…dem Finanzamt St. Veit Wolfsberg die örtliche Zuständigkeit zur Erlassung eines Bescheides betreffend Rückforderung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer für die Kalenderjahre 2000 bis 2003 zu. Gemäß § 50 Abs. 1 BAO haben Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Langen bei ihnen…
…aus § 23 AVOG ergebende Zuständigkeit nicht. Der Antragsteller bleibt nämlich beschränkt steuerpflichtig; er wird lediglich einkommensteuerrechtlich als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt (Ritz, BAO4, § 23 AVOG Rz. 5). Die Zuständigkeit zur Erlassung eines Bescheides richtet sich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Bescheides…
…Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Ist im abgeschlossenen Verfahren die Zuständigkeit gemäß § 311 Abs. 4 auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz übergegangen, so steht die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens der Abgabenbehörde erster Instanz zu. (2) Wenn die örtliche Zuständigkeit zur Abgabenerhebung auf eine…
…aus § 23 AVOG ergebende Zuständigkeit nicht. Der Antragsteller bleibt nämlich beschränkt steuerpflichtig; er wird lediglich einkommensteuerrechtlich als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt (Ritz, BAO, § 23 AVOG Rz 5). Die Zuständigkeit zur Erlassung eines Bescheides richtet sich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Bescheides…
…Bescheid erlassen hat. (Vgl. Ritz, BAO4, § 50 Rz 3). Die örtliche Zuständigkeit regelt nach territorialen Gesichtspunkten welcher Abgabenbehörde im Falle des Vorliegens von mehreren sachlich zuständigen Abgabenbehörden die Amtshandlung obliegt. (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO, § 50 Anm 4). Die Zuständigkeit zur Erlassung eines Bescheides…
…Erfassung des Unternehmens hinsichtlich Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer (mit Vergabe der österreichischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) zuständig? Sind überhaupt Steuernummer und UID-Nummer zu vergeben? 4.3. Lösung Die Zuständigkeit zur Erlassung eines Bescheides richtet sich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Wirksamwerdens eines Bescheides. Eine…
…2012 durch ein nicht zuständiges Finanzamt erlassen wurden. Gemäß § 50 BAO haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Die Zuständigkeit zur Erlassung eines Bescheides richtet sich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Wirksamwerdens (§ 97 BAO) des Bescheides (vgl…
…Die Zuständigkeit zur Erlassung eines Bescheides richtet sich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Wirksamwerdens (§ 97) des Bescheides. Sachverhaltsbezogen ist festzustellen, dass die oben angeführten Umstände darauf hindeuten, dass sich die maßgeblichen Voraussetzungen für die örtliche Zuständigkeit schon vor Erlassung des Einkommensteuerbescheides 2004…
…inhaltlich der vorstehend skizzierten wirtschaftlichen Situation des Bw die Gefahr, dass eine Exekutionsverschonung anderen Gläubigern (Banken) zugute käme. Die örtliche Zuständigkeit zur Erlassung der gegenständlichen Berufungsentscheidung vor dem Hintergrund der Aktenabtretung vom Finanzamt Graz-Stadt an das Finanzamt Salzburg-Land vom 3. Mai 2002 (…
…der Sache gelegenen Gründen nachzuweisen vermag, die eine fristgerechte Entscheidung unmöglich machen. Wird der Bescheid erlassen oder wurde er vor Einleitung des Verfahrens erlassen, so ist das Verfahren einzustellen. (3) Die Zuständigkeit zur Entscheidung geht erst dann auf das Verwaltungsgericht über, wenn die Frist (Abs…
…Zuständigkeit des Gerichtes. Das Finanzamt Kufstein als Finanzstrafbehörde erster Instanz war somit als Verwaltungsbehörde zur Erlassung des angefochtenen Bescheides sachlich nicht zuständig. Ein von einer unzulässigen Behörde erlassener Bescheid ist rechtswidrig. Daran kann auch der Umstand nichts ändern, dass sich im Strafakt des Bf. eine…
…zuständig ist. Die Abgabenbehörden haben ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen (§ 50 BAO). Dem Finanzamt ist zwar zuzustimmen, dass es als Betriebsfinanzamt zum Zeitpunkt des Prüfungsbeginnes zuständig war. Der angefochtene Säumniszuschlagsbescheid wurde jedoch am 9. November 2010, somit zu einem Zeitpunkt erlassen…
…April 1992, 92/13/0094). Gemäß § 4 AVOG 2010 berührt der Übergang der Zuständigkeit auf eine andere Abgabenbehörde nicht die Zuständigkeit der bisher zuständig gewesenen Abgabenbehörde im Beschwerdeverfahren betreffend von ihr erlassene Bescheide. Dies betrifft auch die Zuständigkeit zur Erlassung von Beschwerdevorentscheidungen (vgl Ritz, BAO6, …
…anderes Finanzamt von den seine Zuständigkeit begründenden Voraussetzungen Kenntnis erlangt." § 75 BAO bestimmt: "Der Übergang der örtlichen Zuständigkeit auf eine andere Abgabenbehörde erster Instanz berührt nicht die Zuständigkeit der bisher zuständig gewesenen Abgabenbehörde erster Instanz im Berufungsverfahren betreffend von ihr erlassene Bescheide." Daher ist das…
…CbCR aufschien. ad) Maßgeblicher CbCR Da hier eine Konstellation mit abweichendem Wirtschaftsjahr zu beurteilen ist, ergibt sich aufgrund der Relevanz des jeweils zweitvorangegangenen Wirtschaftsjahres die Ableitung der Zuständigkeit von den folgenden CbCRs. [Grafik] Damit ist für die Zuständigkeit zur Erlassung von Bescheiden von 1…
…sind die Säumniszuschlagsbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Umsatzsteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung gebunden, doch betrifft diese Bindung lediglich die Höhe der Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlagbescheides. Die Frage der örtlichen Zuständigkeit zur Erlassung eines Umstazsteuerbescheides einerseits und eines Säumniszuschlagbescheides andererseits ist jedoch in jedem dieser beiden…
… 71 und 73 BAO betreffen nicht die Zuständigkeit der bisher zuständig gewesenen Abgabenbehörde erster Instanz im Berufungsverfahren betreffend von ihr erlassene Bescheide (siehe § 75 BAO). Als Folge eines Devolutionsantrages kann die Zuständigkeit zur Erlassung eines Feststellungsbescheides vom Finanzamt auf den UFS übergehen (nach Maßgabe des…
…Wien zur persönlichen Eröffnung Wien, den 12.10.2020 Betrifft: Außenprüfung gern. § 147 BAO der Est 2015-2016 Nachschau 2017 Auftragsbuch-Nr. ***10***/18 (Prüfungsauftrag vom 5.2.2018) Abgabenkonto Steuernummer ***5*** Konteneinschau-Bewilligungsverfahren URGENZ - VERLETZUNG DER ENTSCHEIDUNGSPFLICHT 1) Antrag auf Erlassung einer schriftlichen Bescheidausfertigung…
…der Sache gelegenen Gründen nachzuweisen vermag, die eine fristgerechte Entscheidung unmöglich machen. Wird der Bescheid erlassen oder wurde er vor Einleitung des Verfahrens erlassen, so ist das Verfahren einzustellen. (3) Die Zuständigkeit zur Entscheidung geht erst dann auf das Verwaltungsgericht über, wenn die Frist (Abs…
…68; E 8. Mai 1973, 844/71). Vor diesem Hintergrund vermochte die mit der Berufung thematisierte "Zuständigkeit" des Finanzamts zur Erlassung der angefochtenen Bescheide die Aufhebung der angefochtenen Bescheide nicht zu begründen, weil der Bw. mit den abgegebenen Abgabenerklärungen beim Finanzamt den Irrtum herbeigeführt hatte…