19.1.3 Zuordnung zu den Einkunftsarten 19.1.3.1 Allgemeines Rz 5831: Eine Mitunternehmerschaft liegt nur vor, wenn betriebliche Einkünfte erzielt werden (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Einkünfte aus Gewerbebetrieb). Rz 5831a: Gewerbliche Einkünfte - und daher eine Mitunternehmerschaft - liegen…
…die Gemeinschaft als solche gerichtet sind, nach dem Gewinnverteilungsschlüssel aufgeteilt werden. 6.1.19.5.3. Außengemeinschaften Rz 962: Tritt die Gemeinschaft als Unternehmer auf, fallen die sonstigen Leistungen der ärztlichen Praxisgemeinschaften, deren Mitglieder ausschließlich Angehörige der in § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994…
ärztlichen Praxisgemeinschaft als Betriebsschuld zu werten ist, ist kein Wiederaufnahmegrund. Der "private Hausbau" (Tz 24, 3. Absatz) ist eine Tatsache, die den Abgabenbehörden vor Erlassung des Erstbescheides/Einkommensteuer 1999 (= 3. Juli 2000), des Erstbescheides/Einkommensteuer 2000 (= 5. Juli 2001) und des Erstbescheides/Einkommensteuer…
…Zeit noch einzelunternehmerische ärztliche Tätigkeit verwendet. Welche einzelunternehmerische Tätigkeit war hier genau gemeint? Wann begann diese einzelunternehmerische Tätigkeit und wie wurde Sie ausgeführt? 7. Geben Sie bitte an, wie das Ausmaß von 45 % betriebliche Verwendung des Fahrzeuges vor der eigentlichen Eröffnung der Praxisgemeinschaft berechnet wurde…
…den Mitgesellschafter Dr. G iHv 7.840,96 € geltend gemacht. Als Bemessungsgrundlage wurde der Gewinnanteil des Dr. G aus der Praxisgemeinschaft zuzüglich der rückgezahlten Wohlfahrtsfondsbeiträge iHv 33.248,11 € herangezogen. Abweichend davon berücksichtigte die Abgabenbehörde mit Bescheid betreffend Feststellung von Einkünften gem. § 188…
…war für den Patienten nicht erkennbar, dass er mit der Ordination Dr. Cz - Dr. Ka kontrahiert. Die vorgenommene Umsatzsteuerberichtigung für die ärztlichen Leistungen der Ordination Dr. Cz - Dr. Ka wird daher nicht anerkannt. Hinsichtlich der restlichen Umsatzsteuerberichtigung wurde festgestellt, dass die Rechungsberichtigung erst im Jahr…
…aus: "Vom Abgabepflichtigen war geplant, die Wohnung in der Y-Gasse als Gemeinschaftspraxis (mit Dr.Sch.) zu verwenden. Da Dr.Sch. auf Grund von Krankheit an der Praxisgemeinschaft nicht teilnahm, hat der Abgabepflichtige allein die Wohnung angemietet und versucht, die Räumlichkeiten, die er nicht benötigt…
…eine Verrechnung der "ärztlichen Leistungen" an die GmbH überhaupt denkmöglich ist, tritt die Frage der Basispauschalierung auf. Für die Erbringung der ärztlichen Leistungen ist die Gründung einer GmbH nicht notwendig, da die beiden Ärzte Kassenverträge als Einzelpersonen erhalten würden. Ein Auftreten als "Praxisgemeinschaft" wäre möglich…
…Krankheit ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu verstehen, die eine Heilbehandlung erfordert. Werden Medikamente, Heil-u. Pflegebehelfe ärztlich verschrieben, sind die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Nicht abzugsfähig sind daher Aufwendungen für die Vorbeugung von Krankheiten, die Erhaltung der Gesundheit sowie Nahrungsergänzungsmittel. Abzugsfähig sind daher Rezeptgebühren…
…gemeinschaftlicher ärztlicher Betätigung zu verstehen, an denen ausschließlich Ärzte beteiligt sind. Die beteiligten Ärzte müssen insbesondere am Gewinn und Verlust, an den stillen Reserven der in der Gemeinschaft genutzten Wirtschaftsgüter sowie am gemeinsamen Firmenwert (Praxiswert) beteiligt sein. Eine weitere Voraussetzung für die Annahme einer Praxisgemeinschaft…
…an der OG hat der Bf zum 31. Dezember 2010 an den Juniorpartner verkauft. Nach 2010 hat der Bf keine ärztliche Tätigkeit mehr ausgeübt und ist im Ruhestand. Der unbestrittene Sachverhalt ergibt sich aus dem oben dargestellten Akteninhalt und Verfahrensablauf. Strittig ist im gegenständlichen Fall…
…klar gesagt werden könne, dass R jemals ein selbständiges Leben führen werde. Das in der Folge nach Vorlage zahlreicher ärztlicher Befunde vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen eingeholte zweite Sachverständigengutachten ergab keinerlei Änderung gegenüber dem ersten Gutachten. Mit Berufungsvorentscheidung vom 14. Mai 2012 wurde die…
…dem Jahr 1998 seien daher nicht anzuerkennen. Die Bw erhob gegen diese Bescheide Berufung, wobei sie ausführte, sie übe eine ärztliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht aus weshalb diese Tätigkeit unter § 1 Abs 1 LVO zu subsumieren sei. In der Bescheidbegründung werde auf die Wiederaufnahmegründe nicht eingegangen…
…von ATS 4 Mio. abgedeckt wurde. Dieser Kredit betraf betriebliche Schulden aus der ärztlichen Praxisgemeinschaft mit dem Vater und ist daher auch in der Einzelfirma als Betriebsschuld zu werten. Der private Hausbau fällt ebenfalls in das Jahr der Kreditaufstockung (27.3.1996: Baubewilligung; 18.9…
…war im Aufbau begriffen, die erste Ordination war in X, er wäre daher sehr viel auswärts gewesen und habe auch samstags gearbeitet. Er hatte auch mit nicht-ärztlichem Personal zu tun. Er habe die Damen geschult in EDV und sonstigen technischen Belangen. Diese hätten auch…
…Rechte und Pflichten daraus nicht abgeleitet werden können. Auch würde die enge Auslegung des Wortbegriffes einer teleologischen Interpretation der Begünstigungsvorschrift widersprechen. In diesem Zusammenhang verweise der steuerliche Vertreter weiters auf die ursprüngliche Auslegung der Befreiungsvorschrift bei ärztlichen Praxisgemeinschaften. Die Finanzverwaltung hätte in diesem Zusammenhang ursprünglich…
…Wundtherapie- und Tagespflegezentrum war daher kein weiterer Betriebsstandort von Herrn und Frau Dr. Bw.. Wenn sie mich nach Fällen fragen, in denen Patienten vom Hausarzt mir zur Wundbehandlung überwiesen wurden und dann in der Folge eine ärztliche Leistung von der Ordinationsgemeinschaft Dr. Bw. erfolgt ist…
…von Herrn und Frau Dr. Bw.1u.2. Wenn sie mich nach Fällen fragen, in denen Patienten vom Hausarzt mir zur Wundbehandlung überwiesen wurden und dann in der Folge eine ärztliche Leistung von der Ordinationsgemeinschaft Dr. Bw.1u.2 erfolgt ist, fällt mir der Fall…
…den EStR 2000 sind folgende Erlässe weiter zu beachten: Erlass des BMF vom 14. Juni 1984, 21 5006/1-IV/6/84, betr. einkommensteuerliche Behandlung von ärztlichen Praxisgemeinschaften, AÖF Nr. 155/1984. Erlass des BMF vom 12. Jänner 1990, 06 0930/1-IV/6/90…
Mieten mehrere österreichische Ärzte in ausländischen Staaten einen Raum für Patientenuntersuchungen und -beratungen für zwei bis drei Jahre an, oder wird ein solcher Raum von einer ausländischen Klinik den österreichischen Ärzten für einen solchen Zeitraum zur Verfügung gestellt, dann ist nicht auszuschließen, dass die…