem rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich: "Niederlassungsbewilligung" für eine nicht bloß vorübergehende befristete Niederlassung im Bundesgebiet zu einem bestimmten Zweck (Abs. 2) mit der Möglichkeit, anschließend einen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EG zu erlangen (§ 8 Abs. 1 Z 1 NAG); Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" für die befristete Niederlassung mit der…
…Jahre 1976 einen Familienwohnsitz in unüblicher Entfernung von seinem Arbeitsplatz in Österreich, in seinem Heimatland begründete, konnte ihm aus der Sicht des Streitjahres nicht zum Nachteil gereichen. Bis 1.10.1996 verfügte der Bw aktenkundig überdies selbst lediglich über befristete Aufenthaltsbewilligungen, ab 2.10.1996…
…zu einem rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich: 1. "Niederlassungsbewilligung" für eine nicht bloß vorübergehende befristete Niederlassung im Bundesgebiet zu einem bestimmten Zweck (Abs. 2) mit der Möglichkeit, anschließend einen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EG" (Z 3) zu erlangen; 2. Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" für die befristete Niederlassung mit der Möglichkeit…
…NAG an, sodass im vorliegenden Fall angesichts der für ein Jahr erteilten Niederlassungsbewilligungen von einem rechtmäßigen Aufenthalt der Kinder in Österreich erst ab dem April 2007 auszugehen war. Im Übrigen ist auf die zutreffenden Ausführungen der Abgabenbehörde erster Instanz in der Berufungsvorentscheidung vom 10. August…
…einer österreichischen Behörde ausgestellten Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltsberechtigung nie konstitutiv sondern nur deklaratorisch auswirkt. Darüber hinaus habe ich pflichtgemäß auf die Entscheidung des EuGH Rs C 262/96 (Sema Sueruel) zu verweisen, wonach ihre Berufung auf § 8 NAG gar nicht entscheidungswesentlich ist. Ich habe mich in…