…zu beweisen, dass die Überstundenaufzeichnungen korrekt geführt wurden, ja evident ist, dass Überstunden "schwarz" ausbezahlt wurden (laut Überstundenlisten) und in diesem Zusammenhang auch Schwarzumsätze getätigt wurden, was ebenfalls offenkundig ist durch das verfrühte Vernichten von Lieferscheinen, mangelhafter Führung von Aufzeichnungen (wie u.a. dem Kassabuch…
…Die Bargeldbeträge wurden auch verwendet, um den Monteuren die Überstunden schwarz auszuzahlen. Die Bargeldbeträge fanden keinen Eingang in die Buchhaltung der Beschwerdeführerin. Nach dem Ausscheiden des ***Ang1*** im Dezember 2015 hat der Geschäftsführer der Beschwerdeführerin im Jahr 2016 selbst Schwarzgeld kassiert. Im Jahr 2015 hat…
…u.a. wegen diverser Diebstähle gekündigt worden sei. Ö hätte im Jahre 2006 mehrere Monate bei der X GmbH gearbeitet. Pro Überstunde habe er, K, ihm € 11,00 "schwarz" ausbezahlt (Finanzstrafakt, SV 2006/00349, Protokoll). Anlässlich einer Kontrolle der KIAB am 10. Oktober 2007…
…den Büchern der Bw. nicht als Dienstnehmer erfasst seien, zudem seien nach den Arbeitszeitaufzeichnungen Überstunden geleistet, nach den Angaben in der Lohnverrechnung aber keine ausbezahlt worden. Der Prüfer schloss daraus, dass Dienstnehmer "schwarz" beschäftigt und Überstunden "schwarz" ausbezahlt worden seien. Die Bw. wendete dazu ein…
…Frage nach zu wenig angemeldeten Personen und Stunden wörtlich aussagt "…Es ist unterschiedlich, ob die Leute die Überstunden offiziell oder schwarz ausbezahlt bekommen". Zusätzlich verstärkt wird der Eindruck zu gering angegebener Umsätze auch durch die angegebenen Erlöse bei Getränken wie Café, Tee und Bier…
…Schätzung erfolgte so, dass das Verhältnis der „schwarz“ ausbezahlten Überstunden der Jahre 2007 und 2008 und der Bruttolohnsumme auch auf Zeiträume vorher und nachher umgelegt wurde. 3) Arbeitsrechtliche Ansprüche auf Diäten etc. haben auf die Nachverrechnung von tatsächlich ausbezahlten Überstunden in steuerlicher Sicht keine Auswirkung! …
…da seine und intensiv arbeiten würden. Er sagt weiter aus, dass die Leute auch Überstunden hätte und es unterschiedlich sei, ob sie die Überstunden offiziell oder schwarz ausbezahlt bekämen. Zuständig für die Einstellung und Abrechnung des Personals wäre er selbst. Er kontrolliere die Papiere des…
…werden kann (VwGH 16.12.1999, 97/16/0006). Im Übrigen ist der Abgabenausfall auf ein Verschulden des Bf. (mit Scheinrechnungen geltend gemachte Betriebsausgaben, schwarz ausbezahlte "Überstunden", etc.) zurückzuführen, weshalb im vorliegenden Fall jedenfalls den Zweckmäßigkeitsgründen gegenüber berechtigten Interessen des Bf. der Vorrang einzuräumen ist. …
…4, sei zu entnehmen, dass der Beschuldigte seinen Aussagen zufolge Arbeitnehmer "schwarz" bezahlt habe. Überstunden seien ebenfalls "schwarz" bezahlt worden. Ohnedies sei das Meiste beleglos ausbezahlt worden. Eine genaue Erlösermittlung sei daher nicht möglich, doch sei anzunehmen, dass die Schätzungen des Prüfers die absolute Untergrenze…
…vorangegangenen Lohnsteuerprüfung 2005/2006 weiterhin bewusst keine Aufzeichnungen oder Dienstpläne führt. Dies auch vor dem Hintergrund, der GF nach eigener Aussage von "schwarz" ausbezahlten Überstunden spricht. Für das Jahr 2011 räumt die Bf sogar selbst ein, dass eine Schätzungsbefugnis gegeben wäre. Dass jeder Schätzung eine…
…sowie lose Stunden- bzw. Abrechnungsblätter) festgestellt, dass an einzelne Dienstnehmer Überstunden "schwarz", d. h. ohne Lohnabgaben und ohne Erfassung in den entsprechenden Lohnkonten, (bar) ausbezahlt bzw. gegen Forderungen des Arbeitgebers an die Dienstnehmer (Miete bzw. Betriebskosten für die von der Firma den Arbeitnehmern zur Verfügung…
…durch die Anzahl der Partiemitglieder geteilt wurde, wurde der vereinbarte Fixlohn je Arbeitnehmer abgezogen. Der über den Fixlohn hinausgehende Betrag wurde an die Arbeitnehmer (Partiemitglieder) schwarz ausbezahlt. Entgegen der Ansicht des Bf. sind für das BFG keine Gründe erkennbar, um an den Aussagen von Herrn…
…500,00 "schwarz" ausbezahlt worden, konkret bei der Überwachung des Objektes DD, Auftraggeber Fa. E. Bei den Veranstaltungen würden den Kunden Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis übergeben, welche aber nicht in der Buchhaltung erfasst werden; die Umsatzsteuer werde nicht abgeführt. Die Entlohnung geleisteter Überstunden erfolge nicht ordnungsgemäß…
…500,00 "schwarz" ausbezahlt worden, konkret bei der Überwachung des Objektes H*, Auftraggeber Fa. C*. • Bei den Veranstaltungen würden den Kunden Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis übergeben, welche aber nicht in der Buchhaltung erfasst werden; die Umsatzsteuer werde nicht abgeführt. • Die Entlohnung geleisteter Überstunden erfolge nicht ordnungsgemäß…
…und Lohnsteuerprüfung sei festgestellt worden, dass ein Teil der Löhne „schwarz“ ausbezahlt worden sei und die darauf entfallenden Lohnabgaben nicht entrichtet worden seien. So seien die ausbezahlten Löhne für Verputz- und Estricharbeiten anhand von sichergestellten Berechnungsprogrammen und sonstigen Unterlagen ermittelt worden. In der Folge seien…
…schwarz ausbezahlt und erhielten dadurch logischerweise mehr Gehalt als normal, nämlich zwischen 15,- und 17,- Euro pro Stunde bar auf die Hand, Vorarbeiter ca. 19,- Euro. Die Arbeiter, die offiziell bei ***B*** oder ***H-GmbH*** gemeldet sind, erhalten auch die Überstunden und etwas "extra" schwarz…
…deren Ergebnisse im Bericht (§ 150 BAO) vom 22.03.2013 dargestellt sind, wurde aufgedeckt, dass die GesmbH einen Teil der Arbeitslöhne im Einvernehmen mit den Arbeitnehmern an diese "schwarz" ausbezahlt hat. Dabei wurde festgestellt, dass auch an den Bf. Schwarzlohnzahlungen erfolgten. Die als glaubwürdig zu…
…Auch die Aussage der Ehegattin des Bf. (Niederschrift vom 13.8.2007), wonach Überstunden von ihr in der Regel schwarz ohne Versteuerung ausbezahlt worden sind, bezieht sich nicht ausschließlich auf den Zeitraum ab Juli 2006. Ein klares Indiz, dass bestimmte Auszahlungsmodalitäten ("Schwarzlöhne") den gesamten Prüfungszeitraum…
…Jahren ab 2000 in der Form, dass ein Teil des Arbeitslohnes offiziell, der andere Teil aber "schwarz" ausbezahlt wurde. Diese Form der Entlohnung wurde nicht nur von den einzelnen Arbeitnehmern, sondern auch von den Arbeitspartien (diese bestehen aus dem Partieführer, sowie weiteren 2 bis 3…
…und die von ihr vorgelegten Zahlungsbelege erklärte die Berufungswerberin in einer weiteren Stellungnahme sinngemäß, dass ihre Darstellung, dass die tatsächliche Arbeitszeit mehr als 20 Stunden pro Woche betragen habe und die Mehrstunden "schwarz" ausbezahlt wurden, unrichtig sei. Die vorgelegten Auszahlungsbelege würden nicht vom Geschäftsführer stammen…