…91 € gemäß § 212 a BAO. Die Abgabenbehörde erster Instanz wies diesen Antrag ab und begründete im wesentlichen, dass die Aussetzung der Einhebung nach § 212 a BAO nur möglich sei, wenn eine Berufung vorliege, von deren Erledigung zumindest mittelbar die Abgabenhöhe abhänge; in Zusammenhang mit…
…dadurch begründet, dass laut den Angaben des A.B. bereits bei Vertragsabschluss über die Vorlage einer unterfakturierten Rechnung gesprochen wurde sowie dadurch, dass der Bf. - sollte die Verzollung von ihr vorgenommen worden sein - wohl die zu geringe Abgabenhöhe (20 % Einfuhrumsatzsteuer) aufgefallen sein müsste. Das Vorliegen…
…wurde der Bf. und N.O. der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs. 1 lit. a und b, § 38 Abs. 1 lit. a FinStrG und anderer strafbarer Handlungen schuldig erkannt. Danach haben der Bf. und N.O. im bewussten und gewollten Zusammenwirken 1.400…
…zur Erhebung der Beschwerde vom 22. April 2023 und des Vorlageantrages vom 27. Juli 2023 legitimiert sind. 15.7) Abschließendes zu den Entscheidungen: Zu Spruchpunkt A (Erkenntnis mit inhaltlicher Entscheidung über die Beschwerde) ist für das Beschwerdeverfahren zu abgeleiteten Bescheiden § 252 BAO relevant, welcher lautet: …
…Finanzstrafgesetz Rz 16 § 33 Finanzstrafgesetz u.a.). Die Schätzung ist im Abgabenrecht als Spielart des Indizienbeweises eine Methode der Feststellung tatsächlicher Gegebenheiten und Verhältnisse. Gegenstand der Schätzung sind die Besteuerungsgrundlagen oder Teile davon, nicht hingegen die Abgabenhöhe (vergleiche VwGH 18.12.1997, ZI 96/16…
…die Höhe der Abgaben sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Bei der den Zeitraum 1. Jänner 2001 bis 31. Dezember 2004 umfassenden Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer u.a. Folgendes fest: TZ.1: b) Herrn K. H…
…den Bescheid Sicherstellungsauftrag des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 01.07.2014, FA 1234 betreffend Glücksspielabgabe nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 28. Oktober 2016 in Anwesenheit von a.undB. für die Bf. und C.D.E.undF. für das Finanzamt für Gebühren…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A-GmbH, vertreten durch Bammer * Nussbaumer & Partner Wirtschaftstreuhand GmbH, 4810 Gmunden, Am Graben 9, vom 9. August 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wels vom 19. Juli 2005, Zahl x, betreffend Nacherhebung des Altlastenbeitrages für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den_Senat in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Wirtschaftstreuhänder Mag. Werner Obermüller, Maderspergerstraße 22a, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 23.06.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Neunkirchen Wiener Neustadt vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden V und die weiteren Senatsmitglieder R1, R2 und R3 im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache des A, Adresse, vertreten durch Vt GmbH, Adresse1, über die Beschwerde vom 25. Juni 2015 gegen den Bescheid…
…des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Hat das Erkenntnis nur eine geringe Geldstrafe zum Gegenstand, kann durch Bundesgesetz vorgesehen werden, dass die Revision unzulässig ist. Da der, in diesem Erkenntnis zu beurteilenden, Rechtsfrage keine grundsätzliche Bedeutung iSd der dafür gesetzlich geforderten o.a. Voraussetzungen zukommt…
…in den Sommermonaten untermauert. Die Bruttobezüge und die steuerpflichtigen Bezüge werden somit im Schätzungsweg erhöht. Tz 3 Familieneinkünfte: C A: Saisonal bei Fa. X beschäftigt, im Winter nach Witterung arbeitslos gemeldet. C W (Ehegattin): 2006 keine Einkünfte, 2007 und 2008 geringe Einkünfte, 2009 durchgehend laufende…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der Gemeinschuldnerin, AdrBwRA, a) vom 19. April 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 12. März 2010, zugestellt am 19. März 2010, mit dem der Antrag vom…
…den Zeitraum ab Entrichtung bis zur Bekanntgabe des die Abgabe herabsetzenden Bescheides bzw. Erkenntnisses festzusetzen (Beschwerdezinsen). (2) Der Antrag (Abs. 1) hat zu enthalten: a) die Bezeichnung der Bescheidbeschwerde, von deren Erledigung die Abgabenhöhe unmittelbar oder mittelbar abhängt; b) die Bezeichnung des Bescheides bzw. Erkenntnisses…
…M., Wattmanngasse 8/6, 1130 Wien, über die Beschwerde der beschwerdeführenden Partei vom 24.06.2019 gegen das Erkenntnis der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien Rechnungs- und Abgabenwesen als Abgabenstrafbehörde vom 22.05MA6***/2019 (vormals: MA6** u.a.), wegen Übertretung des § 1 Abs. 1…
…die dem Erstattungs- bzw. Erlassbegehren zugrundeliegenden Abgabenvorschreibungen korrekt mit Geschäftszahlen, Datum samt der jeweiligen Abgabenhöhe genau genannt, welche an die die E(A)GmbH ergangen wären. Somit sei auch für die Abgabenbehörde eindeutig erkennbar gewesen, dass die einschreitende Rechtsanwaltskanzlei nicht in ihrem eigenen Namen diesen…
…dass diese Nachschau in den Räumlichkeiten der Buchhalterin der Firma B GmbH durchgeführt wurde. In der diesbezüglichen Niederschrift wurde u. a. weiters ausgeführt, dass Eingangs- und Ausgangsrechnungen für 1999 bis April 2000 vorgelegt worden seien und dass für das Jahr 2000 keine Bankbelege und nur…
…Zl. zzz, betreffend Eingangsabgaben und Abgabenerhöhung nach der am 25. März 2009 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: 1.) Der mit der angefochtenen o.a. Berufungsvorentscheidung unverändert übernommene Spruch des Bescheides des Hauptzollamtes Wien vom 18. April 2002, Zl. zZz, wird…
…Zl. zzz, betreffend Eingangsabgaben und Abgabenerhöhung nach der am 25. März 2009 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: 1.) Der mit der angefochtenen o.a. Berufungsvorentscheidung unverändert übernommene Spruch des Bescheides des Hauptzollamtes Wien vom 23. Oktober 2003, Zl. ZZZ, wird…
…ca. 12.000 p.a. betragen. Aus diesem Grunde sei von Frau ***L*** keine Steuererklärung gelegt worden. Die nunmehr im Zuge der Ermittlung der ImmoESt hinzugerechnete AfA habe sich bei Frau ***L*** in keinem Jahr steuerlich ausgewirkt, da ihre Einnahmen viel zu gering gewesen seien…