RIS AI
2 596 Treffer1754 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 5255–526116.2.7 Schriftsteller, Bildberichterstatter, Journalist, Dolmetscher, Übersetzer
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

16.2.7 Schriftsteller, Bildberichterstatter, Journalist, Dolmetscher, Übersetzer Rz 5255: Schriftstellerische Tätigkeit besteht darin, dass auf irgendeinem Gebiet selbständige Gedanken in Schriftform der Öffentlichkeit übermittelt werden (VwGH 15.1.1965, 0583/64). Ein Schriftsteller schreibt nicht nur dann für die Öffentlichkeit, wenn die von ihm…

EAS 1429Übersetzer und EDV-Konsulent mit Arbeitsplätzen in den USA und in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 105/1-IV/4/9923.03.1999

…gestelltes Arbeitszimmer, das einem mit seiner Familie in Österreich lebendem Amerikaner ermöglichen soll, seinen Beruf (per Internet an die Auftraggeber zu erbringende freiberufliche Übersetzertätigkeiten und gewerbliche EDV-Konsulententätigkeiten) sowohl an seinem österreichischen Wohnsitz als auch in den USA auszuüben, stellt eine Betriebstätte bzw. feste Einrichtung…

EAS 987Werkvertragsabgabepflicht für ausländische Übersetzer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 134/1-IV/4/9609.12.1996

…die Arbeit im Inland verwertet wird. Dies wird angesichts des Umstandes, dass die Aufträge von einem österreichischen Unternehmen erteilt werden und daher das wirtschaftliche Ergebnis der Übersetzungsarbeiten diesem zugute kommt, zu bejahen sein. Die solcherart gegebene inländische Steuerpflicht ist durch Steuerabzug nach § 109a EStG (Werkvertragsabgabe…

UFSW RV/0491-W/03Arbeitsraum einer Dolmetscherin und Übersetzerin ist der Mittelpunkt der Tätigkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.04.2005

…2000 erging vorläufig. Gegen den vorläufigen Einkommensteuerbescheid 2000 wurde Berufung erhoben. Begründend wurde ausgeführt, dass die Ausgaben für den Mitgliedsbeitrag Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. in Höhe von ATS 1.266,40 und die Ausgaben für die Büroreinigung nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt worden…

EAS 1278Vergabe von Übersetzungsaufträgen an einen in der Ukraine lebenden Übersetzer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 133/1-IV/4/9822.06.1998

…ausschließlichen Besteuerung in der Ukraine. Nur dann, wenn die Inlandstätigkeiten insgesamt 183 Tage überschreiten sollten, dann ist jener Teil der Übersetzerhonorare, der aliquot auf die Inlandstätigkeit entfällt, in Österreich der Besteuerung zu unterziehen und in der Ukraine von der Besteuerung freizustellen. Das derzeit nach wie…

BFG RV/1100210/2016Einkünfte eines Dolmetschers bzw. Übersetzers - Einkünfte aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.04.2016

…diesbezüglichen Aktenvermerk der Abgabenbehörde vom 9. Februar 2015), dass sie seit 2011 keine Einkünfte mehr als Übersetzerin habe. Es habe tatsächlich auch kein Wohnsitz mehr in X bestanden (die Meldung im Zentralen Melderegister sei nicht richtig). Sie habe sich ab 2011 teilweise in ZZ und…

UFSW RV/4181-W/02Nichtanerkennung eines im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmers wegen nicht ausschließlicher oder nahezu ausschließlicher beruflicher Nutzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.03.2007Teil 1/2

…In seinem Wohnhaus am_Stadtrand unterhielt er seit dem Jahr 1989 bis Oktober 2000 im Dachgeschoss einen Arbeitsraum, welchen er (nach seinen Angaben ausschließlich) beruflich für Übersetzungstätigkeiten nutzte. Im Verlauf des Jahres 2001 richtete der Bw in einem neu errichteten Zubau zu seinem Wohnhaus einen…

UFSW RV/4181-W/02Nichtanerkennung eines im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmers wegen nicht ausschließlicher oder nahezu ausschließlicher beruflicher Nutzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.03.2007Teil 2/2

In den Jahren 1999 und 2000 nutzte der Bw für seine Übersetzungstätigkeit im zeitlichen Umfang von 12 bis 20 Stunden pro Woche ein den Großteil des Dachgeschosses seines Wohnhauses am_Stadtrand einnehmendes Arbeitszimmer im Ausmaß von insgesamt 25 % der Fläche des Wohnhauses (altes Dolmetschbüro). Dieses…

UFSZ1W ZRV/0144-Z1W/03Kein Nachweis eines zollschuldbegründenden Wohnsitzes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)27.10.2005

…August 2005 kam hervor, dass eine gezielte Befragung in deutscher Sprache nicht möglich war und die Vernehmung daher nur unter Beiziehung eines Übersetzers durchgeführt werden konnte. Auch die geschiedene Ehegattin des Bf., die übrigens - obwohl sie in Österreich wohnt - ebenfalls kaum der deutschen Sprache mächtig…

UFSK RV/0118-K/061) Zurückweisung einer Berufung gegen die Versäumung einer Frist 2) Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 3) Vernichtung des ergangenen Bescheides auf den Zeitpunkt ihrer Erlassung (ex lege-Wirkung) 4) Unzulässigkeit des Rechtsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Mag.I.GG, Übersetzerin, geb. xy, G, TStr.19, vertreten durch Mag. Margit Kobanitsch, Steuerberaterin, 1160 Wien, Thaliastraße 96/8, vom 29. August 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Klagenfurt, vom 19. August 2005 betreffend Zurückweisung…

BFG RV/7102162/2021Rechtliche Existenz bzw. Rechtswidrigkeit eines Prüfungsauftrags
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.11.2021Teil 3/7

…Versicherungsmathematiker, Schiedsrichter im Schiedsgerichtsverfahren, - Bildberichterstatter und Journalisten, - Dolmetscher und Übersetzer. Zu den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit zählen auch die Entgelte der Ärzte für die Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse (einschließlich ambulatorischer Behandlung), soweit diese Entgelte nicht von einer Krankenanstalt im eigenen Namen vereinnahmt werden. c…

UFSW RV/0598-W/03Betriebsausgaben (Arbeitszimmer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Lektor, Konsulent, Übersetzer, W, vom 19. September 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk, vertreten durch Amtsdirektor Eckhard Mold, vom 2. Juli 2002 betreffend Einkommensteuer 2001 entschieden: Der angefochtene…

UFSW RV/3962-W/09Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen und der Ansässigkeit bei einer Auslandstätigkeit von 10 Monaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2010

…Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Einkommensteuer 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) bezog im Streitjahr negative Einkünfte aus ihrer selbständigen Tätigkeit als Übersetzerin in Österreich. Zusätzlich erzielte sie…

UFSW RV/0243-W/04Eine Hochrechnung gem. § 3 Abs. 2 EStG 1988 ist nur für Bezüge erforderlich, die nicht ganzjährig bezogen worden sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Mag. G., Übersetzerin, 1060 Wien, M.Gasse, vertreten durch Mag. Susanne Moriz, Steuerberater, 1050 Wien, Hollgasse 5/Top 3, vom 17. Dezember 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk, vom…

GebR 2025 Rz 283–29710.2.1.1. Erteilung einer Befugnis, Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Nebenwirkung. Beispiel 1: Die Bestellung eines Gerichtsdolmetschers durch das Oberlandesgericht hat den Zweck, den Gerichten vertrauenswürdige, die in Frage kommende Sprache völlig beherrschende ständige Übersetzer zur Verfügung zu stellen. Der Bewilligungsakt unterliegt nicht der Gebühr nach § 14 TP 2 GebG. Beispiel 2: Die Bestellung eines…

BFG RV/7102807/2022Kosten für das Lycee Francais de Vienne (Schulgeld, Halbpension, Unterrichtsmaterialien) keine außergewöhnliche Belastung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.09.2022

…Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (Bf.) erzielte im Streitjahr Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Übersetzer. In seiner Einkommensteuererklärung für 2021, die am 12…

BFG RV/5100196/2020Schätzung Dolmetscher
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.07.2020

… Entscheidungsgründe Nach einer Aufstellung des Rechnungshofes von Personen, die für das Innenministerium (BMI) als Übersetzer und Dolmetsch tätig gewesen sind, hat der Beschwerdeführer (in der Folge kurz Bf) 2014 Honorare von insgesamt 9.040,00 € und 2015 von insgesamt 44.933,10 € erhalten…

BFG RV/2101269/2018Steuerschuld auf Grund der Rechnung - hier: Gutschriften
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.03.2019Teil 1/2

…erklärt worden seien. Kontrollmitteilungen und Erhebungen des Finanzamtes Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde hätten ergeben, dass der Bf. seit dem Jahr 2007 Einnahmen als Übersetzer bzw. als Dolmetscher lukriere, diese aber gegenüber dem Finanzamt Graz-Stadt bisher nicht zur Gänze offen gelegt habe, weshalb hinterzogene Abgaben…

UFSI RV/0563-I/07Die in Italien erzielten Einkünfte als Gymnasiallehrer sind in Österreich von der Besteuerung freigestellt (Art. 19 DBA Italien), aber in die Ermittlung des Steuersatzes einzubeziehen (unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2011

…Er erklärte im Jahr 2006 neben inländischen Einkünften aus selbständiger Arbeit (als Übersetzer) und nicht selbständiger Arbeit (aus der Erteilung von Lateinunterricht an einer inländischen Universität) auch Lohneinkünfte als Gymnasiallehrer in Italien. Mit dem am 20.02.2007 ausgefertigten Bescheid erfolgte die Veranlagung zur Einkommensteuer…

UFSW RV/0095-W/09Honorarzahlungen an die Ehegattin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2009

…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist Angestellter und selbständig tätiger Dolmetscher und Übersetzer. Im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung (BP) wurden Fremdleistungen an seine Ehegattin mit folgender Begründung nicht anerkannt: <Für Verträge zwischen nahen Angehörigen gilt…