16.2.7 Schriftsteller, Bildberichterstatter, Journalist, Dolmetscher, Übersetzer Rz 5255: Schriftstellerische Tätigkeit besteht darin, dass auf irgendeinem Gebiet selbständige Gedanken in Schriftform der Öffentlichkeit übermittelt werden (VwGH 15.1.1965, 0583/64). Ein Schriftsteller schreibt nicht nur dann für die Öffentlichkeit, wenn die von ihm…
…gestelltes Arbeitszimmer, das einem mit seiner Familie in Österreich lebendem Amerikaner ermöglichen soll, seinen Beruf (per Internet an die Auftraggeber zu erbringende freiberufliche Übersetzertätigkeiten und gewerbliche EDV-Konsulententätigkeiten) sowohl an seinem österreichischen Wohnsitz als auch in den USA auszuüben, stellt eine Betriebstätte bzw. feste Einrichtung…
…die Arbeit im Inland verwertet wird. Dies wird angesichts des Umstandes, dass die Aufträge von einem österreichischen Unternehmen erteilt werden und daher das wirtschaftliche Ergebnis der Übersetzungsarbeiten diesem zugute kommt, zu bejahen sein. Die solcherart gegebene inländische Steuerpflicht ist durch Steuerabzug nach § 109a EStG (Werkvertragsabgabe…
…2000 erging vorläufig. Gegen den vorläufigen Einkommensteuerbescheid 2000 wurde Berufung erhoben. Begründend wurde ausgeführt, dass die Ausgaben für den Mitgliedsbeitrag Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. in Höhe von ATS 1.266,40 und die Ausgaben für die Büroreinigung nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt worden…
…ausschließlichen Besteuerung in der Ukraine. Nur dann, wenn die Inlandstätigkeiten insgesamt 183 Tage überschreiten sollten, dann ist jener Teil der Übersetzerhonorare, der aliquot auf die Inlandstätigkeit entfällt, in Österreich der Besteuerung zu unterziehen und in der Ukraine von der Besteuerung freizustellen. Das derzeit nach wie…
…diesbezüglichen Aktenvermerk der Abgabenbehörde vom 9. Februar 2015), dass sie seit 2011 keine Einkünfte mehr als Übersetzerin habe. Es habe tatsächlich auch kein Wohnsitz mehr in X bestanden (die Meldung im Zentralen Melderegister sei nicht richtig). Sie habe sich ab 2011 teilweise in ZZ und…
…In seinem Wohnhaus am_Stadtrand unterhielt er seit dem Jahr 1989 bis Oktober 2000 im Dachgeschoss einen Arbeitsraum, welchen er (nach seinen Angaben ausschließlich) beruflich für Übersetzungstätigkeiten nutzte. Im Verlauf des Jahres 2001 richtete der Bw in einem neu errichteten Zubau zu seinem Wohnhaus einen…
In den Jahren 1999 und 2000 nutzte der Bw für seine Übersetzungstätigkeit im zeitlichen Umfang von 12 bis 20 Stunden pro Woche ein den Großteil des Dachgeschosses seines Wohnhauses am_Stadtrand einnehmendes Arbeitszimmer im Ausmaß von insgesamt 25 % der Fläche des Wohnhauses (altes Dolmetschbüro). Dieses…
…August 2005 kam hervor, dass eine gezielte Befragung in deutscher Sprache nicht möglich war und die Vernehmung daher nur unter Beiziehung eines Übersetzers durchgeführt werden konnte. Auch die geschiedene Ehegattin des Bf., die übrigens - obwohl sie in Österreich wohnt - ebenfalls kaum der deutschen Sprache mächtig…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Mag.I.GG, Übersetzerin, geb. xy, G, TStr.19, vertreten durch Mag. Margit Kobanitsch, Steuerberaterin, 1160 Wien, Thaliastraße 96/8, vom 29. August 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Klagenfurt, vom 19. August 2005 betreffend Zurückweisung…
…Versicherungsmathematiker, Schiedsrichter im Schiedsgerichtsverfahren, - Bildberichterstatter und Journalisten, - Dolmetscher und Übersetzer. Zu den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit zählen auch die Entgelte der Ärzte für die Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse (einschließlich ambulatorischer Behandlung), soweit diese Entgelte nicht von einer Krankenanstalt im eigenen Namen vereinnahmt werden. c…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Lektor, Konsulent, Übersetzer, W, vom 19. September 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk, vertreten durch Amtsdirektor Eckhard Mold, vom 2. Juli 2002 betreffend Einkommensteuer 2001 entschieden: Der angefochtene…
…Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Einkommensteuer 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) bezog im Streitjahr negative Einkünfte aus ihrer selbständigen Tätigkeit als Übersetzerin in Österreich. Zusätzlich erzielte sie…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Mag. G., Übersetzerin, 1060 Wien, M.Gasse, vertreten durch Mag. Susanne Moriz, Steuerberater, 1050 Wien, Hollgasse 5/Top 3, vom 17. Dezember 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk, vom…
…Nebenwirkung. Beispiel 1: Die Bestellung eines Gerichtsdolmetschers durch das Oberlandesgericht hat den Zweck, den Gerichten vertrauenswürdige, die in Frage kommende Sprache völlig beherrschende ständige Übersetzer zur Verfügung zu stellen. Der Bewilligungsakt unterliegt nicht der Gebühr nach § 14 TP 2 GebG. Beispiel 2: Die Bestellung eines…
…Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (Bf.) erzielte im Streitjahr Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Übersetzer. In seiner Einkommensteuererklärung für 2021, die am 12…
… Entscheidungsgründe Nach einer Aufstellung des Rechnungshofes von Personen, die für das Innenministerium (BMI) als Übersetzer und Dolmetsch tätig gewesen sind, hat der Beschwerdeführer (in der Folge kurz Bf) 2014 Honorare von insgesamt 9.040,00 € und 2015 von insgesamt 44.933,10 € erhalten…
…erklärt worden seien. Kontrollmitteilungen und Erhebungen des Finanzamtes Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde hätten ergeben, dass der Bf. seit dem Jahr 2007 Einnahmen als Übersetzer bzw. als Dolmetscher lukriere, diese aber gegenüber dem Finanzamt Graz-Stadt bisher nicht zur Gänze offen gelegt habe, weshalb hinterzogene Abgaben…
…Er erklärte im Jahr 2006 neben inländischen Einkünften aus selbständiger Arbeit (als Übersetzer) und nicht selbständiger Arbeit (aus der Erteilung von Lateinunterricht an einer inländischen Universität) auch Lohneinkünfte als Gymnasiallehrer in Italien. Mit dem am 20.02.2007 ausgefertigten Bescheid erfolgte die Veranlagung zur Einkommensteuer…
…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist Angestellter und selbständig tätiger Dolmetscher und Übersetzer. Im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung (BP) wurden Fremdleistungen an seine Ehegattin mit folgender Begründung nicht anerkannt: <Für Verträge zwischen nahen Angehörigen gilt…